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Schlampige Mieterin zieht aus, läßt Unrat in der Wohnung

 
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Schorsch.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:10    Titel: Schlampige Mieterin zieht aus, läßt Unrat in der Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin ratlos. Unsere liebe Mieterin ist ausgezogen. Sie hat schriftlich gekündigt mit Auflösung des Wohnverhältnisses zum 01.01.09. Ihre Kündigung ging aber zu spät ein, so daß das Mietverhältnis erst am 31.01.09 endet.

Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.

Doch die zurückgelassene Wohnung ist wie Sau. Nudel und Toaster, gekochte Bohnen im Topf und Kosmetika verstreuen sich auf dem Fußboden. Fernsehgerät und andere Möbel stehen herum. Eine Endreinigung, "besenrein", wurde nicht vorgenommen.

Was soll ich nun machen? Kann ich denn einfach alles von dem Kram auf den Müll werfen und die Wohnung neu vermieten?
_________________
Gruß
Schorsch.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dereliktion? --> http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Ende der Kündigungsfrist läuft rein gar nichts für den VM. Solange hat er auch nichts in der Wohnung verloren, ausser der Mieter erlaubt es z.B. für Besichtigungen.
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Schorsch.
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:48    Titel: Dereliktion oder was? Antworten mit Zitat

Das ist sehr interessant mit der Dereliktion, aber ob sie in diesem Falle zutrifft? Wie lange muß man warten, bis "herrenloser "Besitz als herrenlos anerkannt wird.

Die Mieterin sprach irgendwann im Dezember auf unseren Anrufbeantworter, ohne ihre Nummer zu hinterlassen, daß sie ihren Wohnungsschlüssel zurückgeben wolle. Sie hat uns auch schon vorher erlaubt, mit Mietinteressenten in die Wohnung zu gehen. Aber sie meldet sich nun nicht mehr.

Wie lange können wir warten, um die Kaution zu vereinnahmen, damit wir die Restmiete davon begleichen können und auch die Entsorgung und Reinigung der Wohnung?
_________________
Gruß
Schorsch.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Konkrete Fragen wie man sich verhalten muss um es rechtlich abzusichern darf man hier nicht beantworten. Dieses würde gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen und man bekäme eins übern Deckel. Zum anderen will auch keiner der hier postet für seine Laienmeinung haften, so wie dies ein Anwalt bei einer Rechtsberatung tut.

Da das mit der Besitzaufgabe nicht immer so wirklich eindeutig ist, kann das auch nach hinten los gehen. Es empfiehlt sich einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen.
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Schorsch.
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:15    Titel: neutrale Fragestellung Antworten mit Zitat

Ei, da habe ich doch vergessen, daß man im Rechtsforum Fragestellungen unpersönlich stellen muß - Entschuldigung, war schon lange nicht mehr hier.
_________________
Gruß
Schorsch.
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Schorsch.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:17    Titel: Neu formulierte Fragestellung Antworten mit Zitat

Hallo,

er ist ratlos. Seine liebe Mieterin ist ausgezogen. Sie hat schriftlich gekündigt mit Auflösung des Wohnverhältnisses zum 01.01.09. Ihre Kündigung ging aber zu spät ein, so daß das Mietverhältnis erst am 31.01.09 endet.

Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.

Doch die zurückgelassene Wohnung ist wie Sau. Nudel und Toaster, gekochte Bohnen im Topf und Kosmetika verstreuen sich auf dem Fußboden. Fernsehgerät und andere Möbel stehen herum. Eine Endreinigung, "besenrein", wurde nicht vorgenommen.

Was soll der Vermieter nun machen? Kann er denn einfach alles von dem Kram auf den Müll werfen und die Wohnung neu vermieten?
_________________
Gruß
Schorsch.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Vor Ende der Kündigungsfrist läuft rein gar nichts für den VM. Solange hat er auch nichts in der Wohnung verloren, ausser der Mieter erlaubt es z.B. für Besichtigungen.


Einverständlich kann die Kündigungsfrist auch verkürzt werden. Wenn der Vermieter die Kündigung zum 1.1.2009 annimmt, ist das Mietverhältnis beendet. Fraglich scheint mir aber zu sein, ob die Mieterin die Wohnung auch schon herausgegeben hat. Hat sie die Schlüssel zurückgegeben, ohne die Wohnung vollständig zu räumen, wird man das als Dereliktion der verbliebenen Gegenstände ansehen können. Aber hier sind die Schlüssel wohl noch nicht zurückgegeben?

Gruß,
moro
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Schorsch.
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 17:57    Titel: Schlüsselrückgabe? Antworten mit Zitat

Nein, der oder die Schlüssel zur Wohnung sind noch nicht zurückgegeben worden. Ein Anruf der Mieterin auf Anrufbeantworter des Vermieters beinhaltete aber die Frage, wo oder wann die Wohnungsschlüssel abgegeben werden können, doch die Mieterin hinterließ keine Adresse, keine Telefonnummer, worunter der Vermieter sie erreichen könnte. Nur eine alte Telefonnummer existiert. Ob diese aktuell ist, scheint fraglich, da sich keiner meldet oder zurückruft.
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Gruß
Schorsch.
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 18:31    Titel: Re: Schlampige Mieterin zieht aus, läßt Unrat in der Wohnung Antworten mit Zitat

Schorsch. hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich bin ratlos. Unsere liebe Mieterin ist ausgezogen. Sie hat schriftlich gekündigt mit Auflösung des Wohnverhältnisses zum 01.01.09. Ihre Kündigung ging aber zu spät ein, so daß das Mietverhältnis erst am 31.01.09 endet.

Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.

Doch die zurückgelassene Wohnung ist wie Sau. Nudel und Toaster, gekochte Bohnen im Topf und Kosmetika verstreuen sich auf dem Fußboden. Fernsehgerät und andere Möbel stehen herum. Eine Endreinigung, "besenrein", wurde nicht vorgenommen.

Was soll ich nun machen? Kann ich denn einfach alles von dem Kram auf den Müll werfen und die Wohnung neu vermieten?


Ende des Mietverhältnisses abwarten, und dann die Wohnung reinigen lassen die Kosten von der Kaution ( falls eine entrichtet wurde ) einbehalten.

B.t.w. ich regele das immer mit einem Wohnungsübergabeprotokoll incl Anschrift des neuen Mieters und die Kaution überweise ich erst wenn alles geregelt ist.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:07    Titel: Re: Schlampige Mieterin zieht aus, läßt Unrat in der Wohnung Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Ende des Mietverhältnisses abwarten, und dann die Wohnung reinigen lassen
Und wohin mit dem Eigentum des Mieters?

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
ich regele das immer mit einem Wohnungsübergabeprotokoll incl Anschrift des neuen Mieters
Das dürfte in so einem Fall
Schorsch. hat folgendes geschrieben::
Wie dem auch sei, sie ist weg und nicht erreichbar, keine Adresse, und sie meldet sich auch nicht auf ihrem Handy.
allerdings schwierig werden.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Schorsch.
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Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:29    Titel: Wohin mit dem Inventar der verlassenen Wohnung Antworten mit Zitat

Das sind wohl die Hauptfragen:

Was ist, wenn die Mieterin nicht mehr auftaucht, mit ihrem zurückgelassenen Bettel in der Wohnung? Ab wann darf man diesen als Vermieter entsorgen? Ab wann kann man denn die Wohnung wieder vermieten?
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Gruß
Schorsch.
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