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recht.de :: Thema anzeigen - Mieter streut, ein Zweiter kehrt weg, Dritter hat Beinbruch
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Mieter streut, ein Zweiter kehrt weg, Dritter hat Beinbruch

 
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MosesHdh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:04    Titel: Mieter streut, ein Zweiter kehrt weg, Dritter hat Beinbruch Antworten mit Zitat

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Hallo erstmal an Alle,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum.

Ich hab mir da mal folgendes überlegt:

Was wäre wenn wir mal folgenden Fall annehmen:

In einem Mehrfamilienhaus wohnen 4 Parteien, die Kehrwoche ist so geregelt, dass wöchentlich gewechselt wird. Angenommen ein Mieter A (im folgenden "Kehrer" genannt) hat Kehrwoche, ohne jedoch seinen Pflichten sprich Gehsteig räumen und streuen nachzukommen. Daraufhin hängt die Gemeinde einen Erinnerungszettel an die Tür. Am nächsten Montag morgen wechselt die Kehrwoche wie gewöhnlich auf Mieter B, im folgenden "Streuer" genannt. "Streuer" streut Montag und Dienstag morgens mit Splitt. In dieser Zeit soll es einfach mal keine weiteren Niederschläge wie Schnee/Regen geben. Am Dienstag Nachmittag würde dann der "Kehrer" ein schlechtes Gewissen bekommen, weil er ja in der Woche davor nichts gemacht hat, und auf die Idee kommen, er könnte ja den Gehsteig kehren und den Streusplitt vom "Streuer" komplett entfernen. "Streuer" bekommt das leider nicht mit. Am nächsten Morgen steht "Streuer" um halb sieben auf, schaut aus dem Fenster und sieht, dass es nicht geschneit oder geregnet hat. Er würde sich denken:" Ich hab ja gestern noch Splitt gestreut, da kanns ja nicht glatt sein". Leider ist es trotzdem glatt, da "Kehrer" ja alles weg gemacht hat. Mieter C ("Stürzer") geht um halb acht aus dem Haus, rutscht aus, und bricht sich das Bein.
Wer wäre in einem solchem Fall wohl schuld, der Kehrer oder der Streuer?

Vielen Dank schonmal, bin gespannt wie Ihr einen solchen Fall sehen würdet.....
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nicht um Schuld, es geht um "Wer will was - von Wem -Woraus, nach §823 BGB.

Stürzer wendet sich mit seinem Schadenersatzanspruch an den Eigentümer.
Ist die Räumpflicht per Mietvertrag rechtskräftig übertragen wendet sich der Eigentümer an Streuer, Streuer muss sich das beim Kehrer wiederholen. (letzteres ist wohl eine Sache der Beweise)
Der Kehrer muss sich ja auch durchaus fragen lassen, ob er sich denn nichts dabei gedacht hat bei der Wetterlage den Split zu entfernen. (war "doof" eigentlich fahrlässig oder grob fahrlässig???)
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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MosesHdh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bis jetzt wird denke ich gar nichts gefordert, ein Problem könnte sein dass Kehrer keine Haftpflicht hat und in der Privatinsolvenz steckt.
Wäre dann Streuer der Dumme?
Der Beweis des Kehrens wäre kein Problem, das hätte Streuer von Stürzer erfahren...
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, dass Streuer dem Kehrer beweisen muss, dass dieser den Splitt entfernt hat.
Man könnte Streuer ja auch unterstellen, nicht gestreut zu haben...
Wenn bei Kehrer nichts zu holen ist hat Streuer Pech gehabt und hat am Ende ggf. Prozess und Anwalt bezahlt und einen Titel gegen Kehrer für die nächsten 30 Jahre.

Wie gesagt, inwiefern eine Versicherung bei Fahrlässigkeit bezahlt ist auch fraglich: Der Kehrer muss sich auf jeden Fall fragen lassen aufgrund welchen Gedankens er der Meinung war bei Winterwetterlage den gestreuten Splitt zu entfernen - ob das nun fahrlässig oder grob fahrlässig oder wie auch immer eingeschätzt wird weiss ich nicht, tendiert aber in Richtung Knast @all: Oder?
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Susanne


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MosesHdh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dass Streuer gestreut und Kehrer gekehrt hat wird von Stürzer und diversen Anderen bezeugt.

Besteht die Gefahr, dass Streuer persönlich zahlen muss, oder übernimmt das normal die Haftpflicht, da zumindest Streuer ja nicht fahrlässig gehandelt hat?
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

K.A. - das wäre wohl Versicherungsrecht Sehr glücklich
_________________
Grüße
Susanne


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MosesHdh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich

Aber schon mal ganz vielen Dank, wenn so etwas wäre, wäre ich jetzt schon mal ein bisschen beruhigt.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Streuer sollte ggf. noch mal im Mietvertrag nachschauen, ob ihm die Räumpflicht rechtskräftig übertragen wurde!
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Susanne


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MosesHdh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 02:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an das hat der Streuer gerade getan und festgestellt, dass es noch nicht einmal einen Hinweis auf eine Hausordnung im Mietvertrag gibt.
Geh ich recht in der Annahme, dass ein Zettel, der ohne Unterschrift mit der Überschrift Hausordung im Flur hängt nicht zu einer rechtskräftigen Übertragung genügt?

Danke danke danke für Deine Ausführungen
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

MosesHdh hat folgendes geschrieben::

Geh ich recht in der Annahme, dass ein Zettel, der ohne Unterschrift mit der Überschrift Hausordung im Flur hängt nicht zu einer rechtskräftigen Übertragung genügt?


Verpflichtungen, welcher Art auch immer, können in der Regel nicht durch einseitige Erklärung des Vertragspartners begründet werden. Ein Aushang wird also keinesfalls ausreichend sein. Ein Vertrag entsteht durch zwei deckungsgleiche Willenserklärungen. Erklärt der Vermieter seinen Willen durch Aushang und der Mieter nimmt das Vertragsangebot durch Ausführung der gewünschten Arbeiten an, könnte durch die konkludente Handlung des Mieters ein Vertrag abgeschlossen sein. Schriftform ist keineswegs erforderlich.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Ich meine, dass Streuer dem Kehrer beweisen muss, dass dieser den Splitt entfernt hat.
Man könnte Streuer ja auch unterstellen, nicht gestreut zu haben...
Wenn bei Kehrer nichts zu holen ist hat Streuer Pech gehabt und hat am Ende ggf. Prozess und Anwalt bezahlt und einen Titel gegen Kehrer für die nächsten 30 Jahre.


Naja. Ganz so kompliziert ist das aber nun doch nicht: Und es geht hier sehr wohl um Schuld. Die ist nämlich die Grundlage für die Haftung. Wenn also Streuer seine Pflicht - Streuen, aber ordentlich - erfüllt hat, dann braucht er auch nichts mehr im Hinblick auf Kehrer zu beweisen.
Stürzer verlangt Schadenersatz vom Eigentümer, weil der zuständig ist. Der wendet sich an Streuer und will das an Stürzer gezahlte Geld wiederhaben, da Streuer seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt haben soll. Das hat Streuer aber. Cool
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich ebenso. Durch das Streuen wurde die Pflicht (falls diese überhaupt besteht) erfüllt. Gleiches gilt ja z.B. auch wenn es anhaltend schneit - wen will man dann haftbar machen wenn Räumer räumt und es weiter schneit - Petrus?
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

MosesHdh hat folgendes geschrieben::
Dass Streuer gestreut und Kehrer gekehrt hat wird von Stürzer und diversen Anderen bezeugt.


Mal ganz hinterhältig nachgefragt:

Da Stürzer ja offensichtlich wußte, das der Splitt von Kehrer entfernt wurde - kann ihm da nicht auch ein gewisses Eigenverschulden unterstellt werden?

Grüße,

Doc Schnaggls
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Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe bei dem gannzen Sachverhalt aber immer noch Zweifel daran, dass sich der Hauseigentümer erfolgreich und haftungsausschließend seiner Verkehrssicherungspflicht entledigt hat.

Unklare Verhältnisse dürften zu seinen Lasten gehen.

Grüße
Ronny Winken
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
MosesHdh hat folgendes geschrieben::
Dass Streuer gestreut und Kehrer gekehrt hat wird von Stürzer und diversen Anderen bezeugt.


Mal ganz hinterhältig nachgefragt:

Da Stürzer ja offensichtlich wußte, das der Splitt von Kehrer entfernt wurde - kann ihm da nicht auch ein gewisses Eigenverschulden unterstellt werden?

Mit Sicherheit.
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