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Nutzungsänderungs nach Jahren verboten!

 
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herr_moeser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 08:26    Titel: Nutzungsänderungs nach Jahren verboten! Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

ich habe eine Frage wie so oft in Foren Smilie

also erstmal zum Sachverhalt:

Mein Schwiegervater hat ein Reisegewerbe und Verkauft (Winter-) Sportbekleidung zudem verkauft er in seinem Firmensitz (eine Lagerhalle im Industriegebiet) Freitags und Samstags die Bekleidungsartikel.
Das ganze läuft seit ca. 4-5 jahren. Der Lagerverkauf wurde damals mit beantragt (aber evtl nicht erlaubt, es gab auch kein verbot). Auf jeden Fall hat es der Ehemalige Amtsleiter erlaubt (Die beamten der gemeinde haben schon alle dort eingekauft Smilie)
Nun will er expandieren und hat eine zweite Halle gekauft (direkt vor der ersten Halle) und möchte in diese den Lagerverkauf legen und vergrößern. Bei beantragung der Nutzungsänderung für das neue Gebäude, sagte der Kreis das in dem Industrigebiet GARNICHTS verkauft werden dürfte.
-Schock-
Der Amtsleiter ist nun in Pension und der Bürgermeister sagte auch er kann nichts machen. Zudem Schade da er nun zu seinen Angestellten auch nochmal zwei Vollzeitstellen schaffen wollte.
Nun überlegen wir, wie man dort - legal - weiterverkaufen kann. Weil da auch eine hart erarbeitete existens und viele Arbeitsplätze dran hängen.
Ein umzug des Ladenlokals in den Ortskern ist ausgeschlossen weil dieses Konzept "Lagerverkauf" dort nicht funktionieren würde.
Eine Gewerbe als Großhändler anmelden mit austellungsfläche? nur wie verkaufen? man darf nicht beraten und nicht direkt abrechnen, ist das richtig?
- kann man vielleicht sogar weiterverkaufen, weil es eine "gewohnheitsrecht" gibt?

hat jemand Ideen?
Wie ist die Rechtslage?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Gewohnheitsrecht auf den Verstoss einer Rechtsordnung - hier Flächennutzungsplan - kann es logischerweise nicht geben.

"Ich fahre schon seit 5 Jahren mit Tempo 100 durch die Ortschaft, das ist jetzt mein Gewohnheitsrecht. " das geht ja auch nicht.
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herr_moeser
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

ich meinte es auch nicht so, sondern ehr wie:

ich habe für hundertausende von euros eine Halle gebaut und eine zweite jetzt gekauft und mit dem umbau angefangen mit verwendungszweck einen verkauf zu haben, bei beantrgung hat keiner was dagegen gesgt oder es verboten und jetzt will ich es auch weiter machen.

so ehr Smilie
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder es gibt eine Nutzungserlaubnis oder es gibt keine.
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