Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.01.09, 14:06 Titel: Wohnungsbegehung vor Auszug
Hallo,
am kommenden Mittwoch haben wir eine Wohnungsbegehung durch einen Mitarbeiter unserer Wohnungsgesellschaft. Wir wohnen seit 5 Jahren in der Wohnung und ziehen Ende März aus. Die Wohnung haben wir in komplett renoviertem Zustand bezogen (Erstbezug nach komplettrenovierung, da dies Musterwohnung zum verkauf war). Wir brauchten nur Tapeten an die Wand machen sowie Bodenbeläge verlegen.
Nun meine Frage:
Auf welche Renovierungsarbeiten muss ich mich einlassen? Klar, Tapeten sind weiße Raufaser, wir sind beide Nichtraucher; dass diese runter müssten. Aber wie sieht es mit Bohrlöchern aus?
Im Badezimmer z.B. mussten wir Löcher in die Fliesen bohren, um einen Spiegelschrank aufzuhängen, 2 handtuchhalter sowie eine Trennwand für die Dusche und eine Duschamatur (das Bad besitzt ledigliche eine Badewanne).
Kann die Wohnungsgesellschaft auf Schadensersatz bezüglich der durchgebohrten Fliesen bestehen?
ich möchte am Mittwoch gut vorbereiten sein und mir nicht alles auf's Auge drücken lassen. Daher bin ich für jeden Tip dankbar. Gibt es irgendwo Urteile dazu?
Verfasst am: 17.01.09, 14:53 Titel: Re: Wohnungsbegehung vor Auszug
Nicky.S. hat folgendes geschrieben::
Kann die Wohnungsgesellschaft auf Schadensersatz bezüglich der durchgebohrten Fliesen bestehen?
Ja, das kann sie.
Zwar gehören Bohrlöcher, die zur Anbringung von Einrichtungsgegenständen erforderlich sind, zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache, dennoch kann der Mieter nicht nach Belieben bohren. Er ist zum pfleglichen Umgang mit der Mietsache verpflichtet.
Das bedeutet, dass er Bohrlöcher nur dann "in die Fliesen" setzen darf, wenn dies technisch unvermeidbar ist. Mindestens bei den beiden Handtuchhaltern sowie der Duschgarnitur sehe ich ein Problem auf den Mieter zukommen. Hier wären sicherlich Bohrlöcher in den Fugen möglich gewesen.
Ähnlich sieht es bei dem Spiegelschrank aus. Hersteller modernerer Exemplare berücksichtigen die Bohrproblematik und bieten variable Befestigungsmöglichkeiten.
Mittlerweile war der Herr von der Wohnungsgesellschaft da und wir haben großes Glück. Ausser den Bodenbelägen brauchen wir nichts zu entfernen. Und natürlich die Bohrlöcher schließen. Wir haben das Protokoll in Durchschrift bekommen, wo nur das Entsprechende angekreuzt ist.
Am 31.3. wird es in der Wohnung zur Schlüsselübergabe kommen. Kann die Wohnungsgesellschaft da nochmal ihre Meinung ändern und dann doch eine Beseitigung weiterer Mängel fordern? Ich meine, es sieht ja immer alles anders aus, wenn die Wohnung leer ist. Der Herr hat sich zwar alles genaustens angesehen, aber noch hängen ja auch diverse Schränke und Bilder.
Oder ist das bei der Begehung erstellte Protokoll endgültig?
Das Übergabeprotokoll stellt in rechtlicher Hinsicht einen Verzicht auf weitere Forderungen dar. Allerdings nur auf 'sichtbare' Mängel, also auf Alles, was man bei ordentlichem und gründlichem Hinsehen erkennen kann. . Mir fällt im Moment aber gar kein vom Mieter zu vertretender 'verdeckter' Mangel ein (Phantasieblockade. Ich brauch dringend 'ne Kanne Kaffee). _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Danke. Mir war es nur wichtig zu wissen: der Herr sagte, wir können die Tapeten an den Wänden lassen und sollen nur Bohrlöcher verschließen. Nicht, dass denen bei der Schlüsselübergabe einfällt, dass wir doch noch streichen sollen oder die Tapeten entfernen. oder, dass das nachher dann von einer Firma gemacht wird und von unserer Kaution abgerechnet wird.
Mir fällt aber einer ein, selbtgezüchteter Schimmel. Sprich der Mieter züchtet wie wild Schimmel und streicht diesen beim Auszug weiß über. Das hat zur Folge das man den Schimmel nimmer sieht und der VM die Wohnung als "ok" abnimmt. Nach einiger Zeit wird der Schimmel aber wieder durch kommen und dann ist der Mangel erst sichtbar.
Was bisher war, war nur eine vorläufige Abnahme und die Hauptabnahme wird bei leeren Räumen durchgeführt.
Da könnte evtl. noch das Streichen des ein oder anderen Raumes angesagt sein.
Wenn Sie in den Wohnräumen Dübellöcher schließen könnte es sein da diese in der Raufaser und im Anstrich sichtbar sind und somit das ganze Aussehen des Raumes verunstalten, sodass Sie aufgefordert werden können den Raum zu streichen.
Was Sie aber genau machen müssen sollte aus dem Abschlussprotokoll ersichtbar sein.
Das fordern von Tapetenentfernen bei Auszug käme einer geforderten Entrenovierung gleich sodass der Mieter unangemessen Benachteiligt würde und wäre daher unwirksam.
Gruß
pcwilli[/quote] _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Was bisher war, war nur eine vorläufige Abnahme und die Hauptabnahme wird bei leeren Räumen durchgeführt.
Woraus ergibt sich das? Die haben schon ein Übergabe-Protokoll gemacht.
@Strider:
Schimmel wäre was. - Könnte man auch von 'verdeckt' reden, wenn der Mieter den saumäßig runter gekommenen hinteren Teil seiner Sechs-Zimmer-Wohnung zumauert und einfach eine Zwei-Zimmer-Wohnung zurück gibt? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Woraus ergibt sich das? Die haben schon ein Übergabe-Protokoll gemacht.
Dann wäre das Übergabeprotokoll auch wirksam wenn ich den Schrank weg habe und dahinter ist keine Tapete oder ein anderer Farbton ? ?
Dann wäre das Übergabeprotokoll auch wirksam wenn hinter den Bildern große Löcher wären ? ? ?
Ich habe bisher auch immer ein Übergabeprotokoll bekommen und darin stand das ich dies oder jenes noch machen oder nicht machen musste.
Die direkte Abnahme mit dem Abschlussprotokoll wurde, um die oben aufgeführten Überraschungen auszuschließen, erst in der leeren Wohnung durchgeführt und dies war dann bindend. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Wenn der Vermieter das Risiko nicht eingehen will, dann darf er das Übergabe-Protokoll eben nicht vor der Räumung der Wohnung unterschreiben. Es zwingt ihn ja niemand.
Und natürlich kann man auch vorher schon alles Mögliche miteinander absprechen; auch, dass man nochmal eine gesonderte 'Endabnahme' macht. Wenn im Protokoll Arbeiten aufgeführt werden, die noch vom Mieter zu erledigen sind, dann ergibt sich ja automatisch, dass die von der 'Verzichtserklärung' nicht erfaßt werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.