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Verfasst am: 23.01.09, 14:06 Titel: Rückgabe von PC-Spielen
Hallo,
Bei Videospielen wird einem meist eine Rückgabe nach Öffnung der Originalverpackung verweigert.
Da man während der Installation des Spiels am heimischen Rechner einem Lizenzvertrag zur Nutzung des Spiels zustimmen muss,
stellt sich mir die Frage ob das Spiel dann zurückgegeben werden kann,
falls man nicht mit den Bestimmungen in der Lizenzvereinbarung einverstanden ist?
Quasi kauft man ja die Katze im Sack (in Bezug auf den Lizenzvertrag).
PS: Ich hab nicht vor was umzutauschen. Das Spiel is gut und entspricht meinen Erwartungen. Ist nur so rein interessehalber ...
Welche Formulierung einer Lizenzvereinbarung wäre denn ihrer Meinung nach für den Käufer/Gamer derart anstößig/sittenwidrig/rechtswidrig, das sie von ihm abgelehnt werden muß und zu einem Widerrufsrecht führen sollte?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.01.09, 14:42 Titel: Re: Rückgabe von PC-Spielen
default_String hat folgendes geschrieben::
falls man nicht mit den Bestimmungen in der Lizenzvereinbarung einverstanden ist?
Dazu hatten wir erst kürzlich mehrere Diskussionen - einfach mal die Suchfunktion mit dem Begriff 'EULA' füttern. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich meinte eigendlich keine spezielle Formulierung die anstößig/sittenwidrig/rechtswidrig sein könnte.
Meine Frage war eher prinzipiell ob eine Rückgabe trotz der geöffneten Verpackung möglich ist
da man den Lizenzvertrag ja erst bei der Installation zu lesen bekommt und die Verpackung dazu
zwangsweise aufreissen muss.
Kurze Zusammenfassung Da die Eulas kein Bestandteil des Kaufvertrages sind, haben sie für den Kunden, trotz Zustimmung, nicht verpflichtend. Also kann sich aus ihnen kein Rücktrittsrecht ableiten. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.01.09, 15:44 Titel:
Ganz so sehe ich das nicht.
Richtig ist, daß der Nutzer dem EULA nicht zustimmen muß, um das Programm nutzen zu dürfen (bzw. er muß sich an eine "Zwangszustimmung" nicht binden lassen).
Wenn aber das EULA dem Nutzer ein bestimmtes Recht einräumen will, steht es dem Nutzer natürlich frei, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Das EULA ist ja nicht per se ein rechtliches Nullum, es ist lediglich kein für den Nutzer zwingend verbindlicher Vertragsbestandteil.
Vergleichbar einem dem Programm beiliegender, vom Verkäufer unterschriebener Zettel "Dem Unterzeichnenden zahle ich 100 EUR, wenn er das Programm zurückgibt. Wenn er es nicht zurückgibt, muß er mir 100 EUR zahlen". Dann steht es dem Nutzer frei, den Zettel nicht zu unterschreiben und das Programm trotzdem zu nutzen. Ebenso steht es ihm frei, den Zettel zu unterschreiben, das Programm zurückzugeben und die 100 EUR einzufordern.
Das EULA ist so gesehen ein Angebot, das man annehmen kann, aber nicht muß. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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