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Mietzahlungsverspätung

 
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katthi88
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Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 16:02    Titel: Mietzahlungsverspätung Antworten mit Zitat

halli hallo!
ich hab da mal ne frage Winken

mal erst mal die situation:
mieter xy muss monatlich 350€ miete bezahlen. doch vermieter xx bucht diesen betrag seit monaten nicht vom konto des mieters xy ab und reagiert auch auf kontaktversuche nicht. angesammelt sind nun 3.000€ auf dem besagten konto.

meine frage ist jetzt: darf der vermieter, wenn er das nach monaten doch mal gemerkt hat, dass er von mieter xy keine miete bezieht, die 3.000€ abbuchen ober "verjähren" die irgendwann?

wie ist die rechtslage?

bitte um schnelle hilfe und ein großes dankeschön schon mal im vorraus!
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das darf er. Die Verjährungsfrist beträgt drei Kalenderjahre nach dem Entstehen des Anspruchs. Also alle Ansprüche aus dem Jahr 2008 verjähren mit Ablauf des Jahres 2011. - Er hat also wohl noch etwas Zeit. Winken
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei wenn die Miete nicht Termingebunden ist, also zum Beispiel dort steht: Miete Januar 09, dann wird immer mit der ältesten Forderung aufgerechnet. Das heisst der Mieter bleibt immer mit den aktuellen Mieten in Rückstand, dadurch beginnt auch die Verjährung immer wieder neu zu laufen.
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