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Schadensfall Hausrat Brandflecken

 
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Emy306
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 15:24    Titel: Schadensfall Hausrat Brandflecken Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe da ein Problem mit unserer Hausratversicherung.
Letztes Wochenende ist mir bei einer Feier, wo abends Fondue gab, das Brennpastenbehältnis runtergefallen - brennend wohlgemerkt und mit der Flamme zuerst auf den Sessel in unserem Wohnzimmer. Da ist jetzt ein "toller" Brandfleck.
Nach dem ich unsere Hausratversicherung darüber informiert habe, will diese diesen Schaden nicht regulieren.

Laut unserer Vers. sind wir ja aber gegen Brandschäden versichert zum Neuwert.
Meine Fragen: Muß die Versicherung regulieren ? Und wenn ja, was - da zum Sessel eine Couchgarnitur gehört. Wird der Wert für die komplette Couchgarnitur reguliert, also Sessel und Garnitur, oder nur der Sessel, wobei mir das ja nicht weiterhilft, denn ich kann ja zu der bestehenden Garnitur keinen anderen Sessel kaufen, das paßt ja nicht dazu. Mit den Augen rollen
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist kein Brand im Versicherungssinne.

Mal abgesehen davon: "Hallo liebe Versicherung, ich habe gerade meinen Sessel "aus Versehen" abgefackelt", zahlt mir gefälligst ´ne neue Couchgarnitur ?"

Warum könnten die Versicherungen das wohl ausgenommen haben? Mit den Augen rollen
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Emy306
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 19:37    Titel: Re Antworten mit Zitat

Ja, danke auch - ich hatte eigentlich eine ernsthafte Antwort erwartet und die Unterstellung meinen Sessel vorsätzlich abgefackelt zu haben will ich üerlesen haben, ich wäre froh, wenn ich nicht so dämlich schusslich gewesen wäre und es damit nicht passiert wäre. Schließlich habe ich auch nur gefragt, wie das ist, wenn so etwas passiert. Da wird es wohl auch Leute geben die damit Erfahrungen haben. Danke
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.04.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

wie schon gesagt:
das ganze scheint kein brand im sinne der versicherungsbedingunegn zu sein. es sei denn, sengschäden sind in ihrem verttrag mitversichert.
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Emy,

mit welcher Begründing hat denn die Hausratversicherung abgelehnt?

Wurde es als Sengschaden angesehen? Dann wäre VIELLEICHT noch was möglich, wenn nämlich der entstehende Brand auf dem Sessel sofort gelöscht wurde, bevor ein größerer Schaden entstand. Entscheidend dabei ist, der Brand muss seinen "bestimmungsgemäßen Herd" (hier der Rechaud) verlassen haben (es muss also außerhalb des Rechauds anfangen zu brennen), und der entstehende Brand muss die Fähigkeit haben, sich aus eigener Kraft auszuzbreiten (es muss also von sich aus weiterbrennen, wenn nicht gelöscht wird).
Wie sich die Geschichte jetzt wirklich zugetragen hat, wissen wir hier nicht, aber wenn es so war wie oben geschildert, sollte der Schaden versichert sein.

Bleibt noch, wie immer in der Sachversicherung, die Frage nach der groben Fahrlässigkeit. Wenn der Versicherer mit dieser Begründiung abgelehnt hat - nun, dann ist von hier aus wenig zu sagen. Dann ist zu fragen, wieso konnte es geschehen, dass der brennende Rechaud runtergefallen ist. Es ist durchaus möglich, dass hier grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird.

Zur Frage der kompletten Couchgarnitur: Wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt, wird natülich nur der Schaden an der unmittelbar betroffenen Sache, hier der Sessel, ersetzt. Das Sofa ist ja unbeschädigt, hat keinen Schaden, somit kann auch kein "Schaden-Ersatz" geleistet werden.

Grüße, Mogli
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