Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
der, der einen Anwalt beauftragt, muss ihn im Zweifel auch bezahlen; das ist nicht nur bei Scheidungen so.
Wenn man die Scheidung, was bei einvernehmlichen Scheidungen grdsl. möglich ist, mit nur einem Anwalt durchziehen möchte, könnten die scheidungswilligen Eheleute ja vor Beauftragung des Anwaltes vereinbaren, dass sie sich die Kosten teilen.
Die Gerichtskosten werden btw sowieso geteilt. _________________ Gruß
Peter H.
Nach dem Motto, wer die Scheidung beantragt ist der Dumme?
Nein, beide sind die Dummen
-> Seit der Abschaffung der Schuldfrage muss jeder seinen Anwalt zahlen. Gerichts- und weitere Kosten werden geteilt.
Es ist übrigends ratsam einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen, auch wenn die Gegenseite bereits einen gestellt hat. Kostet nicht mehr und man behält das Heft in der Hand, auch wenn die Gegenseite aus taktischen Gründen das Verfahren durch Zurückziehen des Antrags wieder platzen lassen will.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.