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Umfang der REchte eines Betreuers

 
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 08:23    Titel: Umfang der REchte eines Betreuers Antworten mit Zitat

Also, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Seit kurzem bin ich Betreuerin meiner 98-jährigen Grossmutter. Ich habe sie in ein Pflegeheim in meiner Nähe geholt, wo man sich sehr gut um sie kümmert und ich kann sie auch mehrmals wöchentlich besuchen und um sie kümmern. Soweit, sogut. Vorher lebte sie ca 600 Kilometer entfernt in einer eigenen Wohnung, und ihr Sohn (mein Onkel) hatte sich um sie gekümmert. Der war aber tatsächlich völlig überfordert, und hat ausserdem nach den mir jetzt vorliegenden Unterlagen auch noch im grossen Stil die Konten leergeräumt. Vermögen ist nach dem ersten groben Überblick, den ich mir in dem Chaos verschaffen konnte, nicht mehr vorhanden. Soviel zur Vorgeschichte, die man kennen muss.

Die Finanzierung des Heimes ist fast aus den laufenden Einnahmen der Grossmutter gedeckt; d.h. in Monaten mit 30 Tagen bleibt etwas übrig, in Monaten mit 31 Tagen zahle ich (gerne) etwas dazu. Für Taschengeld, zusatzleistungen wie Astronautenkost, Friseur, Fusspflege, Kleidung u.s.w. komme ich alleine auf. Mach ich ja auch gerne. Jetzt hatte ich eine Riesenauseinandersetzung mit meinem Onkel, der mir vorwarf, die Pension (er meinte das Geld, was in den Monaten mit 30 Tagen übrig bleibt) zu verschwenden. Er ist der Ansicht, in dem Alter meiner Grossmutter mit fortgeschrittener Demenz würde sie sowieso nicht merken, ob sie neue Kleidung habe (was nicht stimmt), ob die Füsse gepflegt seien u.s.w. ... Ich würde Gelder verschleudern, die letztlich ihm als Erben einmal zustehen, und das könne er nicht akzeptieren.

Nun zu meiner Frage: Kann ich als Betreuerin bestimmen, wie ich ihre Rest-Pension für Grossmutter ausgebe, oder muss ich diesen Betrag wirklich zurücklegen (für den Erben und die Beerdigung) und alles aus eigener Tasche bezahlen? Wie gesagt, ein 6-stelliger Betrag ist in den letzten Jahren der Vermögensverwaltung durch den Onkel verschwunden, was mir aber letztlich einerlei ist. Ich möchte die jetzige Situation korrekt, aber primär im Interesse von Grossmutter abwickeln und ihre bescheidenen Mittel korrekt einsetzen!

Bin Dankbar für jeden Rat.

Chavah
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bin kein Experte, aber die Daumenregel lautet: Im Zweifel Anruf beim Vormundschaftsgericht anfragen, üblicherweise nennt man dort zumindest eine Option, wohin man sich wenden soll.

Ich würde mich auch kundig machen, inwieweit man verpflichtet ist, in Wahrnehmung der Vermögensinteressen die potentiell unterschlagenen Gelder vom vorherigen Betreuer zurückzufordern.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort. Mein Problem: Er war kein Betreuer, nur Sohn! Und Grossmutter hat ihn abgrundtief geliebt und vertraut. Im Augenblick versuche ich, insoweit herauszufinden, ob sie irgendwann, als sie noch ganz klar war, ihm möglicherweise die Erlaubnis gegeben hat, über ihr Geld (wie auch immer) zu verfügen. Mir hat sie immer erzählt, er sei ja so geschickt mit Geld und würde ihr Vermögen verdoppeln! Nun ja .....Bisher habe ich 23 Konten gefunden, die irgendwann eröffnet, nach einigen Monaten wieder aufgelöst wurden. Immer Bareinzahlungen und Auszahlungen , und zwischen Auszahlung und Neuanlage (auf dem Weg von Bank A zu Bank B) verschwanden dann ein paar 1000 € .....

Mit dem Richter habe ich schon gesprochen, der meinte, das sei eine Familienangelegenheit, zu bestimmen, welchen Standard ich Grossmutter gebe, ich solle mich doch bitte mit meinem Onkel einigen ("Das kann doch nicht so schwer sein, Sie müssen halt vernünftig mit ihm reden ....") Deshalb ja auch meine Anfrage hier!

Chavah
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Chavah hat folgendes geschrieben::

Mit dem Richter habe ich schon gesprochen, der meinte, das sei eine Familienangelegenheit, zu bestimmen, welchen Standard ich Grossmutter gebe, ich solle mich doch bitte mit meinem Onkel einigen ("Das kann doch nicht so schwer sein, Sie müssen halt vernünftig mit ihm reden ....") Deshalb ja auch meine Anfrage hier!


Bei Ihrem Handeln sollten Sie sich von dem Grundsatz leiten lassen, dass Sie als Betreuerin die Interessen der Betreuten - und keinesfalls die der Erben! - zu vertreten haben. So steht es auch im Gesetz: "Der Betreuer hat die Angelegeneheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht." (§ 1901 II BGB, auch die weitere Lektüre dieses Paragraphen lohnt sich). Fazit: Selbstverständlich ist das Restgeld für Kleidung u.a. für die Betroffene zu verwenden. Sie sind entscheidungsbefugt. Es wäre ja noch schöner, wenn die Betroffene sich einschränken müsste, damit Geld für die Erben übrigbleibt.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Vormundschaftsrichter: Danke, hat mir schon einmal weitergeholfen. Der Onkel meint halt, sie hätte ja genug (alte) Garderobe, u.s.w. Ich sei eine Verschwenderin, und das sei nicht durch den Betreuungsauftrag gedeckt. Und Grossmutter eine Luxusbehandlung zukommen zu lassen, sei meine Privatangelegenheit. Ich sehe das eben anders, weil Lebensqualität für mich etwas subjektives ist. Und ich weiss ja aus besseren Zeiten, was ihr wichtig war. Und genau diese Dinge soll sie weiter bekommen. Und - ich schiesse ja schon sehr viel freiwillig dazu, und das sehr, sehr gerne! Ich sehe halt nur nicht ein, dass ich alles alleine trage und für meinen Onkel Geld anspare. Er hat sich genug geholt, und sollte Ruhe geben! Und: Ich will ja nichts von irgend jemandem! Ich bin so froh, dass ich Grossmutter endlich hier habe und ihr helfen kann.

Chavah
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kati1948
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Chavah, prüfe die Abrechnung des Heims nach. Bei Astronautennahrung könnte es sein, dass die Kasse einen Zuschuss zahlt und damit die Pos. Verpflegung wegfällt. Ich kann mir vorstellen, Pflegegruppe III? Was steht bei der Position Essen? Gibt es die Pos.: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten?

Sieht der Vertrag u.a. im Todesfall vor, dass das Bett bis zum darauf folgenden Monat des Todes bei Nichtbelegung weiterhin bezahlt werden muss? Dann gilt nämlich der Grundsatz der "ersparten Aufwendungen" . Muss eine zusätzliche Pflegepauschale (Heimbewohner können an kostenlosen Veranstaltungen teilnehmen, 2 x im Monat Fahrt zur Bank oder Arzt mit Zivi im Monat) bezahlt werden? Würde mich interessieren, Gruss kati
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kati1948
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Herr VormR ".... dessen Wohl § 1801 II BGB ..." Ist das noch auslegungsfähig? Ist es zum Wohle des Betreuten, wenn er z.B. schon Mitte des Monats keinen Pfenning mehr zur Verfügung hat -Konto = Guthabenkonto - kein Einwilligungsvorbehalt, die Verwandten ständig anpumpt? Ich finde, das ist nicht in Ordnung, dass Verwandte noch deswegen in die Schuldenfalle geraten könnten. In einem Fall weiß ein Betreuer davon, unternimmt aber seit Jahren nichts. Wenn dieser Sachverhalt von den Verwandten dem Gericht mitgeteilt würde, wäre der Teufel los seitens des Betreuten.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

kati1948 hat folgendes geschrieben::
Herr VormR ".... dessen Wohl § 1801 II BGB ..." Ist das noch auslegungsfähig? Ist es zum Wohle des Betreuten, wenn er z.B. schon Mitte des Monats keinen Pfenning mehr zur Verfügung hat -Konto = Guthabenkonto - kein Einwilligungsvorbehalt, die Verwandten ständig anpumpt? Ich finde, das ist nicht in Ordnung, dass Verwandte noch deswegen in die Schuldenfalle geraten könnten. In einem Fall weiß ein Betreuer davon, unternimmt aber seit Jahren nichts. Wenn dieser Sachverhalt von den Verwandten dem Gericht mitgeteilt würde, wäre der Teufel los seitens des Betreuten.


Versteh ich nicht. Was hat das mit Chavahs Frage zu tun?
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Gruß
Vormundschaftsrichter


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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also: Die Astronautenkost wird (noch) von niemanden übernommen, da Grossmutter ja noch essen kann, sie es aber teilweise nicht tut und die Ernährung wegen ihrer Vorlieben/Ablehnungen sehr einseitig sein kann (über Tage, dann wieder anders). Fahrten nach draussen kommen nicht in Betracht (vom 1. Heimtag an), der Arzt kommt ins Heim. Das maximale für ausserhalb ist ein Spaziergang mit mir, aber den will sie auch nicht immer machen. Mit dem Heim habe ich einen Vertrag geschlossen, der so aussieht, dass ich im Falle des Todes zum Monatsende kündigen kann, spätestens zum Ende des nächsten Monats das Vertragsverhältnis endet. Ich muss ja noch Zeit zum Räumen haben, Grossmutter lebt in ihren eigenen Möbeln (ist mehr ein Appartement). Da das Sozialamt nicht mitfinanziert, insoweit kein Problem!

Und Grossmutter pumpt mich auch nicht an. Sie ist noch im Glauben, sie sei eine "schwerreiche Frau" (O-Ton). Ich entscheide halt, was ich für sie als wichtig empfinde (Lebensqualität), verbrauche dafür ihr Restgeld und darüber hinaus zahle ich. Kein Problem, es ging mir eben nur darum, ob ich für alles allein aufkommen muss, oder ob dich auch ihr Geld für Sachen ausgegen darf, die ihr Sohn als überflüssig empfindet, und wo da die Grenze ist. Beispielsweise habe ich heute dem Zivi, der sich rührend um sie kümmert - und sie ist nicht ganz einfach - 50,- € in die Tasche gesteckt. Er sagte mir zwar, er dürfe das nicht annehmen, aber er hat es wirklich verdient. Und ausser mir weiss das ja niemand!

Was erfreuliches bei der ganzen Sache: Grossmuters Zustand hat sich durch die sorgfältige Pflege in den letzten Monaten deutlich stabilisiert. Das war auch eine Überraschung für den Arzt! Auch das lässt ja gewisse Rückschlüsse auf die früheren Verhältnisse zu!

Chavah
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kati1948
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Chavah, ..... und Dank Deiner hervorragenden Betreuung, Gruss kati
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Kati, das gehört sich doch einfach so! Und es ist ja - zumindest in meinem FAll -nicht so schwierig.

Einen schönen Abend!

Chavah
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