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Online Marktplatz wirft einige Fragen auf !

 
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triad
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 12:28    Titel: Online Marktplatz wirft einige Fragen auf ! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wir beabsichtigen in naher Zukunft einen Online Marktplatz zu betreiben.

Zum Prinzip :
Verkäufer können der Marktplatz Betreiber (Inhaber der Webseite) und dritte (Händler/Firmen) sein, die Ihre Produkte dort an Endverbraucher verkaufen können. Alle Zahlungseingänge von Endverbrauchern für verkaufte Produkte (Verkauf durch dritte, sowie Betreiber) sollen zuerst an den Betreiber entrichtet werden. Wurde das Produkt von einem dritten (Händler/Firma) angeboten soll die Zahlung vom Betreiber an diesen dritten weitergeleitet werden und er versendet das Produkt an den Kunden.

Nun wissen wir nicht wie die vertragliche Situation zwischen dem Betreiber und dem dritten ist. Es ist erstmal sein Produkt. Verkauft wird es über unseren Marktplatz. Der Zahlungseingang des Kunden soll über den Marktplatz laufen und danach an den dritten weitergeleitet werden.

Wenn wir (Inhaber der Webseite) ein Produkt direkt an den Enverbraucher verkaufen sollte ein Geschäftsbesorgungsvertrag doch reichen. Ist das so ausreichend ?

In Vertraglich/Rechlichen Wissen bin ich echt sehr eingeschränkt. Bitte stellen Sie Fragen, die zur Lösung führen können. Habe bestimmt durch unwissen wichtige Informationen vergessen.

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüssen,
triad
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 12:55    Titel: Re: Online Marktplatz wirft einige Fragen auf ! Antworten mit Zitat

triad hat folgendes geschrieben::
In Vertraglich/Rechlichen Wissen bin ich echt sehr eingeschränkt. [..] Habe bestimmt durch unwissen wichtige Informationen vergessen.

Dann empfiehlt es sich, gerade bei einem derartigen Vorhaben, sich an den Anwalt seines Vertrauens zu wenden.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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