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Verfasst am: 24.01.09, 13:28 Titel: Ordnungsgeld wegen nicht erscheinen vor Gericht, was tun?
Guten Morgen,
ich möchte die Situatin kurz und knapp formulieren:
-ich war vor einiger Zeit Unfallzeuge und Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall.
-Vor einiger Zeit kam die Ladung als Zeuge vor Gericht auszusagen.
(selbstverständlich wollte ich dies auch tun!)
-kurz vor der Zeugenaussage lagen mir einige dinge auf der seele
(eine Fehlgeburt meiner Frau & Großvater verstorben)
das ich den Termin schichtweg nicht "vor augen" hatte
-nun folgte eine weitere ladung zur aussage (nicht vor gericht)
und einen tag später die aufforderung ein Ordnungsgeld(200) zu zahlen
-weiterhin habe ich die befürchtung weitere prozesskosten tragen zu müssen.
ich bin mir meiner pflicht eine aussage zu tätigen sehr wohl bewusst,
lediglich meine derzeitige "gemütslage" haben mich den terminvergessen lassen.
bei dem unfall habe den verkehr einer vielbefahrenen strasse gestoppt im dem ich mich auf die strasse gestellt habe, habe meine gesundheit auf´s spiel gesetzt und erste hilfe geleistet.
mangelde zivilkurage kann mir wohl nicht vorwerfen...nun muss ich jedoch kosten tragen,
wobei mein bedürfnis zu helfen ursprünglich im vordergrund stand.
wie ist die rechstlage
was kann ich "erhoffen"
was kann ich tun/ kann ich einspruch o. ä. einlegen?!
Verfasst am: 24.01.09, 14:40 Titel: Re: Ordnungsgeld wegen nicht erscheinen vor Gericht, was tun
Hallo,
viele Richter heben den O-Geldbeschluss beim nächsten Termin wieder auf, wenn der Zeuge erscheint und sein Ausbleiben plausibel machen kann. Ich würde den Richter anrufen, die Situation schildern, mich höflich entschuldigen und abwarten, was er sagt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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