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ich habe seit gestern einen Hobbyraum, ca. 150qm zur Miete. Es existiert eine Ölheizung, die laut (selbst bestellten) Heizungstechiker 16Kw, also genügend Power liefert um dem Raum zu beheizen.
Mein Problem: der Raum ist in einem Altbau und wurde schon längere Zeit nicht mehr beheizt, ist also komplett ausgekühlt (Innentemeratur = Außentemeratur). Bei den momentanen Temperaturen ist das natürlich Frost.
Der Ölspeicher enthält so gut wie kein Öl mehr, und es ist mir nicht möglich einen "Testlauf" der Heizung zu machen, um zu sehen ob ich den Raum überhaupt warm bekomme. Die Heizung macht einen recht "abgekämpften" Eindruck.
Wie ist die Rechtslage - im Mietvertrag steht nur, dass ich für die Brennstoffe aufkommen muss, ist es aber nicht so, dass ein Raum, der zur Miete ausgeschrieben ist, "bewohnbar" sein sollte? Woher weiß ich wie viel Öl ich verbrennen muss, damit ich überhaupt eine angenehme Temperatur erhalte?
Und, wie ist die Rechtslage allgemein - falls ich Öl nachtanke und enorm viel verbrennen muss, kann ich Mietzinsmiderung verlangen? Oder vom Vermieter verlangen, dass er für den "Testsprit" aufkommt?
Wir haben:
eine 16kW-Heizung
Heizöl, das einen Energiegehalt von ca. 10kWh/l hat
Wir suchen:
erstmal die Kosten, die bei 24h Dauerbetrieb der Heizung entstehen
Wir rechnen:
16kW für eine Stunde macht 16kWh
16kWh sind irgendwas um 1,6l --> deine Heizung verbraucht also mind. 1,6l / Stunde
Wenn wir noch den Wirkungsgrad mitreinrechnen, sind´s irgendwas um 2l/h
Wenn die Anlage also 24h am Stück läuft, verbrauchst du 48l Heizöl (sitzt aber dann (m. M. nach) für 20h in einer Sauna)
Andere Überlegung:
willst du den Raum 24h/Tag, 7Tage die Woche auf Temperatur halten?
Wenn nicht (wovon ich ausgehe), wirst du einen ähnlich kalten Raum (abgesehen von ein paar Grad) jedesmal vorfinden, wenn du "zum basteln" fährst.
Oder erwartest du, daß der Raum nach 1 Woche ohne Heizung noch immer nuckelig-warm ist?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
im Mietvertrag steht nur, dass ich für die Brennstoffe aufkommen muss, ist es aber nicht so, dass ein Raum, der zur Miete ausgeschrieben ist, "bewohnbar" sein sollte?
Ab welchem Verbrauch pro Stunde wäre der Hobbyraum (!) denn deiner Meinung nach unbewohnbar? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Habe ich das richtig verstanden? Du willst mit der Heizung eine Probefahrt machen um rauszukriegen, was die verbraucht? Und der Vermieter soll jetzt mal eben 100 Liter oder so Heizöl für lau dafür ranschaffen?
Nee oder?? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Wie gesagt, mir geht es nur darum herauszufinden, ob man einen Raum völlig durchgefrostet vermieten darf/kann.
Und ob der Vermieter den Mieter über den a)einwandfreien Zustand der Heizung in Kenntnis setzen sollte und b) ob es nicht eine Regelung gibt, die besagt, dass Heizkosten nicht die Mietkosten übersteigen dürfen.
Hätte es evtl. so formulieren sollen.
Die Idee mit dem Probelauf war ja nur dewegen, da ich bezweifle, dass ich XX Stunden aufheizen muss, um den Raum warm zu kriegen. Ich weiß nicht ob die Heizung tatsächlich so viel Power hat (Alter, Verschleiß) und/oder ich das überhaupt testen MUSS als Mieter.
@Karsten: ein Raum, der nicht als Lager verwendet wird, sollte IMHO eine gewisse Raumtemperatur haben, um darin zu arbeiten/wohnen. Wenn ich etwas anmiete kann ich doch nichts dafür, wenn der Vermieter das Mietobjekt komplett durchfrosten lässt, oder? Und ich dann XXX Euro für das Anheizen verballern muss, damit ich überhaupt drin wohnen kann?
@Elektrikör: nein, erwarte ich nicht...aber ich denke ich muss den Raum erstmal auf wohnliche Temperaturen bringen können, bevor ich die Heizung für die Tage der Nichtbenutzung auf Sparflamme halte. Hoffe ja auch, dass die Außentemeratur mal etwas weniger sibirisch sein wird im Laufe der Jahres
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 03.01.09, 00:11 Titel:
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Wie gesagt, mir geht es nur darum herauszufinden, ob man einen Raum völlig durchgefrostet vermieten darf/kann.
Darf man. Man darf sogar Räume ohne Heizung vermieten.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Und ob der Vermieter den Mieter über den a)einwandfreien Zustand der Heizung in Kenntnis setzen sollte
Wenn das im Vertrag so vereinbart wurde: ja. Ansonsten sollte der Mieter fragen, und zwar vor Vertragsabschluß.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
und b) ob es nicht eine Regelung gibt, die besagt, dass Heizkosten nicht die Mietkosten übersteigen dürfen.
Die gibt es nicht.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Die Idee mit dem Probelauf war ja nur dewegen, da ich bezweifle, dass ich XX Stunden aufheizen muss, um den Raum warm zu kriegen.
Ein Mieter muß gar nicht heizen (um die Geschichte nicht zu verkomplzieren, lasse ich jetzt mal die Möglichkeit des Einfrierens und Platzens irgendwelcher Leitungen unberücksichtigt). Er kann auch im kalten Raum sitzen. Oder warten, bis der Raum aufgrund der steigenden Außentemperaturen wärmer wird. Das ist seine Entscheidung - nicht die des Vermieters.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Ich weiß nicht ob die Heizung tatsächlich so viel Power hat (Alter, Verschleiß)
Wenn man das wissen will, muß man das ausprobieren.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
und/oder ich das überhaupt testen MUSS als Mieter.
Nö. Man kann das auch lassen.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
ein Raum, der nicht als Lager verwendet wird, sollte IMHO eine gewisse Raumtemperatur haben, um darin zu arbeiten/wohnen.
Mag sein. Diese gewisse Raumtemperatur ist allerdings nicht festgelegt - und wird von vielen Menschen unterschiedlich hoch eingeschätzt. Der Vermieter hat damit rein gar nichts zu tun.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich etwas anmiete kann ich doch nichts dafür, wenn der Vermieter das Mietobjekt komplett durchfrosten lässt, oder?
Stimmt. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, dem neune Mieter einen wie-angenehm-auch-immer vorgeheizten Raum zu übergeben.
Also:
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage - im Mietvertrag steht nur, dass ich für die Brennstoffe aufkommen muss, ist es aber nicht so, dass ein Raum, der zur Miete ausgeschrieben ist, "bewohnbar" sein sollte?
Sollte er, sofern es sich um Wohnraum handelt. Das stellt der potentielle Mieter in aller Regel bei Besichtigung der Wohnung fest. Mit der Temperatur in der Wohnung hat das aber rein gar nichts zu tun.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Woher weiß ich wie viel Öl ich verbrennen muss, damit ich überhaupt eine angenehme Temperatur erhalte?
Möglicherweise können dazu die Vormieter einen Anhaltswert liefern. Ansonsten weiß man das, wenn man den Ölverbrauch in der abgelaufenen Heizperiode festgestellt hat.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
falls ich Öl nachtanke und enorm viel verbrennen muss, kann ich Mietzinsmiderung verlangen?
Wenn nicht irgendwelche verbindlichen Aussagen zu dem Verbrauch der Heizung gemacht wurden: nein.
Hartwig2009 hat folgendes geschrieben::
Oder vom Vermieter verlangen, dass er für den "Testsprit" aufkommt?
Nette Idee. Antwort siehe Tastenspitz. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Update:
Vermieter ist umgänglich und gewährt den Mietvertrag auf Beginn 01.03. zu ändern. Bei den Temperaturen wäre das Beheizen zum Fass ohne Boden geworden.
Und was ist, wenn es im nächsten Winter wieder saukalt wird?
Dann freut er sich nicht mehr _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Kann dieses Nachtreten jetzt nicht nachvollziehen.
Bis nächsten Winter habe ich die Heizkosten im Überblick und meine Erfahrungen gemacht. Ich könnte den Raum in dieser Zeit nicht nutzen.
Oder ich habe etwas anderes gefunden.
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