Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.01.09, 22:53 Titel:
Ob der Ehegatte "mit dem Wagen rein rechtlich gesehen etwas zu tun" hat, lässt der mitgeteilte Sachverhalt nicht erkennen.
Anscheinend ist der Schwiegervater der Halter des Autos ("der PKW läuft auf den Schwiegervater") und die Ehefrau Besitzerin des Autos ("wurde ein neues auto angeschafft für die ehefrau"). Wer Eigentümer des Autos ist, ist unklar.
Anscheinend hat der Ehemann ein Darlehen aufgenommen, mit dem der Restkaufpreis des Autos bezahlt worden ist ("weil die offene Finanzierung auf den Ehegatten läuft").
Das Einzige, was klar zu sein scheint, ist, dass derjenige, der das Darlehen aufgenommen hat, auch künftig die monatlichen Raten zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens zu zahlen hat, bis das Darlehen vollständig getilgt ist.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 25.01.09, 10:07 Titel:
Den Versicherungsbeitrag muss derjenige zahlen, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.
Andererseits muss derjenige, der ein Kraftfahrzeug nutzt, bedenken, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nur zulässig ist, solange eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht. Der Nutzer eines Kraftfahrzeugs wäre also gut beraten, wenn er dafür sorgen würde, dass die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug aufrecht erhalten wird, indem er dem Halter des Fahrzeugs den Versicherungsbeitrag erstattet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.