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Haftungsfreistellung für neuen Vorstand?

 
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WeyounBN
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 12:26    Titel: Haftungsfreistellung für neuen Vorstand? Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem gemeinnützigen e. V. steht in Kürze die Mitgliederversammlung an, die auch den neuen Vorstand wählt.

Der Verein steht finanziell auf sehr wackeligen Beinen, jeder Monat ist ein Kampf ums Überleben. Schulden bestehen aber bis auf eine offene Rechnung beim Steuerberater keine, hierfür ist bereits eine Ratenzahlung vereinbart. Die finanzielle Schieflage des Vereins wurde durch Untätigkeit und mangelndes Wissen früherer Vorstände (von vor 3-4 Jahren) verursacht. U. a. wäre es möglich, dass eine öffentliche Stelle EUR 50000 an Fördermitteln zurückfordert, da nicht rechtzeitig die entsprechenden Belege eingereicht wurden.

Angenommen, dem Verein geht es künftig noch schlechter, und einer der Mitglieder/Vorstände/Gläubiger beantragt die Insolvenz des Vereins: gibt es für neugewählte Vorstandsmitglieder die Möglichkeit einer Art Haftungsfreistellung für die Altlasten des Vereins? Damit aus den Folgen der Unfähigkeit früherer Vorstände der neue Vorstand nicht mit seinem Privatvermögen haften muss?

Danke schonmal!
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vorstand kann nur für eigenes Handeln oder Unterlassen schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Im übrigen siehe die Antwort in einem anderen Forum.
_________________
Spezi

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