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Außerordentliche Kündigung??

 
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Snopper
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Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:16    Titel: Außerordentliche Kündigung?? Antworten mit Zitat

Resultiert aus diesem Thread,sprich aus diesen Umständen
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=167671

eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zuwerden, oder was auch immer?

Danke für die Hilfe!!
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Eher nicht. Erzählen kann man viel. Auch hier hätte im schlechtesten Fall ein Richter zu entscheiden, und auch hier müsste die Sachlage dann irgendwie bewiesen werden. Obendrein wäre ja nicht nur darzulegen, dass der Mieter dort raus muss, sondern warum er dies sofort muss, und daher die Kündigungsfrist nicht abwarten kann.
- Ich nehme an, ihr wohnt noch zusammen?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Den Vermieter anrufen und Ihm die außerordliche Lage beschreiben und hoffen das man eine Einigung wegen vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages erreicht.

Gute Vermieter haben dafür Sicherlich ein Vertändnis
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Den Vermieter anrufen und Ihm die außerordliche Lage beschreiben und hoffen das man eine Einigung wegen vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages erreicht.

Gute Vermieter haben dafür Sicherlich ein Vertändnis


Gute Vermieter sollten wissen, dass Vertäge zu Lasten Dritter sittenwidrig und damit nichtig sind.
Die Entlassung eines einzelnen von mehreren Mietern aus dem Mietverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen dem ausstiegswilligen Mieter und dem Vermieter ist also nicht möglich.
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