Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Lebenslänglich Ex-Ehepartner-Unterhalt zahlen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Lebenslänglich Ex-Ehepartner-Unterhalt zahlen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
peersteiner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:04    Titel: Lebenslänglich Ex-Ehepartner-Unterhalt zahlen ? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen Herr S. ist von seiner Ex seit 5 Jahren geschieden.
Seine Ex wohnt mit den beiden gemeinsamen Kindern mietfrei im gemeinsamen Haus.
Herr S. hat etwa 3000 € netto und zahlte bislang für die Kindern ( 16 und 20) 700 €
Unterhalt und für die Ex 350 €. Herr S. hat abzugsfähige Kosten in Höhe von 600 € monatlich.
Nun aber geht die Ex seit einem halben Jahr arbeiten und verdient selber 1300 € netto.
Hat es Sinn Abänderungsklage einzureichen um für die Ex nicht mehr zahlen zu müssen, oder kann es sein, das er sich bei Einreichung einer solchen Klage sogar verschlechtert bzw das die Klage abgewiesen wird ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es einen Titel bezüglich des Unterhalts?

Wenn ja, ist in dem Titel nicht vermerkt, in welcher Höhe das Einkommen der ExFrau angerechnet wird?
Wenn der Unterhalt damals genau nach den Einkünften beider Ehepartner berechnet wurde gehe ich nicht davon aus, dass unter den beschriebenen Umständen eine Abänderungsklage abgewiesen würde, kann aber auch nur hier nachsehen- vielleicht jedoch wäre es möglich, sich aussergerichtlich zu einigen- ich empfehle einen Besuch bei einem Fachanwalt für Familienrecht.
Nach oben
peersteiner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also es gäbe einen Titel, aber zum Scheidungszeitpunkt sei die Ex NICHT berufstätig gewesen. Ein Totschläger ist nach 3 Jahren draussen, der Geschiedene nicht ......

Sorry, aber es frustet .....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo peersteiner,

ob eine Abänderungsklage sinnvoll ist, sollte ein anwalt unter Berücksichtigung der Aktenlage prüfen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.