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Vielleicht muss auch manchmal einfach Strafe sein? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Außerdem geht es ja auch darum, Leute, die lange im Gefängnis waren, wieder einzugliedern. Ob die davor dann noch lange Zeit auf freiem Fuß waren, ist dafür ja unerheblich. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Es heißt doch immer das in der Freiheitsstrafe auch eine Resozialisierung des Täters durchgeführt werden soll, sodas er zukünftig Straffrei lebt.
StVollzG §2 Aufgaben des Vollzugs
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. (Vollzugsziel.)
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
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Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Wenn jetzt jemand verurteilt wird und er geht bis zum letzem Rechsmittel, kann es ja schnell bis zum Haftantritt 2-3 Jahre dauern.
Das ist ein Denkfehler - denn solange der Angeklagte durch die Instanzen wandert ist er noch nicht verurteilt.
Denn erst mit dem Urteil - resp. dem Strafantritt des Verurteilten, startet das Resozialisierungsprogramm der zuständigen JVA.
(Ausgenommen, er sitzt in Untersuchungshaft - aber die dient nicht der Resozialisierung sondern nur der sicheren Verwahrung des Beschuldigten.)
Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Ich meine wenn in den 2-3 Jahren nichts mehr war, was will man dann noch resozialisierungen?
Gute Frage - die erste Frage, die sich mir aber stellt ist die, ob der Gefangene überhaupt sozial war oder ist - denn dies müßte vor einer Resozialisierung erfolgen. Ohne Sozial keine Resozialisation.
Im übrigen wird man nicht in ein Resozialisierungsprogramm aufgenommen - das beginnt sozusagen mit Haftantritt durch Erstellen eines Vollzugsplan - mit dem Gefangenen zusammen.
Zwischendurch auch mal den 2. Satz des obigen Paragrafen lesen!
Soll ja auch irgendwie eine fühlbare Strafe und kein aufenthalt in einer Jugendherberge sein.
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