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ich hab da eine kleine Frage. Habe mich von meinem Partner (nicht verheiratet) Anfang Dezember getrennt. Ich weiss das er Umgangsrecht hat. Sprich das ich Ihm den Umgang nciht verweigern kann. Ist es möglich das er zwar sein Kind sieht aber dies nur bei mir tut da ich aufgrund verschiedener Drohungen die befürchtung habe das er das Kind nciht wiederbringt wenn er es mitnimmt...
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 25.01.09, 23:10 Titel:
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen.
Über die Art und Weise der Ausübung des Umgangsrechts müssen sich die Eltern einigen. Weder kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Modalitäten des Umgangs dem anderen Elternteil vorschreiben, noch der andere Elternteil bestimmte Modalitäten verlangen.
Können die Eltern sich nicht einigen, können sie die Beratung und Vermittlung durch das Jugendamts in Anspruch nehmen. Dabei könnte mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamts auch die Priblematik erörtert werden, die sich daraus ergibt, dass der andere Eltenteil angedroht hat, er werde das Kind nicht zu dem Elternteil, bei dem es lebt, zurückbringen.
Kommt auch danach eine Einigung der Eltern nicht zustande, entscheidet auf Antrag eines Elternteil das Familiengericht verbindlich für alle Beteiligten.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Elternteil sein Umgangsrecht nur unter Aufsicht des Jugendamts ausüben darf. Dafür muss es aber trifftig Gründe geben.
Ev. mal mit dem Jugendamt sprechen und beraten lassen.
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