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Verfasst am: 26.01.09, 07:37 Titel: Vorführungsbefehl-Haftbefehl und Hausdurchsuchung...
Ich hoffe mal der Bereich des Forums ist der richtige für die Frage...
Vorab, was genau ist der Unterschied zwischen Haft- und Vorführungsbefehl und was genau der Zweck eines Vorführugsbefehls ?!
Nehmen wir an die Polizei hat einen Haft- oder Vorführungsbefehl für Person A. Person A wohnt in einer Wohngruppe mit anderen zusammen. Es klingelt an der Tür, Person B geht zur Tür und die Polizei verlangt nach Person A mit dem Hinweis auf den ...befehl. A ist allerdings nicht zu Hause was B dem Polizisten mitteilt.
Was genau darf die Polizei in dem Fall mit einem ...befehl? Ist dieser dann auch sozusagen ein Durchsuchungsbeschluss, sprich das die Polizei die Wohnung betreten darf um selbst zu schauen ob A in der Wohnung ist oder dürfte B der Polizei den Zutritt verweigern?
Etwas kürzer: Braucht die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss um eine Wohnung zu betreten und sich um zuschauen oder reicht da ein Vorführungs- bzw. Haftbefehl aus?
Hi
Haftbefehl: Es liegt eine Straftat oder zumindest der Verdacht einer solchen vor oder jemand ist einer Aufforderung zum Haftantritt (auch Erzwingungs- oder Beugehaft) nicht gefolgt und soll nun festgenommen werden.
Vorführungsbefehl: ein Zeuge ist der Ladung zur Gerichtsverhandlung nicht gefolgt und wird nun zwangsweise vorgeführt.
Natürlich darf die Polizei unter Einhaltung der normalen Regeln die Wohnung betreten, um nach dem "Delinquenten" zu suchen - es wird ja nicht die Wohnung nach Gegenständen durchsucht, was bei einer Wohnungsdurchsuchung der Fall ist.
Schon mal Danke für die fixe Antwort.
Aber was genau heißt "unter Einhaltung der normalen Regeln die Wohnung betreten" ?!
Allgemeine Regeln des polizeilichen (oder strafprozessualen) Tätigwerdens (mal sehen, ob ich das noch hinkriege):
- Notwendigkeit und Erforderlichkeit
- Erkennbarkeit
- Verhältnismäßigkeit- Bestimmtheit
Natürlich darf die Polizei (..) die Wohnung betreten, um nach dem "Delinquenten" zu suchen...
So natürlich ist das nicht.... aber in der Tat beinhaltet der HB (nach wohl h.M. und Rechtsprechung) auch die Möglichkeit die Wohnung zu betreten und zu nach dem Herrn zu DS.
(103 StPO) _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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