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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 25.01.09, 23:26 Titel: mit dem Fahrrad auf der Autobahn |
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Guten Tag. Person X ist etwa 15-16 Jahre alt und fährt mit dem Fahrrad auf eine Autobahn, weil sie die entsprechenden Schilder nicht kennt. Die Polizei holt sie ab und bringt zusammen mit dem Fahrrad nach Hause. Unterwegs gibt X den Polizisten Angaben zur Person. Sie hört im Gespräch zwischen den Polizisten so etwas wie "Sie ist schon 14, also ist das straflich". Sie wird aber offiziell nicht bestraft. Frage: Hat sie sich strafbar gemacht? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 25.01.09, 23:38 Titel: |
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Wenn das Fahren mit dem fahhrad auf der BAB einen Straftatbestand darstellt, dann grds. schon, wobei hier ggf. die Schuldfähigkeit gesondert zu prüfen wäre... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 25.01.09, 23:40 Titel: |
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Man könnte vielleicht den §315b StGB in betracht ziehen.. _________________ Geist ist Geil! |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 25.01.09, 23:56 Titel: |
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Also wäre X nach § 315b (4) StGB strafbar? In Verbindung mit welcher Nummer des Abs. 1? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 26.01.09, 06:50 Titel: |
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Wieso Absatz 4?
Grundsätzlich kann man von einem 15-16 Jährigen erwarten, dass er/sie weiß, dass das Fahren auf der Autobahn mit einem Fahrrad für ihn/sie und andere gefährlich sein kann. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 26.01.09, 07:52 Titel: |
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mit 15-16 sollte man die wichtigsten Verkehrsschilder kennen. Wenn nicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein "Verbotsirrtum" fällt mE hier aus. |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 26.01.09, 08:24 Titel: |
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Nun sind wir hier ja im Straf- UND OwiRecht!
Im § 18 (1) StVO steht ganz klar, dass Autobahnen nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Und selbst diese müssen eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h aufweisen.
Demnach ist das Befahren der BAB mit dem Fahrrad eine Owi nach § 24 StVG und ergo auch strafbar. |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 26.01.09, 10:18 Titel: |
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Der Sachverhalt ist so, dass die Person die Schilder nicht kannte. Sie hat erst erfahren, dass etwas nicht in Ordnung war, als die vorbeifahrenden Autos hupten. Sie wusste schon, dass sie nicht auf einer Autobahn fahren durfte, nur konnte sie keine Autobahnbeschilderung erkennen. Auch wollte sie weder sich selbst noch andere in Gefahr bringen. Deshalb gehe ich von Fahrlässigkeit aus.
Zur Strafbarkeit:
Welche Nummer des § 315b Abs. 1 StGB trifft hier zu?
Zur OWi:
Woraus ergibt sich, dass es eine OWi nach § 24 StVG ist? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 26.01.09, 10:33 Titel: |
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I-user hat folgendes geschrieben:: |
Zur OWi:
Woraus ergibt sich, dass es eine OWi nach § 24 StVG ist? |
Aus dem kommentierten § 18 StVO von Hentschel:
Zitat: | Ordnungswidrig (§ 24 StVG) sind Verstöße gegen die Vorschriften über die Benutzung der AB und KraftfahrStr nach § 18 I bis III,....... |
Und wie steht so schön in meinem BGB von 1900: Unwissenheit über die Gesetze schützt nicht vor Strafe!  |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 26.01.09, 10:47 Titel: |
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I-user hat folgendes geschrieben:: |
Zur Strafbarkeit:
Welche Nummer des § 315b Abs. 1 StGB trifft hier zu?
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Zitat: | fährt mit dem Fahrrad auf eine Autobahn |
Nach dem SV m.E. keine. Es sei denn, das Mädchen hat sein Fahrrad z.b. auf die Fahrbahn gelegt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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suwi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.10.2007 Beiträge: 454
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Verfasst am: 26.01.09, 11:00 Titel: |
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öhm-mal so ganz am Rande....
in welcher seltsamen Traumwelt hat den Person X bisher gelebt????
Was Autobahnen sind und wer dort fahren oder nicht fahren darf, wissen meine Kinder schon von klein an. Bereits als Vierjährige konnten sie erkennen, wann sich das Auto auf der Autobahn befand, wann es selbige wieder verlassen hat.
Ist Person X, wenn sie nicht einmal einfachste Beschilderung erkennen kann bzw. nicht erkennen kann, auf was für einer Art Straße sie sich befindet, nicht GRUNDSÄTZLICH eine Gefahr für sich und andere?
Hat Person X je den Fuß aus dem eigenen Zimmer gesetzt? Hat sie je eine Schule besucht und dort zugehört? Hat Person X je als Mitfahrer in einem Auto gesessen?
Dass Radfahrer wissentlich und absichtlich mal eben unerlaubterweise die Autobahn benutzen, ist mir bekannt- aber dass ein Radfahrer es nicht merkt, dass er sich einer Autobahn nähert, auf diese auffährt und dann nicht mal merkt, wo er sich befindet- tut mir leid, aber Person X kann nicht ganz normal sein. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 26.01.09, 11:04 Titel: |
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suwi hat folgendes geschrieben:: | Was Autobahnen sind und wer dort fahren oder nicht fahren darf, wissen meine Kinder schon von klein an. Bereits als Vierjährige konnten sie erkennen, wann sich das Auto auf der Autobahn befand, wann es selbige wieder verlassen hat.
Ist Person X, wenn sie nicht einmal einfachste Beschilderung erkennen kann bzw. nicht erkennen kann, auf was für einer Art Straße sie sich befindet, nicht GRUNDSÄTZLICH eine Gefahr für sich und andere?
Hat Person X je den Fuß aus dem eigenen Zimmer gesetzt? Hat sie je eine Schule besucht und dort zugehört? Hat Person X je als Mitfahrer in einem Auto gesessen? |
Naja, es gibt sogar Personen, die den Führerschein (sogar auch schon lange) haben, und trotzdem nicht den richtigen Weg auf die Autobahn finden --> http://de.wikipedia.org/wiki/Falschfahrer
Es scheint da weniger am Alter als an der Nationalität zu liegen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Hafish FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 26.01.09, 11:07 Titel: |
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Selbst wenn Person X die Schilder nicht kennt, sollte sie recht schnell merken, dass da irgendwie nur Autos mit 120 km/h und aufwärts unterwegs sind. Und mit recht schnell meine ich: noch auf der Auffahrt. Dann sollte man sich langsam mal Gedanken machen.
Ist es nicht außerdem so, dass man auch mit dem Fahrrad die Verkehrsvorschriften kennen muss/sollte?
@Redfox: Das mit den Falschfahrern ist übrigens ein guter Hinweis. Nur ich frage mich jedesmal wieder, was die reitet. Die Beschilderung zu übersehen ist schon eine Leistung für sich, aber sobald mir das erste Auto entgegenkommt merke ich doch, dass was nicht stimmt. Keine Ahnung wie man nicht mitkriegen kann dass man falsch fährt. |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 26.01.09, 11:17 Titel: |
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Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | Und wie steht so schön in meinem BGB von 1900: Unwissenheit über die Gesetze schützt nicht vor Strafe! |
Nur mal so am Rande: Wo soll das im BGB von 1900 stehen?
Gruß,
moro |
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Hafish FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 26.01.09, 11:19 Titel: |
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Ich glaube das steht nirgendwo sondern ist vielmehr eine dieser Volksweisheiten.
Edit: Andererseits muss das auch nirgendwo stehen. Vielmehr muss es eine Vorschrift geben, die eine Strafbarkeit enfallen lässt, z.B. sowas wie der Verbotsirrtum. Nur gibt es da ein Problem mit der Vermeidbarkeit  |
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