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Fenster undicht, erhöhte Heizkosten

 
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sge4ever
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.05.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 10:39    Titel: Fenster undicht, erhöhte Heizkosten Antworten mit Zitat

Mal angenommen Mieter A wohnt bei Wohnungsbaugesellschaft B zur Miete. Mieter A hat beim Einzug nicht feststellen können, dass die Fenster nicht richtig schliessen und hat es erst jetzt im Laufe der Monate festgestellt. Wenn Mieter A sich ans Fenster gestellt hat hat er immer ein leichten Luftzug verspürt. Wenn jetzt der Mieter A eine Firma kommen lassen würde die das in Ordnung bringt. Müßte die Kosten die Wohnungsbaugesellschaft tragen? Bzw. wäre die Wohnungsbaugesellschaft dazu verpflichtet, dass die Fenster ordnungsgemäss schliessen?
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter meldet dem Vermieter den Mangel mit der Bitte um Behebung. Reagiert der Vermieter nicht (also Funkstille für z.B. 2 Wochen) so meldet der Mieter sich erneut mit dem Problem mit der nachdrücklichen Aufforderung zur Behebung und kündigt vorsorglich schon mal eine später vorzunehmende Mietminderung an falls keine Behebung bis zum Termin x (drei bis vier Wochen später) erfolgt. Nach ereignislosem Ablauf der Frist wendet sich Mieter an Anwalt für Mietrecht und klärt die Möglichkeit einer Mietminderung.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Jap, wobei dann noch zu klären wäre ob der jetzige Zustand vertragsgemäß ist oder nicht. Wenn er es ist, dann ist eine Mietminderung nicht möglich.

Von einer Reparatur durch den Mieter ist in jeden Fall abzuraten. Das ist zum einen nicht seine Aufgabe und zum anderen, wer die Musik bestellt bezahlt se auch.
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