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Versandhauskauf - Artikel nach 2 Monaten nicht lieferbar

 
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:13    Titel: Versandhauskauf - Artikel nach 2 Monaten nicht lieferbar Antworten mit Zitat

Werte Experten,

Kunde K hat am 17.11.2008 beim Versandhaus N einen Artikel bestellt. Die Bestellung wurde schriftlich bestätigt. Am 16.12.2008 benachrichtigte N K schriftlich über die Lieferung innerhalb 1 Woche.

Die Lieferung erfolgte bis heute nicht. Bei den wöchentlichen telefonischen Nachfragen (kostenpflichtige Servicenummer) wurde K nur vertröstet. Beim letzten Anruf am 20.01.2009 wurde der Artikel telefonisch als nicht lieferbar deklariert, der Kunde solle sich gedulden. Wie lange, konnte nicht gesagt werden. Eine schriftliche Info fehlt bis heute, der Bitte um Rückruf zur Klärung der Angelegenheit wurde nicht entsprochen. Eine Beschwerde per Email läuft, K wartethier auf Antwort.

Meiner Meinung nach ist N mit K einen Vertrag eingegangen, indem er die Bestellung schriftlich bestätigte und die Lieferung im Dezember schriftlich ankündigte.

Hat der Kunde K ein Recht auf Vertragserfüllung?
Wenn ja, wie kann er es einfordern?

Der bestellte Artikel war ein Weihnachtsgeschenk, daher ist die Sache gegenüber dem Beschenkten recht peinlich.

Danke,
Christine Wiedemann
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde Vorkasse geleistet?

Warum haben sie die Bestellung nicht längst wegen Nichterfüllung storniert?

Haben sie dem Versandhaus schon schriftlich und nachweisbar eine Frist zur Auslieferung/Vertragserfüllung gestellt?

Welche Schadensersatzansprüche wollen sie denn geltend machen, bei endgültiger Nichterfüllung?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:57    Titel: Re: Versandhauskauf - Artikel nach 2 Monaten nicht lieferbar Antworten mit Zitat

ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach ist N mit K einen Vertrag eingegangen, indem er die Bestellung schriftlich bestätigte....

M. E. ist eine Auftragsbestätigung nicht zwingend ein Vertrag. Oftmals kommt der Vertrag erst mit Lieferung zustande. Ein Blick in die AGB des Versandhauses könnten hier hilfreich sein.

ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::
Hat der Kunde K ein Recht auf Vertragserfüllung?
Wenn ja, wie kann er es einfordern?

Selbst wenn der K ein Recht auf Erfüllung haben sollte: was nützt es, wenn der Artikel, vermutlich seitens des Herstellers, z. Zt. nicht lieferbar ist? Der im Versandhaus zuständige Sachbearbeiter wird sich den Artikel kaum aus den Rippen schneiden können.

Deshalb die berechtigte Frage:
Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Warum haben sie die Bestellung nicht längst wegen Nichterfüllung storniert?

_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Zitat:
Warum haben sie die Bestellung nicht längst wegen Nichterfüllung storniert?

Weil er ein Weihnachtsgeschenk ist und der Beschenkte sich darauf eingestellt hat. Es ist ein Möbelstück, welches in der Form nicht in der Umgebung erhältlich ist.

Zitat:
Haben sie dem Versandhaus schon schriftlich und nachweisbar eine Frist zur Auslieferung/Vertragserfüllung gestellt?

Zunächst nur per Email. Eine Antwort habe ich noch nicht.

Zitat:
Selbst wenn der K ein Recht auf Erfüllung haben sollte: was nützt es, wenn der Artikel, vermutlich seitens des Herstellers, z. Zt. nicht lieferbar ist? Der im Versandhaus zuständige Sachbearbeiter wird sich den Artikel kaum aus den Rippen schneiden können.

Im Dezember war er nachweislich lieferbar, wurde aber nicht geliefert. Also muss der Artikel ja noch irgendwo sein. So muss sich keiner etwas aus den Rippen schneiden. Smilie

Danke,
Christine Wiedemann
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nachweisbar kurze Frist setzen und dann über die Folgen nachdenken.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

ChristelVomAcker hat folgendes geschrieben::
Im Dezember war er nachweislich lieferbar, wurde aber nicht geliefert.


Woher wissen sie das? Können sie das hieb und stichfest beweisen, daß der Artikel nur an sie nicht geliefert wurde?

Zitat:
Also muss der Artikel ja noch irgendwo sein.


Können sie beweisen, daß der Artikel bis heutigen Tages vom Versandhaus vorrätig gelagert, aber ihnen vorenthalten wird?

Mal angenommen man schikaniert sie nicht vorsätzlich sondern etwas alltägliches ist passiert: Wenn ein Möbelhersteller in China pleite geht und ein Ersatzhersteller erst noch in Indien gefunden werden muß, dann kann das Wörtchen "irgendwo" eine ganz neue Bedeutung bekommen und durchaus mit dem Wörtchen "irgendwann oder nie" verknüpft werden. Die Möblerbranche ist international und kriesengeschüttelt Winken
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ChristelVomAcker
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Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Können sie beweisen, daß der Artikel bis heutigen Tages vom Versandhaus vorrätig gelagert, aber ihnen vorenthalten wird?

In der Zwischenzeit: JA! Im Online-Shop wird der Artikel unter Angabe der Artikelnummer und der Postleitzahl der Lieferadresse als lieferbar deklariert, die Lieferfrist ist mit 2-3 Wochen angegeben. Also - meiner Meinung nach - reine Schikane.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Aus welchem Grund?
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte ihnen da Dinge erzählen über Sofwarefehler in Bestellprogrammen großer Versandhäuser und inkompetente Callcenter großer Versandhäuser...
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aus welchem Grund?

Weil der Artikel lieferbar ist, sich das Versandhaus aber weigert, ihn zum Kunden zu liefern.
Und weil die Lieferzeit 2-3 Wochen beträgt und der Kunde schon über 9 Wochen wartet.
Grund genug, oder?

Zitat:
Ich könnte ihnen da Dinge erzählen über Sofwarefehler in Bestellprogrammen großer Versandhäuser und inkompetente Callcenter großer Versandhäuser...

Und die glaube ich ungesehen.
Mich ärgern auch mehr die Inkompetenz der Mitarbeiter und die unfreundliche und patzige Behandlung am Telefon als die Wartezeit.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ab zum Anwalt und den Anspruch mit seiner Hilfe durchsetzen.
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

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