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Tapetenklausel

 
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eddi2122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 5
Wohnort: regensburg

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 18:56    Titel: Tapetenklausel Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forummitglieder!
Wir ziehen zum1.03.09 aus.Unter §18 steht, Rückgabe bei Beendigung derMietzeit.
Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß
im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu übergeben.
Unter §3.2 steht Die Schönheitsreperaturen werden vom Mieter
getragen.Der Vermieter will nun das wir die Tapeten entfernen
sollen .Eßzimmer wurde vor 1,5Jhr und Wohnzimmer vor 3Jhr.
tapeziert. Wie sieht die Rechtslage aus
Danke im voraus.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde denn die Wohnung ohne Tapeten übernommen und ggf. im Übergabeprotokoll festgehalten, dass sie so abgegeben werden soll?

Ohne Vereinbarung kann der VM nun nicht verlangen, die Wohnung Tapetenfrei zu übergeben.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das könnte er auch dann nicht, wenn dies im Vertrag stehen sollte. Eine solche Klausel ist immer unwirksam.
Dass die Tapeten dann abzunehmen sind, wenn ihr Zustand das erfordert und sie auch nicht überstreichbar sind, sollte aber klar sein.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 05:29    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Formularmietvertrag ist eine Klausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Entfernung von Tapeten verplichtet, unwirksam.

Der TE schreibt nicht, was für Tapeten angebracht wurden. Wenn die nämlich nach herrschender Rechtssprechung nicht mehr als neutral durchgehen, könnte es schon sein, dass der Vermieter die Entfernung im Rahmen seines Rückbauanspruchs fordern kann.

 
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Shit happens
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,

ich bezog mich auf das neue Urteil des BGB, dass der VM sich bezüglich der Renovierung über das Übergabeprotokoll ein "Hintertürchen" auflassen kann. Damit war eine Vereinbarung im Übergabeprotokoll (Wohnung wird renoviert übergeben und auch renoviert wieder abgegeben) einzuhalten, das würde ich dann auch auf das Ablösen der Tapeten beziehen.
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Grüße
Susanne


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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema habe ich eine Anschlussfrage:
Es ist also scheinbar nicht zulässig, dem Mieter aufzulegen, die Tapeten zu entfernen.
Ist es denn aber andersrum dem Mieter erlaubt, die Tapeten zu entfernen, weil z.B. das Streichen der Tapeten mehr Kosten und Arbeit verursacht als das Entfernen?

Angenommen, im Mietvertrag steht zu den Schönheitsreparaturen:
"... Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken. ..."
Dann ist das bloße Entfernen wohl nicht zulässig, oder? Wie es scheint, müsste dann die Wand gestrichen werden..?

Viele Grüße,
Paddy
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Begrabt mich in Hamburger Erde.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter dem VM eine Schönheitsreparatur schuldet, weil dies wirksam vereinbart wurde. Dann wird er das tun müssen was vereinbart wurde. Wenn da frei gestellt ist ob er tapeziert oder streicht, dann kann er es sich aussuchen. Wichtig ist nur das es fachgerecht nach mittlerer Art und Güte ist. Ist der Mieter allerdings zum Streichen verpflichtet und die Tapete ist nicht mehr "überstreichbar" wird er nicht drumrum kommen erst neu zu tapezieren vorm streichen.
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

In dem von mir zitierten Fiktiv-Mietvertrag steht ja Streichen der Wände oder tapezieren.
In diesem Falle würde man sich ja Arbeit sparen, wenn man die nackte Wand streicht und sich das Tapezieren spart.
Obwohl das völliger Quatsch ist, weil der nächste Mieter sicher tapezieren will..
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