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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 25.01.09, 20:24 Titel: Rücktritt vom Mietvertrag |
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Ne frage.
Herr X hat einen Mietvertrag unterschrieben ist der aber erst ab dem 1.02 gültig ist, nur leider
wird er vorrausichtlich die stelle nicht behalten können wo er arbeitet und will vom mietvertrag zurück tretten
is dies noch möglich? |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 25.01.09, 20:28 Titel: |
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Hallo,
wenn nix dazu vereinbart wurde, dann ist das nicht möglich.
Aber vielleicht lässt sich der VM ja auf einen Aufhebungsvertrag ein (ggf. gegen Bezahlung)
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 25.01.09, 20:45 Titel: |
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schlimmer gehts nimmer
gibt es auch keine ausnahmen??? |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 25.01.09, 20:54 Titel: |
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| natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | gibt es auch keine ausnahmen??? |
Nö, Verträge sind einzuhalten.
Oder wären Sie begeistert gewesen wenn Sie die Wohnung hätten haben wollen und der VM sagt kurzfristig: "Nö, is' nicht - habe inzwischen anderweitig vermietet"? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 25.01.09, 20:57 Titel: |
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ne währe ich nicht
aber das mal echt ne problem fall würd ich mal so sagen :-S |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 25.01.09, 21:01 Titel: |
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| natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | ne währe ich nicht |
Sehen Sie. Und der VM wäre es ebenso wenig.
| natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | aber das mal echt ne problem fall würd ich mal so sagen :-S |
Häää? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 25.01.09, 21:07 Titel: |
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| nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: | | natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | ne währe ich nicht |
Sehen Sie. Und der VM wäre es ebenso wenig.
| natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | aber das mal echt ne problem fall würd ich mal so sagen :-S |
Häää? |
Ja hab von der zeitarbeitsfirma erfahren das ich bald die fliege mache wie solld ie wohnung dan gezahlt werden wir
wissen doch das die arge einfach zu hohl is zum bearbeiten |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 25.01.09, 22:36 Titel: |
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Bei der kreativen Rechtschreibung und Grammatik, die Sie hier an den Tag legen, finde ich diese Aussage | natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | wissen doch das die arge einfach zu hohl is zum bearbeiten | ziemlich - nun ja, erstaunlich.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 26.01.09, 13:30 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | Bei der kreativen Rechtschreibung und Grammatik, die Sie hier an den Tag legen, finde ich diese Aussage | natureonemusic hat folgendes geschrieben:: | | wissen doch das die arge einfach zu hohl is zum bearbeiten | ziemlich - nun ja, erstaunlich.  |
ich habe mich gestern etwas verschrieben tut mir ja auch leid nur von der age habeich nicht so die zusage bekommen muss wohngeld beantragen etc und das dauert dauert und dauert
und ich kann es mir finanziell nicht leisten |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 26.01.09, 15:13 Titel: |
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| Einfach mit dem VM sprechen, er kann darauf eingehen, muss es aber nicht. Was anderes bleibt nicht. Denn das BGB geht davon aus das man Geld hat um eine Wohnung zu mieten. Eine Kündigung könnte allerdings Grund sein um eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Nachmieterstellung zu bekommen. Allerdings muss das genau im Einzelfall geprüft werden. Zum anderen hilft das nur wenn es sich um ein Zeitmietverhältnis oder eins mit Mindestlaufzeit handelt. Weil der VM 3 Monate Bedenkzeit hat um den Nachmieter zu akzeptieren und die normale Kündigungsfrist eh 3 Monate beträgt bringt es dem Mieter nichts. |
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jelly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 26.01.09, 20:14 Titel: |
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Hilft alles nix - wenn der Vermieter nicht anders will, muss der Mieter den Vertrag schriftlich kündigen und dabei die üblichen 3 Monate Frist einhalten. Und die Kündigung muss bis zum 3. Werktag im Monat beim Vermieter sein, also beeilen.
Im allerschlimmsten Fall muss Herr X also für Februar, März und April noch die Miete zahlen. Aber wenn er SOFORT mit dem Vermieter redet, ist dieser vielleicht vernünftigen Argumenten zugänglich. Man könnte ja anbieten, eine Monatsmiete + NK zu zahlen und die Wohnung gar nicht erst zu beziehen. Wenn der VM dann innerhalb dieses Monats einen neuen Mieter findet, entsteht ihm kein Schaden - und er spart sich den Ärger mit der Beseitigung der Ein- und Auszugsschäden, dem Warten aufs Geld, usw.
Oder der Mieter findet jemanden, der am 1.2. einziehen will, und der VM akzeptiert diesen Ersatzmann. Muss der VM aber nicht!
Nur Mut - fragen kostet nix und Vermieter sind in der Regel auch Menschen. Und wenn nicht - schnell kündigen und den Schaden auf 3 Monatsmieten begrenzen.
Übrigens - man könnte ja auf die Idee kommen, einfach keine Miete zu zahlen. Aber das kann nach hinten losgehen. Man bekommt dann zwar nach der 2. nicht gezahlten Miete ne fristlose Kündigung, aber die beiden nicht gezahlten Mieten werden trotzdem gefordert (auch wenn man die Wohnung nie betreten hat!). Dazu ggf. noch Anwalts- und Gerichtskosten des Vermieters erstatten - das könnte teurer (und vor allem stressiger) werden, als gleich die 3 Mieten zu zahlen. |
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natureonemusic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 63
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Verfasst am: 27.01.09, 12:15 Titel: |
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Hallo
Ich werde da einziehen egal was ist
wird zwar diesen monat verdammt knapp , aber naja was soll ich machen ich habe es eingebrockt aber muss damit leben würde ich mal sagen
so lange die arge sich nicht meldet und handelt wird dieser monat bzw der februar echt richtig übel
noch ne frage kann der vermeiter eigentlich stress machen wenn ich die miete immer zum 16 zahle weil ich erst reg am 15 lohn bekomme und leider über keinen dispo verfüge genau wie
die kaution auf 3 mal auslagen z.b? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 27.01.09, 12:21 Titel: |
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| Ja kann er, er kann sogar bei dauerhafter unpünktlicher Mietzahlung kündigen. Per Mietvertrag oder Gesetz ist die Zahlung auf dem dritten Werktag des Monats festgelegt. Das heisst dann muss das Geld beim VM sein. Alles andere ist zu spät. Ausser im Mietvertrag wurde der 15. als Zahlungstermin vereinbart, dann gilt natürlich der Termin. |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 27.01.09, 13:13 Titel: |
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aber VM sind auch menschen (meistens), einfach die lage erklären (gehalt zum 15.) u. fragen ob man auch zum 15. zahlen kann - das ganze schriftlich fixieren (nicht das es deswegen irgendwann stunk gibt) u. beide seiten sind zufrieden. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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jelly FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 937
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Verfasst am: 27.01.09, 13:45 Titel: |
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Ja, das Gespräch mit dem Vermieter suchen ist immer besser, als stillschweigend verspätet zu zahlen. Und billiger ist es in der Regel auch.
Wenn man in die Wohnung erstmal einzieht, wird es übrigens erfahrungsgemäß schwerer, den VM zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu überreden, als wenn man die Wohnung gar nicht erst bezieht ... |
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