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kann ein Mieter einen Stellplatz, den er mitmieten muss, untervermieten? Braucht er hierzu die Zustimmung des VM? Und sollte es möglich sein, was ist zu beachten?
Braucht man einen bestimmten Versicherungsschutz oder muss man noch andere Punkte berücksichtigen?
Der VM muss einer Gebrauchsüberlassung bzw. Untervermietung zustimmen. In der Regel kann der VM dies nicht verweigern. Der Mieter sollte sich aber klar werden, dass er dann selber zum VM wird. Das heisst wenn der Untermieter die Miete mindert, weil zum Beispiel die Zufahrt neu gemacht wird und er seinen Stellplatz nicht nutzen kann, dann muss er sich darum kümmern und zusehen wie er an sein Geld kommt. Unabhängig davon ob der Untermieter zahlt oder nicht, der Mieter bleibt gegenüber dem VM in voller Haftung. Er kann dann nicht auf den Untermieter verweisen und sagen der VM soll sich an den wenden.
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