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Schönheitsreparturen - Ist das eine starre Fristenregelung?

 
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Pirate
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:46    Titel: Schönheitsreparturen - Ist das eine starre Fristenregelung? Antworten mit Zitat

Gegeben sei im Hinblick auf Schönheitsreparturen, folgender Mietvertrag (Hervorhebungen von mir)

Zitat:
a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (...) in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht auszuführen. Die Zeitfolge beträgt im allgemeinen:
bei Küche, Bad und Toilette 3 Jahre
bei Wohn- und Schlafräumen 5 Jahre
bei sonstigen Räumen 7 Jahre
Diese Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsrepaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf, spätestens alle 3 Jahre, fachgerecht reinigen zu lassen.

b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparturen durchzuführen, wenn die Fristen nach a) seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparturen verstrichen sind.

c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der o.gen. Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muß er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses nicht vollendet sind. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadurch abwenden, daß er die Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst durchführt.


Wenn ich das richtig lese, müsste der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses in jedem Falle renovieren, unabhängig davon in welchem Zustand die Wohnung ist. Führt dies zur Annahme einer starren Fristenregelung bzw. kippt dadurch die gesamte Regelung zu Schönheitsreparturen?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, ich sehe da jetzt keine starren Fristen. Der Mieter muss nur nach dem Zustand der Wohnung renovieren. So wollen es die Richter immer haben. Denn das würde der VM selber auch nur tun. Soweit wie es eben nötig ist.
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workaholiker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Fristen im Punkt a sind nicht starr, denn "im allgemeinen".

Abgeltungsklausel - Punkt c - dagegen ist allein von Zeit abhängig und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Zustand der Wohnung und ist somit nach neuster Rechtsprechung ungültig. Evtl. verstösst sie gegen das Transparenzgebot, denn es ist nicht ersichtlich wie genau die Quote zu berechnen wäre, was ebenfalls zu Ungültigkeit führt.

Punkt c hat keine Infektionswirkung auf punkt a.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Nö, ich sehe da jetzt keine starren Fristen.

workaholiker hat folgendes geschrieben::
Fristen im Punkt a sind nicht starr, denn "im allgemeinen".
Hm.
Pirate hat folgendes geschrieben::
Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf, spätestens alle 3 Jahre, fachgerecht reinigen zu lassen.

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm? ... Hmm! ... Hmm?? Grumpf Lachen
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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