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Darf Mieter Reperaturkosten verlangen?
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:37    Titel: Darf Mieter Reperaturkosten verlangen? Antworten mit Zitat

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum.
Folgendes ist der Fall: Mein Waschbecken war verstopft und es kam ein Handwerker, welcher dieses repariert hat. Jetzt habe ich von meinem Vermieter eine Rechnung über 90 Euro erhalten (was mir für fünf Minuten Arbeit sehr hoch vorkommt, die Rechnung vom Handwerker liegt dabei). Es war nicht meine Schuld, dass das Wasser nicht mehr abfloss, ich habe sogar immer aufgepasst, dass keine Haare oder ähnliches in den Abfluß kommen.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich Kosten der Reparaturen an Installationsgegenständen wie Elektrizität, Wasser und Gas zu tragen habe soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 80 Euro nicht übersteigen. Ich würde es jetzt so sehen, dass ich wenn 80 Euro zahlen müsste und nicht den gesamten Preis. Bekannte sind der Meinung, dass solche Dinge sowieso der Vermieter zu tragen hat und ich damit gar nichts zu tun habe. Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht aus und wüßte daher gerne, was jetzt stimmt.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, wer hat die Musik bestellt. War es der Mieter muss dieser bezahlen, ausser er hat im Auftrag des VMs gehandelt weil es zum Beispiel ein absoluter Notfall war. Hat der VM bestellt muss er auch zahlen. Wenn der Schaden unter die Kleinreparaturklausel fällt muss der Mieter den Spass bezahlen, wenn die Rechnung höher ausfällt als im Vertrag angegeben muss der Mieter gar nichts bezahlen.
Bei Kleinreparaturen kommt es nicht auf das Verschulden des Mieters an. Die Klausel ist extra dafür das sich VM und Mieter nicht erst vor Gericht wegen der Schuld streiten müssen.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hier scheint ja der Vermieter die Sache angeleiert zu haben, sonst käme die Rechnung wohl nicht von ihm.
Der Vermieter wird dann die Rechnung allein zahlen müssen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten Sehr glücklich
Also ich habe den Schaden beim Vermieter gemeldet und dieser hat mir eine Telefonnummer eines Handwerkers gegeben, welchen ich dann angerufen habe. dieser hat dann dem Vermineter die rechnung geschickt.
Es ist jetzt ja so, dass die 80 Euro nur geringfügig überstiegen werden. Muss ich jetzt zahlen oder nicht?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bin kein Mietrechtsexperte aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir:

Wenn eine vertraglich festgelegte Bagatellgrenze überschritten wird, dann ist der Schaden keine Bagatelle mehr. Ergo zahlt der Vermieter komplett, egal ob geringfügig oder horrend überschritten.

Welchen Sinn würde die Bagtellgrenze sonst machen.?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken


Zuletzt bearbeitet von Ronny1958 am 27.01.09, 14:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Darum braucht der Mieter auch nicht zu zahlen. Auch wenn es nur 2 Cent wären. Ihm würde bei 79,99 auch nichts erlassen.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gültig ist.
Dafür muss eine Grenze für die einzelne Reparatur, als auch eine jährliche Begrenzung angegeben sein. (z.B. jährliche Belastung bis zu x% der Jahreskaltmiete)
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Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gültig ist.


Sorry,

aber diese Frage ist diesmal echt Banane, denn wenn die Klausel in Gänze unwirksam wäre würde sich für die Mieterin nüscht ändern oder?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:36    Titel: Re: Darf Mieter Reperaturkosten verlangen? Antworten mit Zitat

Athene hat folgendes geschrieben::
Es war nicht meine Schuld, dass das Wasser nicht mehr abfloss
Vielleicht sieht der Vermieter (und der Klempner) das anders.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gültig ist.


Sorry,

aber diese Frage ist diesmal echt Banane, denn wenn die Klausel in Gänze unwirksam wäre würde sich für die Mieterin nüscht ändern oder?

Grüße
Ronny Winken


Schtümmt - zu weit um die Ecke gedacht! Winken
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Grüße
Susanne


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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. das sind ja gute Nachrichten Sehr glücklich

@Susanne:

ja, es steht auch was für das ganze Jahr drin, hatte es vorhin nicht vollständig geschrieben. Hier einmal der komplette Absatz:

Zitat:
Der Mieter trägt die Kosten der Reperaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 80,- EUR und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 160,- EUR, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen.


Hatte den zweiten Teil nicht mit abgeschrieben, da ja schon die 80 Euro überstiegen sind und das ganze mit einem "und" verknüpft ist. Hierduch ändert sich jetzt doch nichts, oder?

@karli:
In dem Anschreiben mit der Rechnung bezieht sich mein vermieter auf diese Klausel im Mietvertrag und schreibt nichts davon, ob ich daran Schuld sei oder nicht. Das habe ich nur selbst geschrieben, falls es von Bedeutung ist. Kann natürlich niemand nachweisen. Der Klempner hat gar nicht nachgeschaut, woran es lag, sondern einfach nur mit einer Unterdruckpistole (oder wie das Ding auch immer heißt), den Abfluß wieder freigepustet. In der Rechnung steht als Ursache "Schlamm und Haare", was der Klempner aber selbst gar nicht überprüft hat und von außen schlecht sehen konnte.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hierduch ändert sich jetzt doch nichts, oder?


Hmmmm,

ich werde gerade nachdenklich wegen dieser (fettgedruckten) Formulierung:

Zitat:
Der Mieter trägt die Kosten der Reperaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 80,- EUR und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten entstehende Aufwand 160,- EUR, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen.


die in meinen Augen nicht eindeutig ist.....

Könnte man auch so verstehen, dass beide Bedingungen immer kumulativ vorliegen müssen...

Grüße
Ronny Winken
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
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BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Athene hat folgendes geschrieben::
In dem Anschreiben mit der Rechnung bezieht sich mein vermieter auf diese Klausel im Mietvertrag
Damit hätte er m.E. den Grund für seine Forderung genannt.
Und da die Rechnung über der vereinbarten Grenze von 80 € liegt dürfte der VM das meiner Ansicht nach selbst bezahlen müssen.
Man könnte sicherheitshalber nochmal nachschauen ob nicht vielleicht 80€ plus Mehrwertsteuer vereinbart wurden. Winken
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

@karli

mmmh, im Mietvertrag steht nicht, wie die Mehrwertsteuer berücksichtig wird, da wird nur von "Kosten der Reperatur" gesprochen. Ohne MwSt. sind es weniger als 80 Euro,mit MwSt. sind es über 80 Euro.

Wie ist es denn jetzt zu verstehen, wenn dazu nichts im Vertrag steht?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde das so verstehen, daß die 80 Euro als Endbetrag anzusehen sind und die Steuer bereits enthalten ist.
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