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Knacken der Heizung und defekt

 
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Dylan1
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Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 08:18    Titel: Knacken der Heizung und defekt Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
unsere Heizung "knackt" regelmäßig so dermaßen das wir die Heizung
über Nacht ausstellen müssen da man sonst nicht einschlafen kann.

Desweiteren geht die Heizung immer wieder aus mit Fehlermeldungen, was wir
dadurch erst merken, wenn es etwas kühler wird in der Wohnung.
Wir müssen dann jedesmal neu starten.

Vermieter weiß das seit einem Monat, aber noch keine Reaktion d.h. es ist
noch kein Monteur gekommen um es zu reparieren.

Mit 4 Kindern nicht gerade angenehm sowas.

Frage:
Was kann man machen?
Miete mindern ? Muß man dem VM schriftlich noch eine Frist setzen ?

MFG
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Mietminderungen empfiehlt es sich aufgrund der komplexen Thematik immer zusammen mit einem Fachmann vorzugehen. Ein erster Schritt bei Mängeln sollte aber erst eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung beim VM sein.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst würde ich dem Vermieter den Mangel nochmals schriftlich mit einer angemessenen Fristsetzung melden. (Frist etwa 14 Tage)
Sollte sich bis Fristende nichts getan haben, wäre der Weg zum Anwalt für Mietrecht angebracht.
Dieser würde dann alle weiteren Schritte mit Ihnen besprechen und durchführen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Weg zum Anwalt sollte grundsätzlich eingehalten werden.
Aber wäre ein Hinweis auf die anstehenden Folgen, sollte der Vermieter die Frist ungerührt verstreichen lassen, nicht auch von Vorteil?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Der Weg zum Anwalt sollte grundsätzlich eingehalten werden.
Aber wäre ein Hinweis auf die anstehenden Folgen, sollte der Vermieter die Frist ungerührt verstreichen lassen, nicht auch von Vorteil?
Warum schreibst Du diese nicht hier nieder Frage Auf den Arm nehmen
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
ktown hat folgendes geschrieben::
Der Weg zum Anwalt sollte grundsätzlich eingehalten werden.
Aber wäre ein Hinweis auf die anstehenden Folgen, sollte der Vermieter die Frist ungerührt verstreichen lassen, nicht auch von Vorteil?
Warum schreibst Du diese nicht hier nieder Frage Auf den Arm nehmen


Winken Lachen nein falsch verstanden.
Meine Frage war darauf gerichtet, ob der Mieter sich damit schaden wüde, wenn er im Anschreiben bezüglich der Mängelanzeige auf das weitere Vorgehen des Meters, bei Nichtbeachtung des Schreibens, hinweißt.
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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ein weiser Rat von Tastenspitz sollte unbedingt eingehalten werden:

Zitat:
Bei Mietminderungen empfiehlt es sich aufgrund der komplexen Thematik immer zusammen mit einem Fachmann vorzugehen. Ein erster Schritt bei Mängeln sollte aber erst eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung beim VM sein.


Laut des geschilderten Mangels können nämlich auch Ursachen vorliegen, die vom VM nicht zu vertreten sind:

- Erhöhung der Vorlauftemperatur
- Erhöhung der Heizkurve
- Spreadveränderung

Folge: Knacken der Leitungen aufgrund von hohem Temperaturgefälle
- Sicherheitstemperaturwächter löst aus und schaltet die Anlage ab.

Vielleicht wäre es für ein friedvolles Zusammenleben besser, wenn der VM mit den M. die Anlage einmal zusammen besichtigt und erklärt, danach die Tür verschließt und den Schlüssel der Wartungsfachfirma übergibt.
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was steht denn im MV zum Thema "Wartung" der Heizung?

Wenn das Sache des Mieters ist, die letzte Wartung "etwas länger her ist" und der Fehler auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist, sollte der Mieter vielleicht lieber selber den Kundendienst holen Winken



MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Woran wird hier festgemacht, dass der Mieter für die Wartung der Heizung zuständig wäre?

Ist es nicht so, dass die Beauftragung durch den Vermiter erfolgen muß und nur die Wartungskosten über die Nebenkosten umgelegt werden können?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich mach das hier nirgends fest Winken

Aber ich hab schon MV gehabt, da stand drinn, daß der Mieter die Heizung jährlich warten zu lassen hat.



MfG
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Dylan1
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Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wir müssen die nicht warten lassen.
Gerade heute habe ich nochmals deutlich gemacht, das es nicht geht,
das die Heizung ständig abstellt.
Was soll ich sagen.....5 Stunden später war ein Monteur da... Lachen
Mit dem Knacken muß nochmal geschaut werden.....
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