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das Meldegesetz (es sind derzeit noch 16 Landesmeldegesetze) ist eigentlich eindeutig.
Wer eine Wohnung bezieht hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Hat en Einwohner im Geltungsbereich des früheren Melderechtsrahmengesetzes mehrere Wohnungen ist eine davon Haupt- nd die anderen sind Nebenwohnungen.
Da der Wohnungsbegriff sehr weit gefasst ist (jeder zum Schlafen nutzbare Raum ist eine Wohnung), dürfte auch die nur unter der Woche aber regelmäßig genutzte Unterkunft wegen des auswärtigen Arbeitsplatzes eine Wohnung und damit meldepflichtig sein.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.01.09, 13:41 Titel:
Ausgaben für doppelte Haushaltsführung, ist wohl eher eine Frage fürs Steuerrecht, vielleicht den Thread verschieben ? _________________ ausgezeichnet
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