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Zweitwohnung anmelden?

 
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ventur@86
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:00    Titel: Zweitwohnung anmelden? Antworten mit Zitat

hallo,

Person A arbeitet 80 km vom Wohnort entfernt. Da die Fahrt täglich nicht gewollt ist, hat Person A in Arbeitsnähe eine Wohnung genommen.

Muss Person A sich zum neuen Wohnort als Zweitwohnung anmelden, wenn diese nur beruflich bedingt genutzt wird?

Mfg

Ventur@86
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn die Frage auf den Zweitwohnsitz abzielt, dann könnte das Meldegesetz evtl. weiterhelfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Meldegesetz (es sind derzeit noch 16 Landesmeldegesetze) ist eigentlich eindeutig.

Wer eine Wohnung bezieht hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Hat en Einwohner im Geltungsbereich des früheren Melderechtsrahmengesetzes mehrere Wohnungen ist eine davon Haupt- nd die anderen sind Nebenwohnungen.

Da der Wohnungsbegriff sehr weit gefasst ist (jeder zum Schlafen nutzbare Raum ist eine Wohnung), dürfte auch die nur unter der Woche aber regelmäßig genutzte Unterkunft wegen des auswärtigen Arbeitsplatzes eine Wohnung und damit meldepflichtig sein.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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ventur@86
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.11.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

und kann Person A in diesem Fall steuerlich noch etwas geltend machen?
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgaben für doppelte Haushaltsführung, ist wohl eher eine Frage fürs Steuerrecht, vielleicht den Thread verschieben ?
_________________
ausgezeichnet
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