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K verklagt B auf Zahlung von 1.000 €. Begründung, K habe B drei Sache zu je 300 € verkauft und 100 € werden als Verzugsschaden geltend gemacht.
B erwidert auf die Klage und beantragt Klageabweisung. Im Laufe der Wechsel der weiteren Schriftsätze wird B klar, dass er von den geforderten 1000 € mindestens 300 € zahlen muss, weil ein Kauf zu 300 € klar ist. Er erkennt insofern die Klage über den Teilbetrag von 300 € an.
Muss K da jetzt seinen Klageantrag umstellen (Teilanerkenntnis?) oder kann er weiterhin seinen ursprünglichen Klageantrag aufrechterhalten?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 29.01.09, 16:48 Titel:
Das liegt alles im Ermessen des "hohen Gerichts". Und ich habe in meiner Anwaltspraxis bislang nur ein einziges Mal erlebt, daß ein Gericht sich die Mühe gemacht hat, ein Zwischenurteil zu schreiben (man glaubt es kaum, aber das macht richtig Arbeit ).
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