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Auszug... neu renovieren??

 
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Schnecke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:15    Titel: Auszug... neu renovieren?? Antworten mit Zitat

Eine Familie ist im März 2007 in eine Wohnung gezogen. Die Wohnung wurde unrenoviert vom Vorgänger übernommen. Die Tapeten waren nicht mehr die tollsten, teilweise schlecht tapeziert, aber da die Familie mit 2 kleinen Kinder ist, reichte dies vorerst aus.

Nun zieht die Familie nach 1 Jahr aus der Wohnung aus.

In den beiden Kinderzimmern haben die Kinder an 3 Stellen etwas Tapete abgerissen.

Im Flur wurde an 2 Stellen ein kleines bißchen an der Wand gemalt.

Nun ist die Frage: Was hat die Familie rein rechtlich gesehen bei Auszug zu tun?

Die Vermieterin besteht drauf, dass alle Tapeten erneuert und der Flur gestrichen wird.

Ist sie damit im Recht?

Im Mietvertrag steht, dass bei Auszug Klausel "Schönheitsreparaturen" gilt. Da steht, wenn man länger als 1 Jahr mietet, hat man 20 % der Renovierungskosten. Länger als 2 Jahre 40 %, Länger als 3 Jahre 60 % etc.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Naja das abreissen und übermalen durch die Kinder dürfte über die normale Abnutzung hinaus gehen. Dafür wird der Mieter Schadensersatz zahlen dürfen. Ansonsten kommt es drauf an ob die Schönheitsreparaturklausel wirksam ist und dann muss das gemacht werden was darin steht.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Naja das abreissen und übermalen durch die Kinder dürfte über die normale Abnutzung hinaus gehen. Dafür wird der Mieter Schadensersatz zahlen dürfen.

Ja, so sehe ich das auch

Zitat:
Ansonsten kommt es drauf an ob die Schönheitsreparaturklausel wirksam ist und dann muss das gemacht werden was darin steht.

Klauseln, nach denen sich der Mieter bezogen auf die Mietdauer prozentual an den Renovierungskosten bei Auszug beteilligen muss, sind unwirksam. Siehe BGH-Urteil.
Dies gilt natürlich nur für die Räume, die von den Kindern nicht...äh...kreativ gestaltet wurden.

 
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Shit happens
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hhhhhmmm wie groß wir der Schadenersatz sein bei einer Tapete die anscheinend schon vor dem Einzug unfachmännisch angebracht wurde und darüber hinaus wohl schon älter war?
Ich denke es wird unter dem selben Gesichtspunkt laufen wie bei dem Ersatz eines Teppichs: Neu gegen Alt abzüglich des Zeitwertes.
Ich denke da wird der Schadenersatz bei einer Tapete schnell gegen Null tendieren.
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