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Mietforderung von Ex

 
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BlackRaven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 22:17    Titel: Mietforderung von Ex Antworten mit Zitat

Hallo an alle.

Ich höre immer wieder, dass Beziehungen nach einem beendeten Studium enden und einer der Partner dem anderen das Studium mehr oder weniger finanziert hat.

Ich denke mir einfach mal den Fall, dass zwei Personen vor 5 Jahren einen Mietvertrag unterschrieben haben. Da nur der eine arbeitet die andere halt studiert übernimmt er die finanzielle Last auf sich. Nach dem Studium der Frau arbeitet sie 6 Monate und beteiligt sich an der Miete und ein bisschen mehr als finanziellen Ausgleich. Dann kennt sie einen anderen kennen und zieht ab. Diese Geschicht hörte ich schon öfters in der Stammkneipe.

Kann der "Gehörnte" jetzt etwas zurückverlangen oder bleibt er als edler Spender der Welt erhalten?

Viele Grüße, BlackRaven
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

waren die beiden eine sog. nichteheliche Lebensgemeinschaft? Wenn ja, wird es in der Regel schwer sein, im Vertrauen auf den Bestand dieser Beziehung Geleistetes zurückzufordern.

Wenn es aber nur z.B. eine WG war, sieht es evtl. anders aus. Aber uahc da müßte man ggf. beweisen, dass eine Rückforderung gewollt/vereinbart war.
_________________
Gruß
Peter H.
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BlackRaven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holzschuher,

ja es war eine eheähnliche Gemeinschaft, somit sieht es also rechtlich sehr schlecht, beziehungsweise hoffnungslos aus da was zurück zu fordern. Na, ja. Selig den "Finanziers" die anderen durch das Studium schleppen.

Vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüße, Blacky
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