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Schönheitsreparaturen nach nur 5 Monaten??

 
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:29    Titel: Schönheitsreparaturen nach nur 5 Monaten?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Unsere Tochter hat folgendes Problem:
Sie Wohnt seit 5 Monaten in einer vom VM nach einem Wohnungsbrand Renovierten Wohnung.
Jetzt zieht sie aufgrund massiver Schimmelbildung aus und der VM möchte das die (5 Monate alten!!!) Tapeten entfernt werden sollen und die Wohnung "Nackig" gemacht werden soll...
Sie und ihr Freund sind Nichtraucher genau wie die Kiddys (4,2 und 0,5 Jahre)
Ist soetwas rechtens??

Für antworten bedanke ich mich schonmal im voraus.

Gruß aus Dortmund

Markus
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Entfernen von Tapeten kann vom Vermieter nicht verlangt werden, auch, wenn dies im Vertrag stehen würde.
Aber was steht denn im Vertrag zu Schönheitsreparaturen?
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um irgend eine spezial Tapete handelt die nicht überstreichbar ist, kann es vielleicht sein, dass der VM einen Rückbauanspruch hat. Das dies eintrifft dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn es sich um irgend eine spezial Tapete handelt die nicht überstreichbar ist, kann es vielleicht sein, dass der VM einen Rückbauanspruch hat. Das dies eintrifft dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.


Rückbauanspruch? So wie ich das lese hat doch der VM die Wohnung renoviert.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt glatt überlesen. Dann dürfte das nicht zutreffen, ausser der Mieter hat nochmal tapeziert.
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

So viel ich weis steht dort im Vertrag das übliche mit den Fristen.
Bad/Küche alle 3 Jahre (oder so ähnlich)
Wohnräume alle bla bla bla

Wie schon gesagt;Nichtraucherhaushalt!

Da die tochter aber erst 5 Monate dort Wohnt sind diese Fristen noch lange nicht fällig!

Des weiteren hat der VM es noch nichteinmal für nötig gehalten den Keller von dem Gerümpel des Vormieters zu befreien und eine Zimmertür die beim Einzug ein dickes Loch aufwies,welches notdürftig und garantiert nicht Fachmännisch mit Presto oder sowas zugeschmiert wurde, zu ersetzen,obwohl der VM es zugesagt hat!

Die komplette WHG ist mit Rauhfaser Tapeziert und alle Wände sind weiß gestrichen!
_________________
Schöne Grüße aus Bochum

Markus
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise ist der Mieter nach 5 Monaten Mietdauer nicht zu einer Renovierung oder Tapetenentfernen verpflichtet.

Nur aus einem Mietvertrag entnommene Schönheitsreparaturklausel mit Blababla, oder so ähnlich,
Zitat:
Bad/Küche alle 3 Jahre (oder so ähnlich) Wohnräume alle bla bla bla
kann ich sowie auch andere wenig anfangen.

Bei solchen Auskünften verweise ich gerne zu einem Anwalt für Mietrecht der vielleicht mehr damit anfangen kann.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also könnten die Schönheitsreparaturklauseln wirksam sein, müssen es aber nicht. In der Regel dürfte der Mieter nichts machen müssen. Egal ob die Vereinbarung wirksam ist oder nicht. Denn unter einen Jahr Mietzeit dürfte nichts anfallen.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Bei solchen Auskünften verweise ich gerne zu einem Anwalt für Mietrecht der vielleicht mehr damit anfangen kann.

Der kann was mit blablabla anfangen Frage Winken

Also hier liegt der Verdacht nahe, dass der Vermieter Kosten sparen will, da er wohl nochmals renovieren muß und sich den Abriß der Tapeten sparen will.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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skodamanm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Also hier liegt der Verdacht nahe, dass der Vermieter Kosten sparen will, da er wohl nochmals renovieren muß und sich den Abriß der Tapeten sparen will.


Das sehe ich aus meiner sicht ebenso!
In der Whg ist auch mächtiger Schimmelbefall durch einen Rohrbruch der in der Whg oben drüber geschah.
Bis auf den einsatz einer Trocknungsmaschine ist nichts passiert...
Genaus wie im Keller oder die Zimmertür...

Wegen den unklarheiten:

Im Vertrag steht drin:
Küche/Bad alle 3 Jahre
Wohnzimmer alle 5 Jahre
Nebenräume alle 7 Jahre...

Das übliche halt.

Aber jetzt erstmal Danke an alle die antworten geschrieben haben, auch wenn ich mich manchmal unverständlich ausdrücke
Geschockt
_________________
Schöne Grüße aus Bochum

Markus
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

skodamanm hat folgendes geschrieben::
In der Whg ist auch mächtiger Schimmelbefall durch einen Rohrbruch der in der Whg oben drüber geschah.
Bis auf den einsatz einer Trocknungsmaschine ist nichts passiert..Genaus wie im Keller oder die Zimmertür....
Das ist wieder eine andere Baustelle.

skodamanm hat folgendes geschrieben::
Das übliche halt.
das ist eine pauschale Antwort. Jeder Mietvertrag kann anders gestalltet sein und es kommt bei einer Schönheitsreparaturklausel auf jeden i Punkt an ob eine Gültigkeit vor liegt oder nicht.

Es gibt auch keine pauschale Beurteilung darüber.

skodamanm hat folgendes geschrieben::
Aber jetzt erstmal Danke an alle die antworten geschrieben haben, auch wenn ich mich manchmal unverständlich ausdrücke Geschockt
Es wurde sich nicht unverständlich ausgedrückt, sondern es wurde alles Wichtige vergessen.

Ironie Smiley

Bei einem Nachtrag sehen wir von einer Strafverfolgung ab. Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen

Gruß
pcwilli
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