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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.01.09, 22:07 Titel:
Ich hab's auch erst beim dritten Mal gesehen - und drei mal gelesen habe ich den § nur, weil ich diesem penetrant nachfragenden Moderator seinen Aussetzer nachweisen wollte!
[Letzteres stimmt natürlich nicht....] _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Lieber BIBER; Ich weiß nicht ob sie "gedient haben" , aber erscheint es ihnen so fremd un abwegig das man als junger mensch, gerade ausgelehrnt, volles gehalt verdienend sorgen macht plötzlich mit der hälfte an geld auskommen zu müssen? Zu mal ich für meinen Teilf mich nicht moralisch in der Pflicht sehe einen Dienst für die Allgemeinheit leisten zu müssen, aber dafür gibt es natürlich keine Gesetzesgrundlage. So wird ein Arbeitender Bürger einfach aus seinen sicheren Arbeitsverhälntnissen gerissen und muss plötzlich mit ettlichen abstrichen Leben. Das kann ja wohl nicht sein - Als examnierte Fachkraft?!
Bleibt zu sagen , Bei ihren postings kommt mir die galle hoch.
Übrigens: Ein Mietverträg lässt sich meist erst nach 12 monaten kündigen.
Zitat:
Wie würden Sie das alles eigentlich finanzieren, wenn Sie arbeitslos würden?
Wie soll ich das verstehen? Laut dieser Aussage dürfte nie jemand ein Auto abbezahlen, ein Haus bauen, sich einen Fernseher finanzieren da er ja jeder Zeit Arbeitslos werden KÖNNTE. tolle Argumentation
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.01.09, 23:22 Titel:
abyss hat folgendes geschrieben::
Was können in dem Fall "Gewissengründe" sein?
Das hatte ich gefragt, ja. Ich nehme an, Dirty Sanchez wird sich noch melden, er ist da eigentlich sehr zuverlässig.
abyss hat folgendes geschrieben::
erscheint es ihnen so fremd un abwegig das man als junger mensch, gerade ausgelehrnt, volles gehalt verdienend sorgen macht plötzlich mit der hälfte an geld auskommen zu müssen?
Nö. Und? Wo ist jetzt das Argument? Zum einen können und müssen männliche junge Menschen ab dem Zeitpunkt einer mit 'wehrdienstfähig' abgeschlossenen Musterung mit einer Einberufung rechnen. Zum anderen haben diese Sorgen gerade mal wieder jede Menge Menschen jeglicher Altersstufen - jüngere Männer sind da also nichts besonderes.
abyss hat folgendes geschrieben::
Zu mal ich für meinen Teilf mich nicht moralisch in der Pflicht sehe einen Dienst für die Allgemeinheit leisten zu müssen
Ach, daher weht der Wind! Aber Sie haben Recht: ein gesetzliche Pflicht zum Dienst für die Allgemeinheit gibt es in der Tat nicht. Und Moral bzw. moralisches Verhalten wird immer wieder gern von anderen gefordert...
abyss hat folgendes geschrieben::
So wird ein Arbeitender Bürger einfach aus seinen sicheren Arbeitsverhälntnissen gerissen und muss plötzlich mit ettlichen abstrichen Leben.
Ja, so ist das Leben. Der sichere Arbeitsplatz bleibt dem Bürger zumindest in dem hier diskutierten Fall regelmäßig erhalten - das unterscheidet ihn übrigens von tausenden anderen, denen täglich ähnliches passiert.
abyss hat folgendes geschrieben::
Das kann ja wohl nicht sein - Als examnierte Fachkraft?!
Gutes Argument. Wer sollte denn dann Ihrer Meinung nach Zivildienst leisten müssen?
abyss hat folgendes geschrieben::
Übrigens: Ein Mietverträg lässt sich meist erst nach 12 monaten kündigen.
Wie kommen Sie denn auf das schmale Brett?
abyss hat folgendes geschrieben::
Wie soll ich das verstehen?
Genau so, wie ich gefragt habe. Wie wäre es mit einer Antwort?
abyss hat folgendes geschrieben::
Laut dieser Aussage dürfte nie jemand ein Auto abbezahlen, ein Haus bauen, sich einen Fernseher finanzieren da er ja jeder Zeit Arbeitslos werden KÖNNTE.
Von welcher Aussage sprechen Sie bitte?
abyss hat folgendes geschrieben::
Bleibt zu sagen , Bei ihren postings kommt mir die galle hoch.
Wenig originell. Aber es hätte mich auch gewundert, wenn Sie das nicht gesagt hätten. Kaschieren Sie damit mangelnde Argumentationskraft? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 28.01.09, 08:44 Titel:
Biber hat folgendes geschrieben::
Wer sollte denn dann Ihrer Meinung nach Zivildienst leisten müssen?
Seltsame Frage. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.01.09, 13:00 Titel:
Redfox hat folgendes geschrieben::
Seltsame Frage.
Wenn Sie die Frage im Zusammenhang lesen, dürfte sie nicht mehr so seltsam sein.
Gedankenanstoss:
abyss hat folgendes geschrieben::
Als examnierte Fachkraft
sind einem die finanziellen Einbußen, die die Ableistung des Wehr- bzw. Zivildienstes nun mal zwangsläufig mit sich bringen, nach Meinung des TE ja offenbar nicht zuzumuten. Wenn man diesem Gedanken folgt und examinierte Fachkräfte und vergleichbare und natürlich höherwertige Abschlüsse grundsätzlich vom Wehrdienst befreit, wer bleibt dann noch über? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wenn man diesem Gedanken folgt und examinierte Fachkräfte und vergleichbare und natürlich höherwertige Abschlüsse grundsätzlich vom Wehrdienst befreit, wer bleibt dann noch über?
Niedrigqualifizierte Ein-Euro-Jobber, die schon jetzt in vielen Krankenhäusern die Aufgaben von den seit Jahren immer weniger werdenden Zivildienstleistenden übernehmen.
Zitat:
Ich finde das FSJ zumindest nicht als Befreiungsgrund.
Das ZDG aber schon:
§14c:
(1) 1Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz schriftlich verpflichtet haben. 2Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf zusammenhängende Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub (Vollzeittätigkeit) zu umfassen. 3Die Verpflichtung ist gegenüber einem Träger zu übernehmen, der nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassen ist.
Zitat:
in Zusammenhang mit der Bezahlung eines Zivildienstleistenden lese, kommt mir regelmäßig die Galle hoch. Aber vielleicht könnten Sie mir ja erklären, was ein 'akzeptabler Lebensstandard' ist.
Ich weiß, Sie sehen das anders, aber ich bin der Meinung, dass jemand, der einen Vollzeitjob leisten muss, eine anständige Bezahlung verdient hat, sprich, mindestens 7,50 Euro die Stunde. Sicherlich ist es rechtens in Ordnung, dass ein Vollzeit arbeitender Zivi auf Sozialhilfeniveau verdient, allerdings halte ich das für moralisch nicht in Ordnung.
Zitat:
Was können in dem Fall "Gewissengründe" sein?
Nun, bei genauer Betrachtung ist der Zivildienst nichts weiter als ein Waffenloser Wehrdienst, der für den Kriegs... äh Verteidigungsfall vorbereiten soll. Sollte hierzulande also mal ein Krieg ausbrechen, werden auch ehemalige Zivis eingezogen, allerdings nicht, um andere Menschen zu erschießen. Lesen Sie doch mal Ihren KDV-Anerkennungsbescheid, da steht drin, dass Sie berechtigt sind, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern den ohne Waffe aber nicht. Viele Pazifisten aber halten Krieg für ein Verbrechen und können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, auch nur irgendeine Form von Kriegsdienst zu leisten, egal ob mit oder ohne Waffe. Für diejenigen hat der Gesetzgeber anscheinend ein kleines Schlupfloch geschaffen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen (also Pflegeberuf für bestimmte Zeit) auch keinen waffenlosen Kriegsdienst leisten müssen, wenn Sie dem Amt die Gewissensgründe darlegen können.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 28.01.09, 18:52 Titel:
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Niedrigqualifizierte Ein-Euro-Jobber, die schon jetzt in vielen Krankenhäusern die Aufgaben von den seit Jahren immer weniger werdenden Zivildienstleistenden übernehmen.
Ach, und nur noch solche Menschen sollen dann zum Zivildienst eingezogen werden?
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz schriftlich verpflichtet haben.
Entspricht das dem FSJ?
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Ich weiß, Sie sehen das anders , aber ich bin der Meinung, dass jemand, der einen Vollzeitjob leisten muss, eine anständige Bezahlung verdient hat, sprich, mindestens 7,50 Euro die Stunde.
Das ist eine völlig andere Baustelle.
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
Nun, bei genauer Betrachtung ist der Zivildienst nichts weiter als ein Waffenloser Wehrdienst, der für den Kriegs... äh Verteidigungsfall vorbereiten soll.
Sagt wer? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ach, und nur noch solche Menschen sollen dann zum Zivildienst eingezogen werden?
Nein, aber sie verrichten schon jetzt die Aufgaben von Zivildienstleistenden. Ginge es nach mir, würde niemand zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen werden.
Zitat:
Entspricht das dem FSJ?
Ja.
Zitat:
Das ist eine völlig andere Baustelle.
Eben nicht. Schließlich geht es dem TE hier darum, dass er für die de facto gleiche Tätigkeit nur noch einen Bruchteil des jetzigen Einkommens hätte.
Zitat:
Sagt wer?
Das Bundesamt für Zivildienst auf jedem Anerkennungsbescheid für sog. Kriegsdienstverweigerer.
ungeachtet der Tatsache, dass Ihrer Meinung nach kein Wehr-oder Zivildienst verrichtet werden müsse ist Ihr Hinweis auf § 14c ZDG auf der Grundlage des Ausgangspostings nicht zielführend.
Der TE teilt darin mit, dass er bereits im Jahre 2004 ein Jahrespraktikum absolviert habe und im Anschluss daran von 2005 bis 2008 eine Ausbildung zum Krankenpfleger durchlief.
Im Oktober - ich nehme an 2008 - erfolgte dann die Musterung und danach das Anerkenntnisverfahren zum KDV.
Selbst wenn man annähme, dass das Jahrespraktikum als FSJ gelte, so erfolgte dies bereits weit vor Anerkennung zum KDV.
§ 14c ZDG sieht hingegen vor, dass anerkannte KDV sich erst nach Anerkennung schriftlich verpflichten können, ein FSJ abzuleisten und somit zum Zivildienst nicht eingezogen werden.
Dieser Sachverhalt ist nach dem Ausgangsposting eben nicht gegeben, weil das FSJ weit vor Anerkennung stattfand.
2) 1Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
f)ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g)ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h)Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
geleistet haben
ungeachtet der Tatsache, dass Ihrer Meinung nach kein Wehr-oder Zivildienst verrichtet werden müsse ist Ihr Hinweis auf § 14c ZDG auf der Grundlage des Ausgangspostings nicht zielführend.
Der TE teilt darin mit, dass er bereits im Jahre 2004 ein Jahrespraktikum absolviert habe und im Anschluss daran von 2005 bis 2008 eine Ausbildung zum Krankenpfleger durchlief.
Im Oktober - ich nehme an 2008 - erfolgte dann die Musterung und danach das Anerkenntnisverfahren zum KDV.
Selbst wenn man annähme, dass das Jahrespraktikum als FSJ gelte, so erfolgte dies bereits weit vor Anerkennung zum KDV.
§ 14c ZDG sieht hingegen vor, dass anerkannte KDV sich erst nach Anerkennung schriftlich verpflichten können, ein FSJ abzuleisten und somit zum Zivildienst nicht eingezogen werden.
Dieser Sachverhalt ist nach dem Ausgangsposting eben nicht gegeben, weil das FSJ weit vor Anerkennung stattfand.
@Roni: Sie haben vergessen, die Zusatzklausel "deren zwei Geschwister" vergessen. Er müsste, damit entweder FSJ-Anerkennung bzw. die jetzige Tätigkeit als Nichtheranziehungsgrund folglich sehr wohl verweigern. (Was er bereits getan hat, de jure aber zu spät.)
Ich hatte mein Posting auch auf den allgemeinen Fall bezogen, nicht auf ein eventuelles Praktikum des TE. Mir ging es nur darum, dass ein abgeleistetes FSJ sehr wohl einen Nichtheranziehungsgrund für den Zivildienst darstellt. Hier wurde nämlich fälschlicherweise behauptet, dass dies kein Nichtheranziehungs- bzw. Befreiungsgrund sei, dies sei nur so, wenn zwei Brüder je ein FSJ abgeleistet hätten.
Aber zur konkreten Sache: Dass dieses FSJ nach der Anerkennung als KDV abgeleistet werden muss, ist mir klar, de facto gibt es aber Mittel und Wege, sich auch ein FSJ als Nichtheranziehungsgrund für den Zivildienst anerkennen zulassen, auch wenn dieses vor der KDV-Anerkennung abgeleistet wurde. Der einfachste Weg ist in so einem Fall, sich an den zuständigen Sachbearbeiter des BAZ zu wenden.
Bitte lies doch einmal richtig. § 11 Abs.2 Nr. 2 lit. f kann in der Gesamtschau nur dann gelten, wenn bereits zwei Geschwister des Pflichtigen ein FSJ absolviert haben.
dann würde ich jetzt gerne einmal die Gründe wissen, die dies unter Umgehung der gesetzlichen Regelungen zulassen.
Und bitte ganz genau, detailliert mit Quellenangaben!!! Ich hoffe, dass Sie auch hinsichtlich Ihrer Aussage einen ordentlichen Quellennachweis liefern können.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.01.09, 00:30 Titel:
Diese Gründe wüßte ich auch gern.
Und ansonsten nur zwei Punkte: das das Bundesamt für Zivildienst schreibt
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
auf jedem Anerkennungsbescheid für sog. Kriegsdienstverweigerer.
das der Zivildienst
Dirty Sanchez hat folgendes geschrieben::
bei genauer Betrachtung (...) nichts weiter als ein Waffenloser Wehrdienst, der für den Kriegs... äh Verteidigungsfall vorbereiten soll.
glaube ich erst, wenn ich diesen Text auf einem Anerkennungsbescheid gelesen habe.
Und zum Thema Baustelle: die Mindestlohndiskussion hat mit dem Zivildienst nicht wirklich etwas zu tun und ist hier mit Sicherheit im falschen Forum. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Zuletzt bearbeitet von Biber am 29.01.09, 10:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 29.01.09, 08:28 Titel:
Biber hat folgendes geschrieben::
Wenn man diesem Gedanken folgt und examinierte Fachkräfte und vergleichbare und natürlich höherwertige Abschlüsse grundsätzlich vom Wehrdienst befreit, wer bleibt dann noch über?
Niemand?
Wie übrigens in vielen anderen Ländern, darunter fast allen EU-Staaten, auch. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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