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Verfasst am: 28.01.09, 22:31 Titel: Wer trägt Kosten für den Gutacher?
Hallo,
mal eine Frage.
Bei Mieter A bestehen Mängel in der Wohnung. Mieter A hört sämtliche Geräusche aus dem Bad des Nachbarn. (Bad grenzt direkt an das Schlafzimmer von Mieter A)
Zu genauen Prüfung des Mangels beauftragt Der Vermieter einen Gutachter.
Wer trägt eigentlich die Kosten des Gutachters? Ist das dann u.a. abhängig, was der Gutachter feststellt? Also Mangel berechtigt oder nicht?
Oder bezahlt generell der, der den Gutachter beauftragt?
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