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Mietung einer Wohnung mit überlassenem Wohnrecht

 
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Karottenblume
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:29    Titel: Mietung einer Wohnung mit überlassenem Wohnrecht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen Mietvertrag zum 1.2.2009 unterschrieben. Jetzt erfahre ich, dass meine Vermieterin nicht Eigentümerin des Wohnhauses bzw. der Mietwohnung ist. Ihr wurde die Wohnung in die ich einziehen werde, nur überlassen. Sie hat lebenslanges Wohnrecht wenn mich nicht alles täuscht.
Das gesamte Wohnhaus gehört ihrem Vater, mit dem Streitigkeiten bestehen.
Ich habe jetzt nur überhaupt keine Ahnung, ob daraus Probleme resultieren können.
Im Klartext: Kann es passieren, dass wir aus der Wohnung müssen? Wenn ja, kriegen wir irgendetwas ersetzt oder entschädigt?
Wie ist die Rechtslage?

Danke für Ihre Hilfe!

Nadine
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der VM selber Eigentümer ist oder nur ein Wohnrecht oder ähnliches hat, braucht den Mieter nicht zu interessieren. Er hat einen gültigen Mietvertrag. Daraus ergibt sich das der VM die Wohnung dem Mieter zu einen Preis X überlässt. Wenn der Mieter erst einmal in der Wohnung drin ist, kommt er da auch so schnell nimmer raus. Da muss dann der Eigentümer fett gegen den VM klagen. Damit hat der Mieter auch nichts zu tun. Wenn es dann soweit kommen sollte das der VM dem Mieter kündigen muss, kann es gut sein das er den Mieter den entstehenden Schaden wie Umzugkosten oder sogar Miete bezahlen muss. Das müsste dann aber im konkreten Einzelfall geklärt werden.
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Karottenblume
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die rasche Antwort. Das beruhigt mich etwas. Sollte es wirklich zu Problemen kommen, werde ich Rechtsbeistand suchen. Smilie
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte dann in erster Linie erstmal der VM. Denn dieser hat die A-Karte gezogen. Der Mieter hat einen gültigen Vertrag, den der VM erfüllen muss. Kann er dies nicht wird das ein teurer Spass für ihn.
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