Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fristlose Küdigung des Mieters nach 3 Wochen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fristlose Küdigung des Mieters nach 3 Wochen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:11    Titel: Fristlose Küdigung des Mieters nach 3 Wochen? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgende Lage:
A vermietet Wohnung an B, der selbst renovieren möchte. B zahlt trotz Vertrag keine Miete, da er ja noch nicht einziehen kann, streicht die Wohnung und verursacht einen Wasserschaden beim Austausch der EBK. A weist auf die Zahlungspflicht hin und seine Möglichkeit zur Kündigung. B kündigt selbst fristlos, weil: A trotz Aufforderung nicht rechtzeitig renoviert hätte, z.B. die Tür ersetzt, die die Feuerwehr beschädigt hätte. A hat aber unverzüglich den Installateur beauftragt, etc. der Mieter selbst, hat es erst nach einer Woche zu einem Termin gebracht und nur er hatte zu diesem Zeitpunkt Zugang zur Wohnung.
Frage: Besteht ein Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung bzw. kann der Mieter einfach frisatlos kündigen ohne irgendwas zu zahlen?
Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine fristlose Kündigung müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Wasserschaden durch den Mieter selber verursacht dürfte da nicht zu zählen. Die Mietzahlungen hängen nicht davon ab ob B einzieht oder nicht. Er hat die Wohnung zu einen Termin gemietet und muss ab diesem Termin die volle Miete bezahlen.
Der VM kann nun die Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umdeuten und fordern das der Mieter bis zum Mietende die Miete bezahlt. Dies kann natürlich auch für jeden Monat eingeklagt werden, dann am besten per Urkundenprozess, da es dem Mieter dann schwerer fällt dagegen vor zu gehen und die Siegchancen des VMs steigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jelly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 13:25    Titel: Re: Fristlose Küdigung des Mieters nach 3 Wochen? Antworten mit Zitat

eck hat folgendes geschrieben::

Frage: Besteht ein Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung bzw. kann der Mieter einfach frisatlos kündigen ohne irgendwas zu zahlen?


Beides: ja. Der VM hat einen Anspruch auf Mietzahlungen, da ein Mietverhältnis besteht, und M kann fristlos kündigen. Hat er ja getan. Ob er allerdings zu Recht gekündigt hat, oder wie der vermieter zu seinem Geld kommen soll, muss wohl ein Gericht entscheiden. Eine einvernehmliche Einigung scheint hier ziemlich aussichtslos. Man kann es natürlich versuchen, aber ob es bei einem so streitlustigen Mieter was bringt?

Übrigens, wenn der Mieter nicht auch noch fristgerecht gekündigt hat, und das Gericht die fristlose Kündigung nicht anerkennt, besteht das Mietverhältnis weiter, bis der Mieter doch noch kündigt oder der Vermieter (z.B. wegen Nichtzahlung von 2 MM hintereinander) fristlos kündigt. Mit den entsprechenden Nachteilen für Mieter (schuldet die Mieten) und Vermieter (wird den Mieten evtl. ewig hinterherrennen und kann die Wohnung solange nicht anderweitig vermieten).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten! Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 12:21    Titel: Dumm gelaufen Antworten mit Zitat

Tja. Rechtlich könnte man also auf die Beibehaltung des Mietverhältnisses bestehen und auf Zahlung der Miete bzw. Stellung eines Nachmieters.
Das will der Mieter aber nicht und erklärt sich lediglich zur Zahlung einer Monatsmiete bereit. Menschlich kann man das ja vielleicht nachvollziehen. Aber der VM muß ja auch von irgendwas leben ... hmhmhm. Außerdem ist das mit dem Wasserschaden ja noch nicht bereinigt, für den der Mieter haften müsste.
Da muss man wohl hart bleiben als VM?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.