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BjoSch Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 28.01.09, 13:07 Titel: Private Krankenversicherung bei Trennung |
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Guten Tag.
Ich lebe seit ca. einem Jahr von meiner Frau getrennt und im Februar steht die Scheidung an. Da ich von Berufswegen eine PKV in Anspruch nehmen musste ist meine Ex, als damals unsere Tochter unterwegs war, eben dieser beigetreten! Ich hab nach Ihrem Auszug zu Ihrem neuen Lebenspartner bis Oktober noch die PKV für sie bezahlt und sie ab November aus dem Vertrag nehmen lassen!
Bei einer Familienversicherung bin ich ja verpflichtet bis zur Scheidung die Beiträge zu zahlen, aber wie sieht es bei der PKV aus?
Wie ist die Rechtslage?
MfG, BjoSch |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 28.01.09, 15:46 Titel: |
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Hallo,
das mit der Familienversicherung ist so, dass in der gesetzlichen eine kostenfreie Mitversicherung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung besteht.
Egal ob gesetzlich oder privat, kann ggf. aus unterhaltsrechtlichen Grundsätzen sog. Krankenvorsorgeunterhalt - ob gesetzlich oder privat - geschuldet sein, § 1578 Abs. 2 BGB. _________________ Gruß
Peter H. |
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BjoSch Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 28.01.09, 17:15 Titel: |
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Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist so, das ausser fürs Kind, keinerlei Unterhaltsansprüche geltend gemacht wurden. Meine Ex wohnt seit fast einem Jahr wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ich zahle die in unserer Ehe aufgenommenen Schulden und zahle alleine die gemeinsame Immobilie, da meine Ex noch kein eigenes Einkommen hat. Unser Kind ist 5 Jahre alt und geht in den Kindergarten. Sie könnte ja auch arbeiten gehen. Irgendwo sind ja auch mir Grenzen gesetzt, was die Bezahlerei angeht. Wird sowas alles nicht darauf angerechnet?
MfG, BjoSch |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 28.01.09, 18:32 Titel: |
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Hallo,
Zitat: | ...und sie ab November aus dem Vertrag nehmen lassen! |
verstehe ich das jetzt richtig, daß die Frau derzeit nicht mehr versichert ist?
Der Schuß könnte nach hinten losgehen....
Ich würde mich einem Fachanwalt anvertrauen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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BjoSch Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 28.01.09, 22:26 Titel: |
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Die Beiträge sind offen und jetzt geht es darum wer sie bezahlen muss! Deswegen hab ich ja gefragt ob für mich unter diesen Umständen die Pflicht besteht für sie die Beiträge zu bezahlen! Für meine Tochter zahle ich ja auch weiterhin die PKV, was selbstverständlich ist! Ich habe natürlich meiner Ex auch schon im Oktober mitteilen lassen das ich sie aus dem Vertrag nehmen werde, aber sie hat sich bis heute nicht drum gekümmert! Sei es den bestehenden Vertrag für sich zu übernehmen oder sich eine andere Versicherung zu suchen. ( Der alte Vollidiot zahlt ja eh schon alles! ) |
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Mary-Anne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 562
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Verfasst am: 29.01.09, 07:09 Titel: |
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Zitat: | Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis
insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, haben die
versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis
unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach der Kündigung
abzugeben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer
nachweist, dass die betroffenen versicherten
Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. |
§13 (10) Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne |
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BjoSch Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 10:24 Titel: |
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Vielen Dank Mary-Anne.
Dann hab ich ja doch nichts falsch gemacht. Meine Frage wäre somit beantwortet.
MfG, BjoSch |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 29.01.09, 12:44 Titel: |
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Hallo,
die Frage mag für Sie beantwortet sein.
Ob das allerdings der tatsächlichen Rechtslage entspricht, wäre zu prüfen
oder wird sich noch herausstellen.
An Ihrer Stelle würde ich mich nicht auf Antworten (einschließlich meiner) aus einem Internetforum stützen.
Nochmal: ich würde mich einem Fachanwalt anvertrauen. Auch hinsichtlich der bevorstehenden Scheidung. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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BjoSch Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 13:28 Titel: |
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Hallo chatterhand.
Ich werde mir so oder so einen Anwalt nehmen, da ich sonst ja vor Gericht nur zu Allem ja sagen und selbst keine Anträge stellen kann. Ich wollte mir nur schon mal eine etwaige Information einholen. Ich bedanke mich für die schnellen Antworten und werde sehen was dabei herumkommt.
MfG, BjoSch |
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Mary-Anne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 562
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Verfasst am: 29.01.09, 18:13 Titel: |
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Zitat: | Vielen Dank Mary-Anne.
Dann hab ich ja doch nichts falsch gemacht |
Oh sorry, aber dazu wollte ich eigentlich gar nichts sagen, denn von Familienrecht habe ich keine Ahnung!
Mein Posting bezog sich nur auf deine Aussage, du hättest deine Frau "aus dem Vertrag" genommen. Laut Versicherungsbedingungen kannst du aber ihren Vertragsteil nicht wirksam kündigen, wenn sie keine Kenntnis hat. Der Knackpunkt hier wäre jedoch, ob du nachweisen kannst, dass sie Kenntnis erlangt hat? _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne |
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BjoSch Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.01.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 29.01.09, 18:32 Titel: |
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Hallo Mary-Anne.
Eine Kündigung in diesem Falle hab ich natürlich per Einschreiben gemacht und meiner Ex ebenfalls eine Kopie des Schreibens per Einschreiben geschickt. Ich denke das sollte reichen. Ausserdem hat sie ja auch schon Kontakt mit der PKV deswegen aufgenommen! Also kann sie hier nicht mehr sagen das sie von nichts weiß!
MfG, BjoSch |
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