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Verfasst am: 30.01.09, 03:17 Titel: Mietwohnung angeblich verwahrlost - Welche Rechte hat Mieter
Hallo, haben einen komplizierten Fall und wäre dankbar, wenn Ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet:
Angenommen Mieter A wohnt seit 10 Jahren in einer Mietwohnung (Wohnhaus mit 12 Wohneinheiten), zahlt immer pünktlich seine Miete und es gibt auch sonst keinerlei Beschwerden über ihn wg. Ruhestörung oder ähnlichem.
Nun treten in den Wohnungen der Mieter C, E, F und G in den Wohnungen Schimmelschäden und teilweise Ungeziefer auf, so dass der Vermieter einen Mitarbeiter X der Wohnungsgesellschaft beauftragt alle 12 Mietwohnungen im Wohnhaus zu besichtigen, um ggf. Schäden in den einzelnen Wohnungen aufzunehmen.
Mieter A hat jedoch keinerlei Schimmelschäden und/oder Ungeziefer und will jedoch Mitarbeiter X inklusive Kollegen Y nicht in seine Wohnung lassen. Mitarbeiter X und Y bestehen jedoch darauf, und Mieter A lässt X und Y widerwillig in seine Wohnung um Ruhe zu haben.
X und Y entdecken bei Mieter A keinerlei Schimmelschäden oder Ungeziefer.
Dafür sehen diese (X und Y) das Mieter A in seiner 3-Zimmer Wohnung in 2 Zimmern seiner Sammelleidenschaft nachgeht und die ganzen Zimmer voller CDs, Werkzeuge, Jukeboxen und anderen Kleinteilen (Ersatzteilen) vollgestellt sind. Natürlich wird da nicht jeden Tag Staub gewischt und auch der Teppichboden (vom Mieter gelegt) ist nicht vollkommen frei, sondern weißt neben den Gegenständen auch Schrauben, Ersatzteile etc. auf.
X und Y meinen sofort zu Mieter A, dass dieser die Wohnung verwahrlost hat und Sie Mieter A per Schreiben zur Behebung der Verwahrlosung auffordern werden. Zudem will Y in der Privatwohnung (gegen den Willen von Mieter A) Fotos mit seiner Digitalkamera machen, was Mieter A gerade noch verhindern kann. Y beschimpft daraufhin noch Mieter A.
Zum Abschluss drohen X und Y dem Mieter A das Ordnungsamt vorbeizuschicken.
Wichtig ist, dass bei Mieter A keinerlei Müll, Unrat, aufgerissene Kartons, nicht abgespülte Dinge, leere Flaschen oder ähnliches herumliegen. Auch gibt es gerade bei Mieter A keinerlei Schimmelschäden, Ungeziefer oder ähnliches, was ja für ihn spricht. Auch stinkt es nicht in der Wohnung und Mieter A läuft auch in sauberer Kleidung rum.
Nun zu den konkreten Fragen:
- Waren X und Y überhaupt berechtigt die Wohnung von Mieter A zu betreten? Darf Mieter A die Mitarbeiter X und Y nächstes Mal einfach wieder weg schicken, oder muss er diese ohne Terminankündigung hereinlassen? (wenn ja, aufgrund welcher Grundlage)
- Darf Mieter A in seiner Wohnung selbstbestimmt leben und auch seiner Sammel- und Reparaturleidenschaft nachgehen, wenn dadurch die Substanz der Wohnung nicht(!) in Mitleidenschaft gezogen wird?
- Können X und Y bzgl. die Wohnungsgesellschaft Mieter A in irgendwelcher Weise vorschreiben, wie seine 3-Zimmer Wohnung auszusehen hat? Ist es aufgrund irgendeiner Grundlage verboten, Kleinreparaturen an Elektronikteilen in seiner Privatwohnung durchzuführen (zweck Sammelleidenschaft)?
- Muss Mieter A von Seiten des Ordnungsamtes irgendwas befürchten? Hat er ggf. eine Grundlage das Ordnungsamt wieder wegzuschicken?
- Wie soll Mieter A ggf. auf ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft und / oder Mitarbeitern X und Y reagieren? Muss er eine evtl. Fristsetzung beachten? Droht ihm sonst eine Zwangsräumung?
Ich wäre für jede Hilfestellung von Euch sehr dankbar.
X und Y waren berechtigt, der VM darf ein bis zwei mal im Jahr die Wohnung besichtigen. Bei solchen Anlässen auch öfters. Der Mieter hat dies zu dulden, tut er dies nicht muss der VM auf Duldung klagen.
Wenn die Wohnung nicht durch die Sammel- und Reparaturleidenschaft zweckentfremdet wird, kann der VM nichts dagegen sagen.
Das Ordnungsamt wird da meiner Meinung nach einmal rein schauen und gut is. Ich glaub nicht das da etwas kommt.
Auf Schreiben muss niemand reagieren, auch eine Zwangsräumung kann nicht einfach so gemacht werden.
X und Y waren berechtigt, der VM darf ein bis zwei mal im Jahr die Wohnung besichtigen. Bei solchen Anlässen auch öfters. Der Mieter hat dies zu dulden, tut er dies nicht muss der VM auf Duldung klagen.
Nein. Der Vermieter - oder hier sein Beauftragter - haben sich immer vorher anzukündigen und einen Termin abzusprechen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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