Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.01.09, 21:05 Titel: GEMA auf Privatfeiern mit Eintritt
Hallo,
Ich und drei Freunde von mir planen demnächst unseren 18. Geburtstag im großen Freundeskreis zu feiern.
Es stehen ca 300 Leute auf einer Gästeliste (-->d.h. es ist eine private Party), allerdings nehmen wir 5€ Eintritt um Umkosten wie zB die Saalmiete, Getränke usw bezahlen zu können.
Gilt die Feier dann trotz Gästeliste als öffentlich?
-->D.h. müssen wir GEMA bezahlen-wenn ja, wieviel?
Wo kann man sich darüber informieren?
Wie sieht in diesem speziellen Fall die Rechtslage aus?
Ich bin in dem Informationsüberfluss des www. völlig verloren und hoffe hier kann mir jemand helfen! danke
Liebe grüße, Isabell
Wie kommen denn die Gäste auf die Liste? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ehm - nur weil lediglich Leute eingelassen werden die auf einer Gästeliste stehen heißt das noch lange nicht das es eine private Veranstalltung ist.
Glauben Sie die Oscar Verleihungen sind privat, nur weil man da nur reinkommt wenn man explizit eingeladen ist ?
Die Oscar-Verleihungen sind schon deswegen eine öffentliche Veranstaltung, weil sie im Fernsehen übertragen werden. Außerdem besteht die Gästeliste nicht aus den persönlichen Freunden des Academy-Präsidenten, sondern kommt auf ganz andere Weise zustande (Nominierungen durch die Mitglieder etc.). Der Vergleich passt also nicht so richtig.
Die Frage mit dem Eintritt auf einer privaten Feier würde mich auch mal interessieren.
Wenn ich in meinen privaten Gebäuden, Scheune / Halle, eine Kinder (Verkleidungs) Party mit 20 Kindern und mindestens ebensoviel Erwachsenen veranstalte, kommen auch Kosten auf uns zu.
Beim letzten Mal waren wir mit ca. 20 Gästen und Spenden von 15 € ganz schön auf die Nase gefallen.
Bei einer Feier mit Eintritt gild doch auch ein anderes Recht weil es im Beamtentum doch als ein komerzielle Veranstaltung gesehen werden könnte.(???)
Für hilfreiche Links und ernstgemeinte Ratschläge bin ich immer offen......
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.