Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Vorweg schönmal vielen Dank für helfende Antworten in dieser etwas difizielen Situation.
Zum Text: Mit "Kind" sind jeweils erwachsene Personen gemeint (30+)
Zur Geschichte: Ich bewohne seit ca. 5 Jahren eine Mietwohnung. Diese Wohnung (80qm) gehört Kind 1. Im selben Haus gibt es noch 2 weitere Wohnungen, die eine (80qm) gehört Kind 2 wird aber derzeit nicht genutzt, die andere (170qm) gehört den Eltern und ist ebenfalls von Mietern bewohnt. Die Eltern besitzen desweiteren noch einen Laden im selben Dorf und ein eigenes Haus eine Strasse weiter, in dem die Eltern und ein weiteres Kind wohnen, sowie noch ein Haus mit 2 Mietwohnungen (je 80qm) gegenüber dem eigenen Haus, in dem ebenfalls Mieter wohnen.
Nun ist folgende Situation entstanden: Der Vater der Famiilie verstarb leider vor kurzem. In einem Gespräch mit dem Hausverwelter (eines weiteren Kindes, aber kein Vermieter) wurde uns und der anderen Mietpartei in unserem Haus dargelegt, das nun Eigenbedarf besteht. Der Eigenbedarf soll für 2 Kinder der Eltern angemeldet werden, die dem Vater angeblich am Sterbebett versprochen haben (ohne Zeugen), in das Dorf zur Mutter zu ziehen, das aber wohl vorher immer abgelehnt hatten (mehrere Jahre). Diese beiden Kinder haben jeweils eine Wohnung in der sie zur Miete wohnen, die jeweils rund 15km entfernt sind.
Nun ist aber das eine Mietshaus der Eltern dem Elternhaus selber schräg gegenüber, und eine weitere Wohnung in unserem Haus steht ungenutzt. Lediglich der Wunsch der Kinder, die nun einziehen sollen, ist es, in unser Haus zu ziehen. Über die Erbverhältnisse ist nichts bekannt.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank und liebe Grüße an alle Antwortenden
Wenn der Eigenbedarf wirklich besteht, werden die Mieter wohl ausziehen müssen. Evtl. lässt sich die Kündigung noch heraus zögern um ein paar Monate, sofern die Kündigung eine unzumutbare soziale Härte für die Mieter darstellt. Ansonsten wird man dem VM nicht vorschreiben können in welche Wohnung er ziehen darf und welche nicht.
Wenn es also um "Deine" Wohnung geht würde Kind 1 Eigenbedarf für die Familie des Bruders/der Schwester anmelden. Wenn Kind 1 keine anderen Wohnungen mehr gehören, gibt es auch keine Ausweichmöglichkeit, falls sich das durch die Erbsituation (?) noch ändert, kann Kind 1 Dir ggf. Ersatzwohnraum anbieten. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Die Mutter meldete Eigenbedarf für ihre Wohnung an und das Kind 1 für seine.
Wem gehört denn die weitere ungenutzte Wohnung? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Die andere Wohnung in dem Haus gehört einem weiteren Kind, welches aber mit seiner Frau zusammen 20 km entfernt wohnt.
Also ich frage mich halt speziell, ob
1. die Kinder nun ihre eigenen Mietwohnungen kündigen können, um Eigenbedarf anzumelden, obwohl sie ja eine Wohnung haben,
2. der Hausverwalter diese Kündigung aussprechen kann,
3. das eine Kind in meine Wohnung ziehen muss/kann, wenn es 2 vergleichbare, nähere gibt bzw. in unserem Haus eine vergleichbare Wohnung leer steht.
Ausserdem: Wenn die Mutter Eigenbedarf anmeldet, hat aber noch ein anderes Haus mit 2 80qm Wohnungen, so sind doch für ein normales Pärchen 170qm arg viel wenn ich das nicht falsch sehe.
Und: Muss der VM die Erbsituation offenlegen, was die Häuser/Wohnungen angeht?
Der Vermieter braucht niemandem gegenüber seinen Platzbedarf zu rechtfertigen. Dafür ist es ja sein Eigentum.
Der Vermieter muss auch nicht obdachlos sein, um Eigenbedarrf anzumelden. Schon der Wunsch, in der Nähe der Mutter zu wohnen, ist als Begründung mehr als ausreichend.
Das mag ja alles eine Familie sein, aber trotzdem kann niemand für eine Wohnung Eigenbedarf anmelden, die ihm gar nicht gehört, auch nicht für die des Bruders oder der Schwester. Es ist also unsinnig, den einen Bruder auf die Wohnung des Anderen zu verweisen. Die leerstehende Wohnung gehört doch einem anderen Kind.
Die Erbsituation ist hier völlig irrelevant. Interessant ist allenfalls die Eigentumssituation. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 30.01.09, 12:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
1.) Ja, wenn die Kinder in die Wohnung ziehen wollen. Es kann nicht erwartet werden das die Kinder auf alle Zeit in ihren eigenen Mietwohnungen wohnen bleiben.
2.) Wenn der Hausverwalter vertretungsberechtigt ist schon.
3.) Nö muss es nicht, zumal es ja auch so scheint das jemand anderes die anderen Wohnungen gehören.
Man sollte noch bedenken das weder der Mieter noch das Gericht ein Recht hat darüber zu befinden wieviel Platz der VM für sich und seine Familie zugesteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das heisst wenn die Mutter meint das 170qm für sie ausreichend sind, dann ist das so zu akzeptieren vom Mieter und Gericht.
also meines Wissens ist es doch so, das der Platzbedarf angemessen sein muss und nicht überzogen sein darf. Das aber wäre er hier. So steht es bei Focus / Ratgeber Recht usw.... Oder hab ich da was Falsch verstanden?
Es ist ausserdem noch zu bedenken, das die Kinder ja nie dorthin wollten... Erst jetzt urplötzlich. Ausserdem ist gesgt worden, das der Vater das schon immer vorhatte, jedoch uns gegenüber (wir hatten ein sehr gutes Verhältnis) nie erwähnt hat, sondern eher im gegenteil, er sagte immer "baut ich doch noch ne Terrasse, ihr werdet doch noch lang hier bleiben" und "selbst wenn ich mal nicht mehr bin, müsst ihr hier nicht raus, ich geh ja sowieso vor euch", usw. Von daher sehe ich momentan vorgeschobene Gründe...
Wenn der Platzbedarf in einem GROBEN Mißverhältnis stehen würde, könnte man ggf. ein Argument draus machen. 170 Qm für ein Parchen sind aber keineswegs so riesig. Es gibt hierzulande diverse Menschen, die sowas als Klo haben.
Dass die Kinder jetzt ihre Meinung geänder haben, ist auch kein Argument für irgendwas. Sie werden sich dafür auch nicht rechtfertigen müssen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.