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Darf Mieter Reperaturkosten verlangen?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Mieter nicht in einer WG wohnt, dann steht es doch außer Frage, wer für die Verstopfung am WASCHBECKEN!! (am Siphon, oder?) verantwortlich ist.

Wer außer B kommt denn da noch in Frage?????? Cool


MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

@Elektrikör
Du hast recht, ich wohne nur hier, foglich ist die verstopfung wohl auch irgendwie auf mich zurückzuführen Winken . Ich wollte damit allerdings sagen, dass ich das Waschbecken nicht unsachgemäß benutzt habe (z.B. Unmengen Haare rein oder Sachen entsorgen, welche nicht darein gehören). man muss dazu sagen, dass dieses Waschbecken uralt ist und ich hier noch nicht sehr lange wohne, es könnte also theoretisch auch zu einem Teil vom Vormieter kommen (keine Ahnung, was sich dort mit der Zeit ablagert), folglich könnte dies auch eine Art normale Abnutzung oder ähnliches sein. so ist dort von mir nie etwas anderes reingekommen als Wasser, Seife und Reinigungsmittel beim Saubermachen.
Allerdings hat der Vermieter in seinem Schreiben eben auf die erwähnte Klausel hingewiesen, also mich nicht beschuldigt, daran schuld zu sein.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Elektrikör
Meiner Ansicht nach hätte der Vermieter dann seine Forderung anders begründen müssen.
Er berief sich hier auf die Kleinreparaturklausel und nicht auf einen Schadenersatzanspruch.
Und die Kleinreparaturklausel scheint hier nicht anwendbar zu sein, da die Kosten höher als 80 Euro waren!
Die Frage ist natürlich, ob der Vermieter den Aufwand auch nochmals (nun halt als Schadenersatz) fordern könnte.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Athene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das hat mein vermieter auch jetzt gemacht. Als er jetzt gesehen hat, dass er sich nicht auf die Klausel beziehen kann, hat er geschrieben, ich sei daran Schuld und müsste es auch bezahlen. Meint ihr, ich solle besser zahlen? Mein Waschbecken und die Leitungen sind alle so uralt, dass ich einfach der Meinung bin, dass ich nicht Schuld daran sein muss. Dass der Klempner auf die Rechnung als Ursache "Schlamm und Haare" geschrieben hat war wohl einfach nur eine Vermutung, das konnte er von außen doch überhaupt nicht sehen. Aber ehe ich das jetzt teuer überprüfen lasse und dann nachher doch den Kürzeren ziehe, werde ich wohl eher die Zähne zusammenbeißen und die 90 Euro bezahlen.
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