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NUR Zinsen titulieren per Mahnbescheid

 
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:24    Titel: NUR Zinsen titulieren per Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Besteht die Möglichkeit, NUR Zinsen zu titulieren (durch Mahnbescheid)? Dies könnte z.B. bei einem Unterhaltstitel, bei dem nur die Haupforderung tituliert ist, nötig sein.

Laut dem Mahnbescheidsantrag-Online scheint es nicht zu funktionieren.

Weiter kann man beim Mahnverfahren Online folgende Fehlermeldung sehen:

"Die Summe der Teilbeträge aller Verzinsungen eines Zeitraums überschreitet den Betrag des Anspruchs"

Warum hindert diese Fehlermeldung das Stellen des Antrags? Rechtlich gibt es doch hierfür keine Grundlage. Gewöhnlich mag es vielleicht nicht sonderlich plausibel sein, dass die Zinsen die HF überschreitet, dennoch besteht die Möglichkeit.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Besteht die Möglichkeit, NUR Zinsen zu titulieren (durch Mahnbescheid)?

Ja, Kat.-Nr. 46.
Zitat:
Laut dem Mahnbescheidsantrag-Online scheint es nicht zu funktionieren.

Doch.
Zitat:
Weiter kann man beim Mahnverfahren Online folgende Fehlermeldung sehen:

"Die Summe der Teilbeträge aller Verzinsungen eines Zeitraums überschreitet den Betrag des Anspruchs"

Dann macht man etwas falsch.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Hauptforderung tituliert ist und man die Zinsen "nachtitulieren" will, dann gebe ich als Hauptforderung die bisher angefallenen Zinsen an, dass das geht, ist mir bewusst.

Doch dann muss man wohl ständig ein neues Mahnverfahren einleiten, wenn man die weiteren Zinsen wieder "nachtitulieren" möchte.

Denn die eigentliche (also ursprüngliche) Hauptforderung kann man nicht verzinsen lassen, da Katalog Nr. 46 unter "Verzugszinsen"geführt wird. Das sperrt doch der Online-Mahnverfahren, auch wenn man unter "zu verzinsender Betrag" einen anderen (also die eigentliche Hauptforderung) eingibt.
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

wenn denn echt keiner weiter?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Doch dann muss man wohl ständig ein neues Mahnverfahren einleiten, wenn man die weiteren Zinsen wieder "nachtitulieren" möchte.
Mal aus der Hüfte geschossen: Eigentlich ja klar, weil die Zinsen davon abhängen, wann die Hauptforderung ausgeglichen wird.

Grüße
KurzDa
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Naja... dachte da eher an ein Urteil, das die bisher angefallenen Zinsen festlegt und dann künftig ein Betrag aus X € mit 5%-Punkten über Baiss zu verzinsen sind.

Aber das scheint ja nicht zu gehen.
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