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Verfasst am: 28.01.09, 11:29 Titel: Muss selber Tapezieren & Streichen,bei Auszug Tapete run
Huhu zusammen,
ich habe vor in eine andere Wohnung zu ziehen. Diese wird kernsaniert.
Der Vermieter legt überall neue Böden und streicht die Decken.
Ich bekomme die Wohnung mit rohen Wänden übergeben und werde in Eigenleistung Tapezieren und Sreichen. Der Vermieter möchte das die Tapete beim Auszug wieder entfernt wird, so hat er es mir mündlich mitgeteilt. Muss ich die Tapete beim Auszug wirklich wieder entfernen?
Ich bekomme heute oder morgen den Mietvertrag zugeschickt, deshalb kenne ich leider die genaue Klausel noch nicht.
Hi und vielen Dank für die Antwort.
Habe soeben den neuen Mietvertrag erhalten.
Das ist ein Wohnungsmietvertrag des XXX Haus und Grundbesitzerverein. Fassung Oktober 2006 .
Folgende Klauseln:
§9 Übergabe des Mietobjektes, Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
ich verkürze das mal.
Die Wohnung wird renoviert übergeben (Wände sind zum Tapezieren durch den Mieter vorbereitet, bei Auszug hat der Mieter die angebrachten Tapeten zu entfernen.
Formulierungsfehler??? Die Wände sind doch durch den Vermieter vorbereitet?
§27 Sonstiges
Beim Vertragsende ist die Wohnunh vom Mieter an den Vermieter wie übernommen zurück zu geben. Die Tapeten sind von den Wänden zu entfernen. Decken sind zu streichen.
Wozu bin ich dann eigentlich beim Auszug verflichtet?
Um das sagen zu können, wären genau die verkürzten Passagen von Interesse.
Eine Verpflichtung, bei Vertragsende die Tapeten zu entfernen ist, ist in jedem Fall unwirksam. Der Mieter wird das also nicht tun müssen.
Sonst steht da nichts zu Schönheitsreparaturen? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Also...
Bei § 9 stehn Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und das diese vom Vermieter selber getragen werden.
Küche, Bade und Duschräume - alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre
Nebenräume - alle 7 Jahre
(ich weiß aber jetzt schon das ich weniger als drei Jahre dort Wohnen möchte).
Zudem gibt es einen § 19 - SChönheistreparaturen bei Vertragsende
Dieser § und alle Unterpunkte dazu, ist dick durchgestrichen, quasi über die ganze Seite.
Also...
Bei § 9 stehn Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und das diese vom Vermieter selber getragen werden.
Küche, Bade und Duschräume - alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre
Nebenräume - alle 7 Jahre
Lese ich das richtig das der Vermieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit selbst durchführt und der Mieter davon entbunden ist ? ? ?
Bullmoose hat folgendes geschrieben::
(ich weiß aber jetzt schon das ich weniger als drei Jahre dort Wohnen möchte).
Wenn Sie weniger wie drei Jahre dort wohnen müsste der tatsächlichen Zustand der Wohnung berücksichtigt werden.
Da aber, wenn der Vermieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist, Sie nichts damit zutun haben müssten Sie ja quasi eine Entrenovierung in Form von Tapeten abreißen vornehmen und das ist meines Wissens nicht möglich.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Also...
Bei § 9 stehn Schönheitsreparaturen während der Mietzeit und das diese vom Vermieter selber getragen werden.
Küche, Bade und Duschräume - alle 3 Jahre
Wohn und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 5 Jahre
Nebenräume - alle 7 Jahre
Lese ich das richtig das der Vermieter die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit selbst durchführt und der Mieter davon entbunden ist ? ? ?
Gruß
pcwilli
Sorry... Verschrieben... Die Schönheisreperaturen während der Mietzeit werden vom Mieter übernommen.
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