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Räumungsklage austricksen??
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

jelly hat folgendes geschrieben::

... vor allem, da die Nichtexistenz dieses Autos das Ganze noch etwas erschweren dürfte. Tritt dann stillschweigend mein Fahrrad in den Vertrag ein? Oder kann der Verkäufer etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers mit dem Argument "wer so blöd ist, unsichtbare Autos zu kaufen, verdient es nicht besser" abwehren? Lachen

Sozusagen. Es gilt "gekauft wie besehen". und da er nichts gesehen hat, hat er auch nichts zu kriegen. Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hilfe---die Verlobte des Mieters, gegen den die Räumungsklage läuft,ist laut Auskunft vom EWMA
nicht in der Wohnung angemeldet,obwohl sie definitiv da wohnt.
wie kann man jetzt noch ihren Namen rausfinden,um auch gegen sie einen Räumungstitel zu erwirken,da ja sonst nicht geräumt werden kann....
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kann der Anwalt nicht hingehen und die Personalien polizeilich feststellen lassen?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Kann der Anwalt nicht hingehen und die Personalien polizeilich feststellen lassen?



leider nein,er hat keine Möglichkeiten mehr außer dem Einwohnermeldeamt.Wie ich inzwischen rausfand,ist das wohl gängige Praxis um den Räumungsvollzug zu verhindern.,,mir fällt jetzt nur noch ein einen Dedektiv zu beauftragen,aber die Mietausfälle,die Anwaltskosten und die Kosten für Räumungsklage und jetzt noch einen Dedektiv beauftragen..die Kosten sind uns so schon völlig über den Kopf gewachsen...
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

weiß jemand ,ob es noch einen Straftatbestand (oder Ordnungswidrigkeit)darstellt,wenn jemand innerhalb einer Stadt umzieht und sich nicht meldet beim Einwohnermeldeamt mit seiner neuen Anschrift?Muß jemand,da wo er wohnt gemeldet sein beim Enwohnermeldeamt??
ich kann dazu nichtgs eindeutiges im Internet finden..
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katja****
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Nach dem jeweiligen Landesmeldegesetz handelt es sich regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit. Das spielt aber für den Fall wohl keine Rolle.


für welchen Fall spielt es keine Rolle?
denn unser Anwalt hat uns geraten bzw aufgetragen,Anzeige zu stellen wegen Verstoß gegen die Meldepflicht um den Namen der Frau in Erfahrung zu brigen,und dann auch gegen sie eine Räumungstitel zu erwirken.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::


für welchen Fall spielt es keine Rolle?
denn unser Anwalt hat uns geraten bzw aufgetragen,Anzeige zu stellen wegen Verstoß gegen die Meldepflicht um den Namen der Frau in Erfahrung zu brigen,und dann auch gegen sie eine Räumungstitel zu erwirken.


Nach einer Anzeige wird das EMA ermitteln. Sollten die Ermittlungen erfolgreich verlaufen, wird der Vermieter irgendwann bei einer neuen EMA-Abfrage den Name des Mitbewohners erfahren. Der erforderliche Titel könnte dann erwirkt werden... falls es dann noch die gleiche Person sein sollte.

Die Anzeige selbst bzw. die Ordnungswidrigkeit des Mieters hat aber keinerlei Auswirkungen auf das zivilrechtliche Verfahren um die Räumungder Mietsache. Der Vermieter kann daraus keinen Anspruch ableiten und er hat keinen unmittelbaren Nutzen aus einer Anzeige oder einer Ordnungswidrigkeit des Mieters.
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

[/quote]
Nach einer Anzeige wird das EMA ermitteln. Sollten die Ermittlungen erfolgreich verlaufen, wird der Vermieter irgendwann bei einer neuen EMA-Abfrage den Name des Mitbewohners erfahren. Der erforderliche Titel könnte dann erwirkt werden... falls es dann noch die gleiche Person sein sollte.

Die Anzeige selbst bzw. die Ordnungswidrigkeit des Mieters hat aber keinerlei Auswirkungen auf das zivilrechtliche Verfahren um die Räumungder Mietsache. Der Vermieter kann daraus keinen Anspruch ableiten und er hat keinen unmittelbaren Nutzen aus einer Anzeige oder einer Ordnungswidrigkeit des Mieters.[/quote]

der Vermieter hätte in diesem besonderen Fall den Nutzen,dass er die Personalien erfahren könnte und somit den Räumungstitel gegen Lebensgefährtin/Ehefrau erwirken könnte.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre es nicht möglich, einfach den Räumungstitel auf die Adresse ausstellen zu lassen, wo geräumt werden soll? Wenn die Dame dort wohnt, dann paßt das ja, und wenn sie dort nicht wohnt, dann braucht man den Titel doch gar nicht, um sie mit rauszutragen.
- Oder hapert es da an der vorherigen Zustellung?
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Wäre es nicht möglich, einfach den Räumungstitel auf die Adresse ausstellen zu lassen, wo geräumt werden soll? Wenn die Dame dort wohnt, dann paßt das ja, und wenn sie dort nicht wohnt, dann braucht man den Titel doch gar nicht, um sie mit rauszutragen.



das sowieso,nur man braucht für einen Räumungstitel den Vor zu Zunamen,das ist ja das Problem.man kann keinen Räumungstitel erwirken,wenn man den Namen der betreffenden Person nicht weiß
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt der Mieter die Identität der Untermieterin nicht Preis, bleibt dem VM M.E. nichts anderes übrig, als die Räumung erst mal gegen den "Hauptmieter" durchzuführen.

Zeigen sich während der Räumung Personen, die behaupten ebenfalls (Unter)Mieter zu sein, können die Personalien bei einer Wohnsitzüberprüfung festgestellt werden.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Wenn ich vorher, wie in diesem Fall, alle Eventualitäten ausschöpfen möchte komme ich nie zum Ziel.
Wenn es der Mieter darauf anlegt, kann er abwarten bis nun der VM auch einen Beschluss gegen den neuen Untermieter erwirkt und stellt der Mieter danach plötzlich und unerwartet wieder einen neuen Untermieter unter irgendwelchen Angaben vor. Der alte "verschwindet" vorsichtshalber, damit keine Überbelegung vorliegt. Diese Schleife kann dann erst durchbrochen, wenn mal ein Richter Eier in der Hose hat. [...]
Fehlverhalten muss Konsequenzen haben, muss geahndet werden und sollte dem Verursacher die Möglichkeit geben zu lernen. Ich würde als VM so vorgehen, als wenn hier nur ein Mieter wohnt und dann sehen wir weiter.

Die Schleife kann nur dann durchbrochen werden, wenn der Vermieter anfängt mehr mit dem Kopf und weniger mit den Eiern zu denken. Trotz verschafft nunmal kein Recht. Und wenn der Vermieter so vorgeht, kann er noch viele Jahre lang sehen, wie's weiter geht. Winken

Mit Eiern in der Hose, meinte ich Richter die es so sehen (Auszug aus dem BGH-Urteil, welches schließlich anders entschieden hat):
Zitat:

Aus einem Räumungstitel gegen den Hauptmieter könne gemäß § 750 ZPO zwar grundsätzlich nicht gegen einen im Räumungstitel namentlich nicht bezeichneten Untermieter vollstreckt werden. Anders verhalte es sich aber, wenn dem Gläubiger erst kurz vor Beginn der beabsichtigten Räumungsvoll-streckung ein angeblicher Untermieter präsentiert werde, der sein angebliches Besitzrecht erst nach der Beendigung des Besitzrechts des Hauptmieters be-gründet habe. Andernfalls würde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, weil ein räumungsunwilliger Schuldner die geschuldete Räumung nach Belieben durch Präsentation immer neuer angeblicher Untermieter verzögern könnte. Ein sol-ches Zusammenwirken des Hauptmieters und des angeblichen Untermieters zum Zweck der Vollstreckungsvereitelung sei rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich.
Ein solcher Missbrauchsfall sei hier gegeben. Der Schuldner zu 1 habe das angebliche Untermietverhältnis mit dem weiteren Beteiligten erst nach der berechtigten fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnisses durch den Ver-mieter begründet. Mit der Kündigung durch den Vermieter sei das Recht des Schuldners zu 1 zum Besitz und zur Untervermietung beendet gewesen. Der weitere Beteiligte sei bei der Besitzerlangung (so er ihn denn erlangt habe) hin-sichtlich des fehlenden Besitzrechts des Schuldners zu 1 bösgläubig gewesen. Das Untermietverhältnis sei dem Gläubiger erst nach Verkündung des Räu-mungsurteils offenbart worden. Dies lasse nur den Schluss zu, dass die Räu-mung in bewusstem Zusammenspiel habe vereitelt werden sollen. Es erscheine daher rechtsmissbräuchlich, wenn der weitere Beteiligte auf der strikten Beach-tung des § 750 ZPO bestehe.

Vielleicht findet sich ja ein Amtsrichter der es so sieht.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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katja****
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Anmeldungsdatum: 29.05.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Gibt der Mieter die Identität der Untermieterin nicht Preis, bleibt dem VM M.E. nichts anderes übrig, als die Räumung erst mal gegen den "Hauptmieter" durchzuführen.


Zeigen sich während der Räumung Personen, die behaupten ebenfalls (Unter)Mieter zu sein, können die Personalien bei einer Wohnsitzüberprüfung festgestellt werden.


--das wäre verlorenes Geld,ich würde doch dem betroffenen Vermieter empfehlen erst zu recherchieren,soweit möglich,wurde uns auch dringends geraten schon alleine aus Kostengründen

---ja,aber um gegen diese Personen einen Räumungstitel zu erwirken kann zwei Jahre dauern,wer will das bei jahrelangem Mietausfall etc besser gesagt,welcher Vermieter kann sich das heutezutage leisten?Bitte bedenken Se auch die Anwaltkosten,und bei den Mietern handelt es sich um Leute die nie gearbeitet haben und es auch nie werden,der Vermieter bleibt also auf allen Kosten allein sitzen etc
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