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Sachverhalt:
4 Jahres Mietvertrag abgeschlossen für eine Praxis in einem Gebäude wo mehrere Gewerbetreibende in verschiedene Räumen ihr Gewerbe haben, von Arzt, Rechtsanwalt bis Dentallabor usw.
Mietvertrag läuft in einem halben Jahr aus und wurde auch fristgerecht gekündigt wegen umzug des gewerbes. Von Beginn an hat der Vermieter eine Sammelschilderwand angebracht auf der jeder seine Firmendaten anbringen konnte. Jetzt hat der Vermieter einfach ohne Information an die besagten Vermieter (die ja schon gekündigt haben) diese bestehende Schilderwand durch ein neue ersetzt mit den Firmendatenr der anderen Parteien (die ja noch nicht gekündigt haben). Die anderen Parteien waren wohl alle informiert darüber.
Da der Betrieb aber noch ein halbes Jahr dort andauert ist es natürlich schlecht ohne Firmenschild. Ist die Vorgehensweise des Vermieters korrekt ?
Gibt es nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht ?
Ist es nicht sogar so, dass man bei Gewerbeumzug noch 6 Monate auf sein Firmenschild mit dem Hinweis z.B. Wir sind umgezogen, Neue Adresse usw., bestehen kann ?
Für 6 Monate will man sich als Mieter ja auch nicht erneut in Unkosten stürzen für ein neues Schild.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Wenn es im Vertrag drin steht das der Mieter dort ein Schild angebracht bekommt, dann kann er auch darauf bestehen. Wenn das nur eine Goodwill Aktion des VMs ist, dann nicht.
danke für die Antwort. Aber was kann man nun als Mieter machen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß man das als Mieter hinnehmen muss. Der Vermieter kann nicht einfach ohne überhaupt Bescheid zu sagen das Schild entfernen. Schließlich geht es hier um ein Gewerbe. Das da ein FImeneschild in irgendeiner art und weise dazugehört ist doch wohl klar.
Text im Mietvertrag lautet:
Der Mieter hat Anspruch auf Anbringung eines Firmenschildes.Dieses muss dem Character des Hauses entsprechen. Ist eine Sammellanlage vorhanden, so hat der Mieter sein Firmenschild den anderen Schildern anzupassen. Der Vermieter ist berechtigt, nachträglich eine Schilderanlage einzurichten und die Anpassung des Frimenschildes zu verlangen usw.....................
Der Text ist ja klar und deutlich. Die Frage ist nun ob er die Anpassung auch 6 Monaten vor Mietende noch verlangen kann ? Deshalb meinte ich Gewohnheitsrecht. Kann er unter Umständen den MIeter die Neuanbringung an der neuen Sammelanlage verbieten ?
Wie gesagt es bezieht sich alles auf die Mieter die schon gekündigt haben. Sieht auch so ein bißchen nach einer Trotzreaktion des Vermieters aus.
Gewohnheitsrecht gibt es nicht, es gibt nur das was vereinbart wurde. Nur aus dem was vereinbart wurde kann der Mieter Ansprüche ableiten. Hier gibt es eine entsprechende Vereinbarung und darauf kann sich der Mieter berufen. Ob der Mieter nun gekündigt hat oder nicht spielt keine Rolle, Vertrag ist Vertrag und der VM muss sich genauso wie der Mieter dran halten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der VM selbstverständlich umgehend die Entfernung des Schildes vornehmen oder vom Mieter es verlangen.
Als Mieter von Gewerberäumen muss und darf man das nicht hinnehmen. Der Vermieter sollte wissen, dass er die Firmenschilder nicht einfach abnehmen darf und dies auch ohnehin vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine derartige vertragliche Regelung würde bestehenden Gesetzen zuwiderlaufen. Gewerbetreibende sind nach der Gewerbeordnung verpflichtet, den Namen oder die Bezeichnung der Fa. anzubringen.
Wird dies unterlassen, handelt man ordnungswidrig.
Wenn der Vermieter sich weigert, die Schilder wieder anzubringen, genügt ein Anruf beim Gewerbeamt. Die regeln das dann.
Das entfernen des Firmenschildes entspricht nicht dem vertragsgerechten Zustand des vermieteten Objektes. Entweder der Mieter macht eine Minderung geltend und besteht weiter auf die Wiederherstellung des Firmenschildes, oder er lässt es. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
dann erklären Sie doch mal bitte den geneigten Lesern, wie hoch diese Mietminderung ausfallen könnte.
Darüber hinaus führt die Abnahme eines Schildes doch nicht zu einer Verschlechterung der Mietsubstanz, die den Wohn oder Gebrauchswert der Räume beeinträchtigen.
Wie Sie wahrscheinlich selbst wissen, führen Mietminderungen sehr häufig zu Streitereien vor Gericht. Das kostet Geld. Das Kostenrisiko ist m.E. in diesem Zusammenhang recht hoch.
Warum sollte man sich diesem Risiko aussetzen, wenn man doch viel praktikabler - quasi kostenlos - die Angelegenheit über das Gewerbeamt regeln kann?
Wenn man wirklich streiten wollte, gibt es für den Gewerbetreibenden ganz andere Möglichkeiten, dem VM das Leben schwer zu machen.
Das ist hier nicht die Frage gewesen. Der Mieter möchte einfach nur sein Firmenschild wieder angebracht haben.
danke für die zahlreichen antworten. der mieter möchte garnicht die miete mindern.
er will nur sein altes schild wieder haben und das bis zum ende der mietverpflichtung. dieses wurde auf kosten des mieters bei vertragsabschluss erstellt. zumindest der grafische entwurf und die fertigung der professionellen klebefolie. die halterung, also die sammelanlage stammt natürlich vom vermieter. die sammelanlage war auch keineswegs alt oder beschädigt. sie musste aber einem anderen design weichen. der vermieter hat nämlich in der gleichen strasse ein neugebäude errichtet, auch wieder mit ärzten usw.. dort wurde einen neue sammelanlage errichtet und die alte wurde nun der neuen angepaßt. sprich sie sollen identisch sein. kann der mieter nun daruaf bestehen, daß in irgendeiner art und weise das alte schild wieder angebracht wird oder auf kosten des vermieters ein angepaßte varriante erstellt, auch wenn es nur für ein halbes jahr ist ? und wie sieht es mit dem recht des anbringens eines umzugshinweises aus nach der offiziellen mietzeit aus ? Maximal 6 Monate nach mietzeit konnte ich irgendwie ergoogeln.aber auch nur aus einer forenaussage, nicht mit weiteren hinweisen oder gar gerichtsurteilen.
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