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Verfasst am: 31.01.09, 12:09 Titel: Bürgschaft und Kaution immer gefordert!
Meine Freundin ist nun seit ein paar Monaten auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Sie befindet sich im Moment in einer Ausbildung und bekommt netto knapp 500euro. Nun wird bei jeder Wohnung angegeben das sie als Azubi neben der Kaution auch zwingend einen Bürgen braucht, da sie sonst die Wohnung nicht erhalten würde.
In meiner Familie herrscht nun die Diskussion ob diese Auflage rechtens ist!? Könnte man die Bürgschaft auch ablehnen? Reicht nicht eigentlich die Kaution? Denn diese wäre für meine Freundin problemlos bezahlbar.
Ich kann leider selber nicht eintreten da ich mich derzeit in keiner sicheren Arbeitsposition befinde und nicht später in eine böse Falle tappen möchte.
Ohne Bürgschaft kein Mietvertrag, sprich wenn der Mieter keinen Bürgen bringt sucht sich der VM einen anderen Mieter.
Bürgschaft und Kaution dürfen zusammen nicht mehr als 3 Monatsmieten betragen. Ausser es ist eine freiwillige Bürgschaft, die kann dann deutlich mehr umfassen.
Verfasst am: 31.01.09, 14:48 Titel: Re: Bürgschaft und Kaution immer gefordert!
nico21784 hat folgendes geschrieben::
Ich kann leider selber nicht eintreten da ich mich derzeit in keiner sicheren Arbeitsposition befinde und nicht später in eine böse Falle tappen möchte.
Eine Bürgschaft mit oder ohne sicheren Arbeitsplatz ist immer ein Risiko. Du könntest dich auch ohne sicheren Arbeitsplatz als Bürgen anbieten, ob du genommen wirst ist eine andere Frage. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Verfasst am: 31.01.09, 15:25 Titel: Re: Bürgschaft und Kaution immer gefordert!
nico21784 hat folgendes geschrieben::
In meiner Familie herrscht nun die Diskussion ob diese Auflage rechtens ist!?
Könnte man die Bürgschaft auch ablehnen?
Hallo,
natürlich ist das rechtens.
Der VM MUSS dir ja nix vermieten, und wenn er einfach nicht will, dann ist das erstmal SEINE Sache
Bürgschaft --> siehe oben
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ich bin selber vermieter sowohl privater als auch bei einem unternehmen. knapp 500€ sind einfach zu wenig, da läuft ohne bürgschaft gar nix.
warum sollte das nicht rechtens sein? gibt ja sowas wie eine vertragsfreiheit und wenn ein mieter keinen bürgen anschleppt, bekommt halt ein anderer interessent die wohnung. so einfach ist das. stell dir mal vor die auflage wäre nicht rechtens und jeder hartz4 empfänger könnte sich in eine luxuswohnung einklagen...
ich persönlich würde nur für enge familienmitglieder bürgen.
Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß
Mittwoch, 20. Juni 2007
§ 551 BGB besagt, dass die Mietkaution höchstens das Dreifache der monatlichen Grundmiete (ohne Nebenkostenvorauszahlung) betragen darf. Lässt sich ein Vermieter neben einer Hinterlegung von drei Monatsmieten noch zusätzlich eine Bürgschaft durch einen Dritten erteilen, kann er den Bürgen nicht mehr in Anspruch nehmen, sobald er die Kautionszahlung des Mieters erhalten hat. Die Begrenzung der Mietsicherheit auf drei Mieten ist zwingend und würde durch eine zusätzliche Bürgschaft umgangen werden.
Beschluss des OLG Bamberg vom 09.03.2006
6 U 75/05
Pressemitteilung des OLG Bamberg _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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