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Lebe in England - Trennung

 
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ragingivy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Guildford / Surrey / England

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:39    Titel: Lebe in England - Trennung Antworten mit Zitat

Ich lebe mit meinem Partner in England. Wir haben uns getrennt. Ich arbeite nicht weil ich ein 6 Monate altes Baby habe. Ich habe kein eigenes Geld und so gut wie alle unsere Möbel haben wir gekauft während wir zusammen waren. Ich weiß nicht wie ich zurück nach DE komme ohne Geld für den Umzug. Nachdem wir alle Möbel zusammen gekauft haben und ich nicht arbeite muß ich die wohl alle bei ihm lassen, is auch sehr schwierig die nach DE zu bringen. Aber ohne Arbeit und ohne eigenes Geld wie bekomme ich Möbel in DE? Er kann nichts zahlen weil er einen Berg Schulden gemacht hat ohne mein Wissen. Aber ich kann nicht mehr mit ihm zusammenleben und weiß nicht wie ich zurück nach DE kommen soll oder wie ich dort ein neues Heim aufbauen kann. Ich weiß nicht mal ob ich auf dieser Seite an der richtigen Adresse für Rat in dieser Situation bin.
Es wäre nett wenn mir bitte jemand die Rechtslage erklären könnte.

Vielen Dank

Yvonne
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen Sie es mir nicht übel. Wenn beide kein Geld haben, wird es schwierig; und die Rechtslage - für was auch immer - wird Ihnen da auch nicht recht viel weiter helfen.

Haben Sie denn Verwandte oder Freunde/Bekannte ind Deutschland oder England, die Sie evtl. unterstützen könnten?

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind - natürlich auch wenn Sie anderer Nationalität sind, bloß dann wird's vielleicht komplizierter - können Sie ja auch erstmal nach Deutschland kommen und alles weitere vor Ort/von hier aus klären.
_________________
Gruß
Peter H.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fragestellerin könnte sich mit dem nächstgelegenen deutschen Konsulat in Verbindung setzen.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 31.01.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

hier ist die Adresse:

Embassy of the Federal Republic of Germany
23 Belgrave Square
London
SW 1X 8PZ
Tel.: 020 7842 1300

Dort wird mit Rat und Tat geholfen.

Hallo Yvonne,

als allererstes wenden Sie sich aber mal an das nächstgelegene "Citizen Advice Bureau", damit sie zumindest erst einmal für sich und ihrem Kind eine Bleibe und auch Geld bekommen.

Diese Instititution ist für Soziale Leistungen zuständig.

Ich weiß nicht wo Sie genau in GB leben. Wenn ich das wüsste, würde ich Ihnen gerne den Standort des Büros mitteilen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese sind jeweils auch im web vertreten:

Deutsche Botschaft in London und Citizen Advice Offices

@Volker:
Zitat:
Ich weiß nicht wo Sie genau in GB leben


Zitat:
Guildford / Surrey / England
...schöne Ecke, offenbar!?
Winken
_________________
Gruß
Peter H.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 31.01.09, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Peter,

ich habe wohl nicht auf die linke Seite geachtet.

Mag ja auch ne schöne Ecke sein. Aber ohne Pfunde ist auch in England die schönste Ecke nicht schön.

Natürlich kann man erst nach deutschland zurückkommen. Welches recht ist denn nach Rückkehr anwendbar?
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ragingivy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.08.2008
Beiträge: 3
Wohnort: Guildford / Surrey / England

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 20:09    Titel: Dankeschön Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den schnellen und nützlichen Rat.

Und Peter, Guildford und Umgebung sind wirklich sehr schön. Aber Burghausen (Salzach) wo ich herkomme oder Coburg wo ich zuletzt gelebt hab sind viiiel schöner :D.

Liebe Grüße

Yvonne
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 20:35    Titel: Re: Dankeschön Antworten mit Zitat

Hallo,

ragingivy hat folgendes geschrieben::
...Coburg...
...ja, das schöne Oberfranken! Sehr glücklich Auch Burghausen habe ich in sehr angenehmer Erinnerung.

Also, nehme ich an, bist Du deutsche Staatsangehörige, richtig?!

Zitat:
Welches recht ist denn nach Rückkehr anwendbar?


Das hängt von vielen Faktoren und natürlich davon ab, um was es geht. Familienrechtlich sind da natürlich z.B. die Art. 13 ff. EGBGB zu beachten, im Hinblick auf eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte u.a. aber zuvorderst die Brüssel IIa-VO, etc. pp..

Was mir in diesem Zusammenhang auch gerade noch einfällt ist die Frage nach der elterlichen Sorge für das offenbar gemeinsame Kind! Ein Umzug nach Deutschland, bei welchem das Kind ohne Ab- bzw. Zustimmung mit dem/des Kindesvater/s mitgenommen wird, kann u. U. zu einem unerwünschten Streit wegen sog. Kindesentführung führen; einschlägig wären insoweit u.a. auch o.g. VO und ggf. das HKÜ, u.a.m..

Gute Links und Infos zum Thema Internationales Familienrecht findet man auch auf den Seitendieser Kollegin.
_________________
Gruß
Peter H.
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