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Verfasst am: 30.01.09, 19:43 Titel: Pausenraum - AG bestimmt was auf dem Tisch darf !
Hallo, es wird ja immer schöner !!!
(Betrieb ohne BR)
Darf AG bestimmen was alles an Essensachen auf dem Tisch im Pausenraum zu liegen hat ?
AG möchte das seine AN gesund leben.
Es war üblich dass immer für die Allgemeinheit "abgeschriebene Süßigkeiten" auf den Pausentisch zum Verzehr auslag.
Nun soll dieses unterbunden werden.
O.K. das die abgeschriebenen Süßigkeiten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann AG bestimmen.
Nun die Fragen:
1: Kann AG verbieten, auch selber mitgebrachte Süßigkeiten für die Allgemeinheit auf dem Tisch auszulegen ?
2. Darf AG verbieten, Süßigkeiten der AN im Kühlschrank des Pausenraumes zu deponieren ?
3. Gibt es für den Verzehr im Pausenraum diesbezüglich irgendwelche Regelungen, oder obliegt das dem AG (Hausrecht) und BR (falls vorhanden) ?
Verfasst am: 31.01.09, 20:44 Titel: Re: Pausenraum - AG bestimmt was auf dem Tisch darf !
fiete5 hat folgendes geschrieben::
Nun die Fragen:
1: Kann AG verbieten, auch selber mitgebrachte Süßigkeiten für die Allgemeinheit auf dem Tisch auszulegen ?
2. Darf AG verbieten, Süßigkeiten der AN im Kühlschrank des Pausenraumes zu deponieren ?
3. Gibt es für den Verzehr im Pausenraum diesbezüglich irgendwelche Regelungen, oder obliegt das dem AG (Hausrecht) und BR (falls vorhanden) ?
Gruß
fiete
Kleiner Tipp: Bevor man sich drüber aufregt, dass "die bösen Anderen" sich irgendwelche Recht anmaßen, sollte man sich doch erst einmal fragen:
Woher soll denn bitte mein eigenes Recht kommen, aufgrund dessen ich mir hier anmaße, die anderen zu verurteilen.
1. Woher soll denn bitte das Recht der Arbeitnehmerschaft kommen, zu verlangen, dass der Arbeitgeber Ihnen in ihrem Pausenraum Süßigkeiten aus seinem Eigentum kostenlos zur Verfügugn stellt?
2. Woher soll denn bitte das Recht der Arbeitnehmer kommen, in den Räumen und mit dem Eigentum des Arbeitgebers zu machen, was die Arbeitnehmer wollen?
3. Gehen Sie aus irgendeinem Grund davon aus, dass ich zu Ihnen nach Hause kommen kann und dort auf dem Tisch Dinge meiner Wahl platzieren kann ohne dass Sie dabei ein Mitsprachrecht haben?
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern nicht vorschreiben, was sie selbst essen und hierzu mitbringen. Es muss Ihnen hierzu aber keine besondere Lagermöglichkeit zur Verfügung stellen und er kann untersagen, dass Lebensmittel außerhalb der Pausen ausgelegt oder verteilt werden.
Also einfach den Kram in einer Tasche mitbringen und in den Pausen rumreichen und das wars dann auch schon.
Und wo wir dabei sind: Wer in der heutigen Zeit sich über nichts anderes aufregen kann, als dass der Arbeitgeber gern möchte, dass seine Arbeitnehmer sich gesund ernähren, der sollte vielleicht vorbeugend eine ganz andere Art von Experten aufsuchen.
Meine Güte...und ich dachte, die Elternhorden die Jamie Olivers Schulspeisungen mit gesundem Essen in England als Folter ihrer Kinder dargestellt haben und davon nicht abzubringen waren, seien schlimm gewesen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 377 Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen
Verfasst am: 01.02.09, 08:51 Titel:
Die Antwort war genauso ernsthaft, denke ich, sie war nur in etwas Ironie verpackt. Die Aussage lautete: Wenn der AG sagt, legen Sie keine Süßigkeiten auf den Tisch, dann dürfen Sie keine Süßigkeiten auf den Tisch legen. Darf ich mal raten? Es geht um den Lebensmitteleinzelhandel? Da ist es sogar üblich, dass auf dem Tisch im Pausenraum außerhalb der Pausen keine Lebensmittel zu liegen haben.
Mfg DefPimp _________________ Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Verfasst am: 01.02.09, 11:32 Titel: Re: Pausenraum - AG bestimmt was auf dem Tisch darf !
questionable content hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern nicht vorschreiben, was sie selbst essen und hierzu mitbringen. Es muss Ihnen hierzu aber keine besondere Lagermöglichkeit zur Verfügung stellen
Ein Bedarf für Vorrichtungen zum Anwärmen und zum Kühlen von Speisen und Getränken liegt vor, wenn keine Betriebskantine zur Verfügung steht, oder bei Arbeitnehmern, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen.
Zum Beispiel eine Schokoriegeldiät!
Die aktuellen Richtlinien kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erfragen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Ich denke auch, dass es sich eigentlich nicht lohnt über solch ein Thema zu diskutieren,
aber wenn dann eine Kleinigkeit zur anderen kommt, summiert es sich sehr schnell wenn man nicht bei Zeiten die Notbremse zieht !
Ich weis, jeder der eine Arbeit hat kann forh darüber sein, aber in den letzten Jahren haben die AG mit dieser Ausrede (Es gibt genug Arbeitslose die deinen Job gerne hätten) so ein Druckmittel bekommen, dass sie sich einiges erlauben können.
Wo sind denn die Arbeitnehmerrechte die in unzähligen Arbeitskämpfen und Demos vor einigen Jahren von den Gewerkschaften erkämpft wurden ?
Viele davon existieren davon nur noch auf dem Papier, weil sich einige AG darüber hinwegsetzen.
Sie haben ja schließlich das Druckmittel "genügend Arbeitslose die Ihren Job gerne wollen".
Und schon gibt der brave AN nach, und kümmert sich nicht mehr um seine Rechte.
Wo sind denn die Arbeitnehmerrechte die in unzähligen Arbeitskämpfen und Demos vor einigen Jahren von den Gewerkschaften erkämpft wurden ?
Mal langsam junger Freund
Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass der Organisationsgrad im Einzelhandel einer der miesesten ist bei Verdis....
Weil das so ist kann man sich natürlich nicht erfolgreich gegen die (siehe Schwarzbuch für die Firma die ich hier nicht nennen darf) wehren.
Nur deswegen gibt es mit ganz wenigen aber löblichen Ausnahmen auf der Arbeitgeberseite eine solche Beschäftigungssituation im Einzelhandel.
Heute Morgen stand etwas Nettes in der Tageszeitung.
Es ging um diesen Tatort der gestern abend lief, welcher einen direkten Bezug zu der Firma darstellen soll (angeblich ) die ihre Mitarbeiter überwachte und die Gegenstand des Schwarzbuches von Verdi war (ich darf den Namen der Firma leider nicht nennen).
Wer Waren unter Wert kaufen will, der braucht sich nicht wundern, wenn Menschen unter wert behandelt werden.
Ich weiß das auch aus persönlicher Erfahrung, weil meine bessere Hälfte eine der ganz wenigen organsierten in ihrem Betrieb ist. Dabei ist dieser Betrieb eine der löblichen Ausnahmen (leider darf ich auch diesen Namen nicht nennen, nur soviel es ist ein hessisches Privatunternhmen) Und ich weiß deshalb, dass man auch im Einzelhandel, wenn man bereit ist sich für seine Rechte auf die Hinterbeine zu stellen.
Natürlich nicht für so einen Pillepalle wie Süßigkeiten im Pausenraum.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Natürlich nicht für so einen Pillepalle wie Süßigkeiten im Pausenraum.
Grüße
Ronny
Eben, wenn sollte man sich über das aufregen (und was dagegen unternehmen) was wirklich schief läuft, auch wenn das jetzt hier der letzte Tropfen war.
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