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Verfasst am: 27.01.09, 19:00 Titel: Gemeinsame Immobilie. Wer trägt die Kreditlasten???
Hallo
Frau A trennt sich von Mann B und zieht aus der gemeinsamen Immobilie aus. Die Immobilie gehört A und B zu je 50%. Für die Kreditverbindlichkeiten sind A und B jeweils Kreditnehmer. B zahlt derzeit alle Verbindlichkeiten für die Immobilie und will auch nicht verkaufen. Wie kann B die hälfte der Rate bei A einfordern bis eine Klärung gefunden ist???
entweder Verrechnung beim Ehegattenunterhalt oder Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB. Wenn aber bei Unterhalt verrechnet, dann kann nicht noch extra Zahlung verlangt werden. _________________ Gruß
Peter H.
Verfasst am: 31.01.09, 13:21 Titel: Haus Kreditlasten
Hallo
bei der Trennung muss Mann B Frau A keinen Ehegattenunterhalt zahlen. Allerdings zahl Frau A ihren teil der Kreditrate nicht. Mann B bewohnt derzeit das Haus allein. Wie bekommt Mann B zu seinem Geld. Er zahlt derzeit die Verbindlichkeiten zu 100 statt zu 50%.
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