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Gemeinsame Immobilie. Wer trägt die Kreditlasten???

 
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mobby72
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:00    Titel: Gemeinsame Immobilie. Wer trägt die Kreditlasten??? Antworten mit Zitat

Hallo

Frau A trennt sich von Mann B und zieht aus der gemeinsamen Immobilie aus. Die Immobilie gehört A und B zu je 50%. Für die Kreditverbindlichkeiten sind A und B jeweils Kreditnehmer. B zahlt derzeit alle Verbindlichkeiten für die Immobilie und will auch nicht verkaufen. Wie kann B die hälfte der Rate bei A einfordern bis eine Klärung gefunden ist???

Viele Grüße Mobby72
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

entweder Verrechnung beim Ehegattenunterhalt oder Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB. Wenn aber bei Unterhalt verrechnet, dann kann nicht noch extra Zahlung verlangt werden.
_________________
Gruß
Peter H.
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mobby72
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:21    Titel: Haus Kreditlasten Antworten mit Zitat

Hallo

bei der Trennung muss Mann B Frau A keinen Ehegattenunterhalt zahlen. Allerdings zahl Frau A ihren teil der Kreditrate nicht. Mann B bewohnt derzeit das Haus allein. Wie bekommt Mann B zu seinem Geld. Er zahlt derzeit die Verbindlichkeiten zu 100 statt zu 50%.

Danke schon mal..........
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

B zahlt an A eine Nutzungsentschädigung und rechnet die anteilige Darlehensrate gegen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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